Ich weiß nicht was man von N26 halten soll. Die Konto Eröffnung lief für mich wie jedes andere ident ab. Das ich meine Karte aber sofort widerrufen ließ also das Konto war denen egal und nun darf ich 6 Euro monatlich extra für dieses blöde Konto zahlen. OBWOHL FRISTGERECHT GEKÜNDIGT auf die Kündigung reagiert kein Schwein echt dreist . Im übrigen muss man ne Handynummer hinterlegen wenn man das Konto eröffnet und an diese und keine andere Nummer gehen sms von n26 . Man muss darüber die Karte erstmal aktivieren . Gibt's ne sms auf die Nummer. Dann Pin festlegen und blablabla , jedesmal ne sms und nun wird es interessant. Man kommt ohne sms nicht mal in die App und kann überhaupt nichts machen denn für alles - selbst nur blödes gucken in der app will n26 einen sms code haben. Echt krasse Vorkehrungen haben die. Wie kommt es dann zu all den Betrugskonten? Mir ist das alles echt zu hoch. Ich weiß wie es bei mir gelaufen ist und kann nur sagen das n26 selbst , erheblich nervige sicherheitsvorkehrungen nutzt und auch die ausweise mehr als genau überprüft werden. Schwarze Schafe gibt's überall. Ist nicht immer nur die n26 bank
Ebay Betrug Erfahrungsbericht Überweisungsrückruf N26 Bank
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Digidoc schrieb:
Hier mal die Antwort von der Bafin Aufgrund meiner Beschwerde..
Ich bin ja nur ein Einzelfall
Ihre Eingabe über die N26 Bank GmbH vom 22.04.2021
Spoiler anzeigen Sehr geehrter Herr S,
vielen Dank für Ihre o.g. Beschwerde. Darin schildern Sie, Opfer eines Betruges
geworden zu sein, der über ein Konto bei der N26 Bank GmbH abgewickelt
wurde. Sie fordern die Rücküberweisung des gezahlten Betrags und
bitten die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den
Sachverhalt zu prüfen.
In diesem Zusammenhang bitte ich zu berücksichtigen, dass die BaFin ausschließlich
zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen tätig wird (§ 4 Abs.
1a FinDAG). Wird ihr im Rahmen dieser Aufgabe ein erhebliches, dauerhaftes
oder wiederholtes Fehlverhalten eines beaufsichtigten Instituts oder Unternehmens
bekannt, welches nicht nur einzelne Verbraucherinnen oder
Verbraucher betrifft, sondern über den Einzelfall hinausgeht, wird die BaFin
tätig; sie ist aber nicht befugt, in konkreten Einzelfällen verbindlich über zivilrechtliche
Auseinandersetzungen zu befinden oder im Interesse des Kunden
tätig zu werden. Sie kann in diesen Auseinandersetzungen auch nicht
auf die Kreditinstitute einwirken. Eine verbindliche Klärung und ggfls.
Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche im konkreten Einzelfall kann nur
durch die ordentliche Gerichtsbarkeit erfolgen.
Zudem kann die BaFin im Rahmen ihrer Zuständigkeit weder ermittelnd tätig
werden, noch bei der Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen behilflich
sein.
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Die Pflicht zur Identifizierung von Kunden, d.h. aller Personen, mit denen
ein Kreditinstitut in Deutschland in Geschäftskontakt tritt, ergibt sich aus §
11 des Geldwäschegesetzes (GwG) und § 154 der Abgabenordnung (AO).
Eine Möglichkeit zur Identifizierung ist die Vorlage eines zulässigen Legitimationspapiers,
z.B. des Personalausweises. Hierbei haben die Kreditinstitute
das Legitimationspapier auf Auffälligkeiten zu untersuchen, die auf eine
Fälschung hinweisen können. Aufgabe der BaFin ist es, zu prüfen, ob die
von der Bank implementierten organisatorischen Abläufe hinsichtlich der
Durchführung der Legitimationsprüfung den gesetzlichen und regulatorischen
Vorgaben genügen. Eine Prüfung, ob der Bank in Einzelfällen hierbei
ein Fehler unterlaufen sein könnte, fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit
der BaFin.
