Ebay Betrug Erfahrungsbericht Überweisungsrückruf N26 Bank
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itneen schrieb:
Янова,
Beide Namen gibt es.
Digidoc schrieb:
was soll das bedeuten ? die Person würde existieren ? Deutscher Pass ? oder doch Fake Pass
* wenn dem so wäre hätte doch der SA eine Adresse und dazu gehörige Person ermittelt können
itneen schrieb:
Ich mag jetzt nicht nachzählen.
itneen schrieb:
Die IBAN ist falsch, eine Stelle zuviel.
Bitte die richtige posten.
Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von itneen ()
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Name: Iana Ianova
IBAN: DE83100110012623621146
Verstehe ich immer noch nicht ganz...spätestens die Anfrage von der Polizei bei N26 hätte über die IBAN die richtige Adresse und Namen rausbekommen müssen
Ergo immer noch N26 in Auskunft Pflicht und so lange das so ist, trägt die Bank eine Mitschuld.(Meiner Meinung nach )Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Digidoc ()
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Digidoc schrieb:
Name: Iana Ianova
IBAN: DE83100110012623621146
Verstehe ich immer noch nicht ganz...spätestens die Anfrage von der Polizei bei N26 hätte über die IBAN die richtige Adresse und Namen rausbekommen müssen
Ergo immer noch N26 in Auskunft Pflicht und so lange das so ist, trägt die Bank eine Mitschuld.(Meiner Meinung nach )
Vielleicht tuen sie diese als " Einzelfälle " ab bei 7 Millionen Kunden.
"Fake it till you make it " ist die device.
Der Artikel aus dem Januar ließt sich wie Hohn.
n26.com/en-eu/press/press-rele…rates-7-million-customers
N26 co-founder and co-CEO, Maximilian Tayenthal: “As we celebrate our sixth company anniversary, it’s inspiring to see that millions of people trust N26 to put their financial interests first. As a fully licensed digital bank, we have built a banking experience for the times we live in, not for a specific generation, especially in the confining and uncertain times we live in today.”Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vespin ()
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Das wäre dann eine Sackgasse in beiden Richtungen
1. Bankgeheimnis zu mir
2. Falschaussage bzw. Ermittlungsbehinderung zur Polizei /SA
Interessant wäre ob das Konto noch aktiv ist
"especially in the confining and uncertain times we live in today." unsichere zeitenDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Digidoc ()
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Digidoc schrieb:
Das Ermittlungsverfahren war einzustellen da, der Täter nicht ermittelt werden konnte
Digidoc schrieb:
dass die Beschuldigte tatsächlich nicht existent ist und es sich um eine sog. Aliaspersonalie der wahren, derzeit unbekannten Täter handelt. "
Die Kontoinhaberhaberin, sofern sie tatsächlich eine real existierende Person ist, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht die Täterin, sondern nur das "Vehikel" des Täters zur Erlangung seiner durch Betrugshandlungen erzielten "Einnahmen". Ungeachtet dessen haftet diese für den finanziellen Schaden.
Digidoc schrieb:
die richtige Adresse und Namen rausbekommen müssen
Ich habe gerade Kopfkino und stelle mir vor, wie das abgelaufen sein könnte: à la Augsburger Puppenkiste.
@Digidoc
Kannst du bitte den ebay-Account, die Artikelnummer und den Tag deines Kaufes nennen?Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!
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14.04.2020 Artikelnummer:153896098983
ist aber alles schon gelöscht worden.
Mit dem Accountbesitzer habe ich auch telefoniert und er kann es sich auch nicht erklären.
itneen schrieb:
Irgendwie gewinne ich den Eindruck, dass selbst die Ermittlungsbehörden den (eigentlichen) Täter und die beschuldigte Person (die Kontoinhaberin) nicht auseinanderhalten können.
des Eindruck habe ich auch.
Solange die Polizei /SA bei den Ermittlungen mit der Bank nicht weiterkommt und keine reelle Person dahinter steckt ist für mich die N26 Schuld
„nachweislich mangelnde Sorgfaltspflicht bei der Kontoeröffnung gemäß des Kreditwesengesetzes „
Nun war ja meine Anfangsfrage ..wie weitermachen?
Anwalt : Nein
Bafin habe ich bereits involviert.
In Revision bei meiner Anzeige gehen.. ? oder eine weitere Anzeige gegen N26 selber ?
Solange es mit "wenig" Aufwand und nur ein wenig Schreiberei geht stichle ich da gerne weiter. -
itneen schrieb:
Ich habe gerade Kopfkino und stelle mir vor, wie das abgelaufen sein könnte: à la Augsburger Puppenkiste.
