Fakeshop daddeln.net - daddeln GmbH - Robert-Koch-Str. 2, 52499 Baesweiler - info@daddeln.net - 0241 / 9171-2 Fax: 0241 / 9170-622 - DE 169 687 302

    • Hallo,
      ich habe ein Nintendo switch bei daddeln.net gekauft, eine rechnung bekommen, aber dank des forums nicht bezaglt.
      die bankverbindung lautet: Empfänger: Daddeln
      IBAN: ES350073010054062845823
      BIC: OPENESMMXXX

      Dann habe ich die HRB 5981 recherchiert, das ist das Handelsregister in Achen aber Daddeln ist dort nicht registeriert, sondern unter der genannten Nr. ist eine Firma Jacobs GmbH registriert.
      Ich fide es auch, dass man solchen fake-shops das Handwerl legen sollte.
      Aber eine Anzeige zu machen, ohne geschädigt zu sein, wird sicherlich bei der Polizei "belächelt.
      Wir hatten über ebay ein iPhone gelauft und mit paypal bezahlt, aber das Gerät kam nie an, also Anzeige bei online-Wache. nach ein parr wochen wurde uns über die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass unser Fall wegen "Nichtigkeit "eingestellt wurde, da der Täter wesentlich größere Betrügereien gemacht hatte.
    • @Ralfi

      Du solltest Anzeige nach §263 StGB erstatten, da es sich um versuchten Betrugs handelt.

      (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(
      2) Der Versuch ist strafbar.

      Quelle: dejure.org/gesetze/StGB/263.html

      ... und dann bitte das Aktenzeichen hier posten. Danke!
    • Ralfi schrieb:

      ich habe soeben bei online-wache ein anzeige erstattet:

      Anzeigennummer 202001190970
      So, ich habe die Strafanzeige jetzt online und in Papierform vorgenommen und den Zeugenfragebogen ausgefüllt.
      Ferner habe ich sämtliche Dokumente und screenshots beigefügt ( falsche Registrierungs-Nr. beim Handelsregister und falsche Umsatzsteuer-Id. ,Bestell-nachweis, E-mail der Auftragsbestätigung und Rechnung mit spanischem Konto).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ralfi () aus folgendem Grund: Ergänzung

    • Leider scheint es keinen Sinn zu machen Anzeige zu erstatten weil ich nun einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekam worin steht das das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 eingestellt wurde weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte.

      Zitat: Nach hier vorliegenden Tatvorwurf muss davon ausgegangen werden, dass der bzw. die Täter bereits mit gefälschten Personaldokumenten das tatgegenständliche Bankkonto eingerichtet haben und daher dessen Identifizierung auch über ein Rechtshilfeersuchen nach Spanien nicht möglich ist.


      Mit anderen Worten ist eine Zusammenarbeit zwischen deutschen und spanischen Behörden scheinbar nicht möglich. Auch in Spanien ist an jedem Geldautomat eine Kamera und man könnte theoretisch nach den Tätern fahnden. Das scheint den EU Behörden jedoch zu kompliziert zu sein. Schade!