Ein Überweisungsauftrag kann nach Eingang bei der Bank grundsätzlich
nicht mehr widerrufen werden (§ 675p BGB). Insofern besteht auch kein Anspruch
gegen die Bank, den auftragsgemäß überwiesenen Betrag wieder
gutzuschreiben. Wurde der überwiesene Betrag einem Empfänger gutgeschrieben,
kann der Auftraggeber von seinem Institut verlangen, ihm bei
der Wiedererlangung des Betrages im Rahmen seiner Möglichkeiten behilflich
zu sein (Überweisungsrückruf/ Nachforschungsauftrag). Hierbei sind
eine ausreichende Kontodeckung und – gemäß § 675p Abs. 4 BGB – die Zustimmung
des Zahlungsempfängers zum Widerruf des Zahlungsauftrages
erforderlich. Schlagen die Versuche des Institutes fehl, können Sie Ihren Anspruch
auf Rückzahlung des gezahlten Betrages gegen den Zahlungsempfänger
geltend machen.
Hinsichtlich der von Ihnen geltend gemachten Schadenserstattung bitte ich
zu berücksichtigen, dass die BaFin im Rahmen ihrer Zuständigkeit nicht beurteilen
kann, ob Sie Ansprüche gegenüber der Bank geltend machen können.
Im Streitfall könnte dies nur durch ein Gericht im Rahmen der prozessualen
Beweiserhebung geklärt werden.
Über Einzelheiten und Ergebnisse der aufsichtlichen Behandlung Ihrer Eingabe
darf ich Sie aufgrund der mir obliegenden Verschwiegenheitspflicht (§
11 Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG)
i.V.m. § 9 Gesetz über das Kreditwesen (KWG)) jedoch nicht informieren.
Hierfür bitte ich um Verständnis.
Die BaFin verarbeitet im Rahmen der Beschwerdebearbeitung personenbezogene
Daten. Dabei hält sich die BaFin insbesondere an die gesetzlichen
Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (VO (EU) 2016/679) und des
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Bundesdatenschutzgesetzes. Die BaFin informiert Sie über die näheren Umstände,
wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden (Artikel 13
und Artikel 14 der Datenschutzgrundverordnung). Die weiteren Informationen
zur Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie auf
der Internetpräsenz der BaFin unter: bafin.de/dok/11888132
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
-Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und daher nicht unterschrieben.
ich reihe mich mal als Geschädigter ein, in meinem Fall lief es über einen Kleinanzeigen-Account mit Top-Bewertungen der jedoch ebenfalls gehackt wurde.
Auch bei netz-trends findet man weitere Fälle aus den letzten Tagen / Wochen: netz-trends.de/id/4900764/Skan…gen-Betrug-genutzt-wurde/
N26 hat bisher nicht reagiert auf die schriftlichen Anfragen, die Anzeige läuft natürlich und endet vermutlich ähnlich wie bei dir mit nicht zu ermittelndem Kontoinhaber, aber ich bin gespannt.
Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass es weiterhin auffällig oft die N26 Bank betrifft, stehe auch im Austausch mit 2 weiteren kürzlich Betroffenen bei N26.
Gerne können wir der BaFin ähnliche Schreiben wie du zukommen lassen, vielleicht ändert sich ja irgendwann mal was mit dieser Sichtweise auf Einzelfälle.
Hat sich bei der Anzeige gegen N26 nochmal etwas ergeben oder hast du das Thema ruhen lassen?
VGDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dilfider ()
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dilfider schrieb:
mit nicht zu ermittelndem Kontoinhaber, aber ich bin gespannt.
Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!
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Klar, bis ich dazu neue Infos habe wachsen mir noch ein paar graue Haare auf dem Kopf, aber ich melde mich gerne mit Daten sobald ich die habe!
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Am 08.09.21 überwiesen auf
DE17 1001 1001 2628 2608 74
N26 Berlin
Johannes Sebastian Teusch
Ähnliche Fälle zur gleichen Identität findet man unter
wemgehoert.de/nummer/4915755636028
Blöd genug, dass ich auf den Thread erst nach der Zahlung gestoßen bin. Eine 1-minütige Recherche nach dem vollst. Namen hätte nämlich schon geholfen.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dilfider ()
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dilfider schrieb:
Am 08.09.21 überwiesen auf
DE17 1001 1001 2628 2608 74
N26 Berlin
Johannes Sebastian Teusch
IBAN: DE17100110012628260874
BIC: NTSBDEB1XXX
Bank: N26 Bank
Klosterstraße 62
10179 Berlin
Das Konto war hier noch nicht bekannt.
ALLGEMEINE WARNUNG vor BIC NTSBDEB1XXX NTSBDEB1 NTSBESM1XXX NTSBESM1 BLZ 10011001 ==> BetrugsverdachtХай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!