Realitätsnahe nachgestellte Szene einer Veri für die N26:
Digidoc schrieb:
Artikelnummer:153896098983
Digidoc schrieb:
14.04.2020
Digidoc schrieb:
Mit dem Accountbesitzer habe ich auch telefoniert und er kann es sich auch nicht erklären.
Magst du den Nick bitte trotzdem nennen?
Zu den anderen Fragen: muss ich erst mal drüber nachdenken.Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von itneen ()
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Gut ein Jahr ist dafür doch ausreichend Zeit gewesen.
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Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!
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itneen schrieb:
Magst du den Nick bitte trotzdem nennen?
Habe mir den angesehen, lässt sich derzeit nichts wissenswertes herauslesen. Der war lange Zeit nicht aktiv und hat vermutlich eine auf ebay abzielende Phishingmail mit einem Login-In beantwortet. Und weg war das PW, mit dem sich der Betrüger dann eingeloggt und die Fakeangebote erstellt hat.Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!
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Experiment:
1 Cent an das Konto angewiesen
mal schauen ob noch existent und ob und wie N26 reagiert -
Experiment erledigt
Iana Ianova SEPA-RÜCKÜBERWE, ISUNG AC04+ KONTO AUFGELÖST IBAN+ -
Hier mal die Antwort von der Bafin Aufgrund meiner Beschwerde..
Ich bin ja nur ein Einzelfall
Ihre Eingabe über die N26 Bank GmbH vom 22.04.2021
Sehr geehrter Herr S,
vielen Dank für Ihre o.g. Beschwerde. Darin schildern Sie, Opfer eines Betruges
geworden zu sein, der über ein Konto bei der N26 Bank GmbH abgewickelt
wurde. Sie fordern die Rücküberweisung des gezahlten Betrags und
bitten die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den
Sachverhalt zu prüfen.
In diesem Zusammenhang bitte ich zu berücksichtigen, dass die BaFin ausschließlich
zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen tätig wird (§ 4 Abs.
1a FinDAG). Wird ihr im Rahmen dieser Aufgabe ein erhebliches, dauerhaftes
oder wiederholtes Fehlverhalten eines beaufsichtigten Instituts oder Unternehmens
bekannt, welches nicht nur einzelne Verbraucherinnen oder
Verbraucher betrifft, sondern über den Einzelfall hinausgeht, wird die BaFin
tätig; sie ist aber nicht befugt, in konkreten Einzelfällen verbindlich über zivilrechtliche
Auseinandersetzungen zu befinden oder im Interesse des Kunden
tätig zu werden. Sie kann in diesen Auseinandersetzungen auch nicht
auf die Kreditinstitute einwirken. Eine verbindliche Klärung und ggfls.
Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche im konkreten Einzelfall kann nur
durch die ordentliche Gerichtsbarkeit erfolgen.
Zudem kann die BaFin im Rahmen ihrer Zuständigkeit weder ermittelnd tätig
werden, noch bei der Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen behilflich
sein.
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Die Pflicht zur Identifizierung von Kunden, d.h. aller Personen, mit denen
ein Kreditinstitut in Deutschland in Geschäftskontakt tritt, ergibt sich aus §
11 des Geldwäschegesetzes (GwG) und § 154 der Abgabenordnung (AO).
Eine Möglichkeit zur Identifizierung ist die Vorlage eines zulässigen Legitimationspapiers,
z.B. des Personalausweises. Hierbei haben die Kreditinstitute
das Legitimationspapier auf Auffälligkeiten zu untersuchen, die auf eine
Fälschung hinweisen können. Aufgabe der BaFin ist es, zu prüfen, ob die
von der Bank implementierten organisatorischen Abläufe hinsichtlich der
Durchführung der Legitimationsprüfung den gesetzlichen und regulatorischen
Vorgaben genügen. Eine Prüfung, ob der Bank in Einzelfällen hierbei
ein Fehler unterlaufen sein könnte, fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit
der BaFin.
Ein Überweisungsauftrag kann nach Eingang bei der Bank grundsätzlich
nicht mehr widerrufen werden (§ 675p BGB). Insofern besteht auch kein Anspruch
gegen die Bank, den auftragsgemäß überwiesenen Betrag wieder
gutzuschreiben. Wurde der überwiesene Betrag einem Empfänger gutgeschrieben,
kann der Auftraggeber von seinem Institut verlangen, ihm bei
der Wiedererlangung des Betrages im Rahmen seiner Möglichkeiten behilflich
zu sein (Überweisungsrückruf/ Nachforschungsauftrag). Hierbei sind
eine ausreichende Kontodeckung und – gemäß § 675p Abs. 4 BGB – die Zustimmung
des Zahlungsempfängers zum Widerruf des Zahlungsauftrages
erforderlich. Schlagen die Versuche des Institutes fehl, können Sie Ihren Anspruch
auf Rückzahlung des gezahlten Betrages gegen den Zahlungsempfänger
geltend machen.
Hinsichtlich der von Ihnen geltend gemachten Schadenserstattung bitte ich
zu berücksichtigen, dass die BaFin im Rahmen ihrer Zuständigkeit nicht beurteilen
kann, ob Sie Ansprüche gegenüber der Bank geltend machen können.
Im Streitfall könnte dies nur durch ein Gericht im Rahmen der prozessualen
Beweiserhebung geklärt werden.
Über Einzelheiten und Ergebnisse der aufsichtlichen Behandlung Ihrer Eingabe
darf ich Sie aufgrund der mir obliegenden Verschwiegenheitspflicht (§
11 Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG)
i.V.m. § 9 Gesetz über das Kreditwesen (KWG)) jedoch nicht informieren.
Hierfür bitte ich um Verständnis.
Die BaFin verarbeitet im Rahmen der Beschwerdebearbeitung personenbezogene
Daten. Dabei hält sich die BaFin insbesondere an die gesetzlichen
Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (VO (EU) 2016/679) und des
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Bundesdatenschutzgesetzes. Die BaFin informiert Sie über die näheren Umstände,
wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden (Artikel 13
und Artikel 14 der Datenschutzgrundverordnung). Die weiteren Informationen
zur Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie auf
der Internetpräsenz der BaFin unter: bafin.de/dok/11888132
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
-Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und daher nicht unterschrieben.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Digidoc ()
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oder doch kein Einzelfall ?
bafin.de/SharedDocs/Veroeffent…ng_210512_57_GwG_N26.html
Danke an itneen -
Diese Diskussion ist absurd. Die N26 macht, wie alle anderen Banken, Videoident und fordert die gleichen Unterlagen an, wie andere Banken. Nur im Ausland geht es mit leichteren Methoden, dann gibt es aber auch keine DE-IBAN.
Die meisten hier werden noch immer über Sparkasse etc. abgezogenDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cnw_liebhaber ()
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cnw_liebhaber schrieb:
Diese Diskussion ist absurd. Die N26 macht, wie alle anderen Banken, Videoident und fordert die gleichen Unterlagen an, wie andere Banken. Nur im Ausland geht es mit leichteren Methoden, dann gibt es aber auch keine DE-IBAN.
Die meisten hier werden noch immer über Sparkasse etc. abgezogen
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Erklärt mir mal warum N26 und warum nicht andere Banken?
Wenn jede Bank das selbe Verifizierungssystem benutzt müssten die anderen genau so betroffen sein ?
Warum also die N26 ?
Die Ausweise will ich sehen die für die Konten verwendet wurden.
Sicher Fälschungen die ausrechen um die Prüfung zu überstehen.
Und sicher gibt es Maulwürfe bei N26 und IDNOW die wissen auf was man achten sollte.
Selbst ich habe diverse Konten aufgemacht, nicht bei der N26, und bei IDNow muss man den Ausweis zig mal kippen und ein Portraitfoto und mit gespreizten fingern über den Ausweis.
Sowas würde ich gerne mal sehen wie die das alles überstehen. Aber ja ... ich vergaß der Datenschutz und N26 bzw. IDNow werden sich darauf berufen.
Wenn man IBAN + Kontoinhaber bei der Überweisung pflicht machen würde hätte man wenigstens einen Namen.
Bei den Fakeshops hier kommen dann solche Sachen raus
Bradon Emmanuel
IBAN: DE03 1001 1001 2627 9211 41
IBAN: DE03100110012627921141
BIC: NTSBDEB1XXX (Berlin)
N26 Bank GmbH
Klosterstraße 62
10179 Berlin
ALLGEMEINE WARNUNG vor BIC NTSBDEB1XXX NTSBDEB1 NTSBESM1XXX NTSBESM1 BLZ 10011001 ==> Betrugsverdacht
Wer ist Brandon Emmanuel?
Die Menge an Konten, die für betrügerische Absichten benutzt wird legt dieses sehr sehr nahe.
Wenn N26 nur Postident machen würde hätten wir diesen Scheiß hier nicht.
Kein Betrüger würde in eine Postfilale gehen und und seinen gefälschten Ausweis vorhalten. -
Ich eröffne mir grade testweise nen Konto und die identifizierung läuft anscheinend direkt in der app ab . Screenshots kam ich nicht machen steht da wenn ich es versuche mal gucken was genau das nun für die identifizierung ist. Konto lasse ich danach sofort löschen
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