ebay Kleinanzeigen - Reifen verkauft

    • ebay Kleinanzeigen - Reifen verkauft

      Hallo zusammen,

      ich nutze ebay Kleinanzeigen schon viele Jahre und hatte bislang keine Probleme, weder beim Kauf noch beim Verkauf.

      Irgendwann ist aber immer "das erste Mal" - so auch nun bei mir.
      Ich habe über ebay Kleinanzeigen 4 Sommerreifen (ohne Felgen, wurden in einer KFZ-Werkstatt von den Felgen demontiert) verkauft.
      Diese wurden bei mir, vor Ort vom Käufer gesichtet, bezahlt und mitgenommen.

      Einen Tag später erhielt ich folgende Nachricht:
      "Hallo
      Sie haben mir beschädigte Reifen angeboten und verkauft das ist unverantwortlich .
      Die reifen sind an der Innenseite beschädigt vermutlich bei der Demontage
      Ich möchte die Reifen nicht
      es besteht ein großes Risiko die Reifen zu benutzen sagt mein Reifen Monteur
      Deshalb möchte ich das sie die Reifen wieder zurücknehmen. "


      Hier, der Vollständigkeit halber, meine ursprüngliche Anzeige:

      *********************************
      4 x Continental Sport Contact - 245/45 R19 98W


      Aufgrund Umrüstung auf Ganzjahresreifen verkaufe ich 4 Sommerreifen der Marke
      Continental ContiSportContact / SUV – ohne Felgen
      - Größe/Bezeichnung: 245/45 R19 98W
      - gefahrene km: nur ca. 2800 (von einem Neuwagen, ab Anfang September 2020 gefahren)
      - DOT/Herstellungsdatum: 2119 = 21. KW 2019
      Bei Bedarf, weitere Infos/Daten bitte den Fotos entnehmen.

      Sie sind aufgrund der sehr geringen Laufleistung gut erhalten und können bei Interesse gerne begutachtet werden.

      Nur Abholung (in xxx oder xxx möglich) und Barzahlung.

      Der Vollständigkeit halber:
      keine Garantie oder Rücknahme
      *********************************

      Bei der Übergabe war nichts von Schäden zu sehen. Nun bin ich kein Fachmann und habe auch leider keine Fotos der demontierten Reifen gemacht (nur auf Felge).
      Ich werde auch nochmals mit meiner Werkstatt sprechen, aber ich gehe nicht davon aus, das dabei was rauskommen wird.

      Blauäugig möchte ich der Rückgabe aber nun auch nicht zustimmen. Eventuell hat es sich der Käufer auch nur überlegt (z.B günstigere Reifen gefunden, will nun doch Allwetter).

      Wie ist eure Meinung? Was muss ich? Was kann ich? ?(

      Danke vorab

      Gruß
      Andre
    • So das erste Treffen bei der Werkstatt war nun und ich habe die beiden beschädigten Reifen auch sehen können.
      Es ist jeweils ein Riß/Schnitt im Reifenwulst vorhanden.

      Der Chef selber war leider nicht mehr vor Ort, meldet sich aber heute oder Montag bei mir.
      Aussage war zuvor am Telefon - es ist eher unwahrscheinlich das so etwas passiert, zumal sein Werkstatt-Meister meinte die Reifen gingen sehr gut und einfach runter von der Felge.

      Aber egal welche Antwort kommt, es bleibt dabei:
      Bei Übergabe wurde es weder von mir noch vom Käufer gesehen. Der meint ihm wäre der Schaden erst zu Hause aufgefallen. Dann fährt er trotzdem zu seiner Werkstatt und die finden auch die 2 Schäden.
      Erst dann meldet er sich mit der obigen Mail.
      Zumindest zweifelhaft ...
    • Ja, habe ich gecheckt (DOT-Datum sowie Kennzeichnung der Reifen VR, VL, usw).

      Das spielt nun aber keine Rolle mehr, ich lehne die Rückgabe ab.
      Der Ablauf war von meiner Seite her sauber und kontrollierbar (Übergabe mit Zeit zur Sichtung + Verkäufer, Käufer sowie meine Werkstatt machten jeweils bei Übergabe keine Entdeckung/Beanstandung).
      Von seiner Seite unsauber und nicht nachvollziehbar.

      Mal schauen was noch von seiner Seite kommt.
    • Hast du einen schriftlichen Kaufvertrag mit den obigen Daten inkl. "Gekauft wie besehen" usw. vom Käufer unterschreiben lassen?
      Wenn ja: BGB sagt (ich bin kein RA) dazu, dass bei einem schriftlichen Kaufvertrag (mündlicher mit Zeugen und Fotos geht auch) zwischen Privatleuten, das zählt was im Kaufvertrag steht.
      Ist dort eine Garantie und eine Rückgabe ausgeschlossen oder stehen Mängel der Verkaufssache drin, aktzeptiert der Käufer mit seiner Unterschrift dieses.

      Wenn nein: Dann müsstest du nochmals den Demonteur der Reifen (deine Werkstatt) befragen, von dem schriftlich bestätigen lassen,
      dass die Reifen nach dem Demontieren noch i.O. waren und das dem Käufer schriftlich in Kopie mit Einwurf Einschreiben (wichtig!) zusenden.

      Besteht er danach immer noch auf eine Rückgabe der Reifen und du willst die nicht zurücknehmen,
      gehst du zu einem guten RA für Zivilrecht/Verkehrsrecht mit allen Beweisen (Kaufvertrag, Bestätigung deiner Demontagewerkstatt, Fotos) und lässt den Herrn anschreiben mit Klageandrohung.

      Ausserdem dürfte der RA dir raten, noch eine Anzeige wegen versuchten Betrugs bei der Kripo zu stellen. Ob die zum Erfolg führt und schlussendlich auch bei deiner zivilen Sache, steht woanders....

      Viel Erfolg dabei!
    • Ich sehe nicht wieso der TE zu nem Anwalt gehen sollte. Die Reifen gehören jetzt dem Käufer, damit ist es sein Problem. Das muss den TE bisher nicht kümmern. Der TE ist soweit gegangen mit dem Käufer zur Werkstatt zu gehen, dort wurde verdeutlicht das beim abziehen keine Probleme entstanden sind. Dafür sollte sich der TE sicherheitshalber noch eine schriftliche Bestätigung einholen. Ansonsten stellt er die Kommunikation mit dem Käufer ein.

      Der Käufer muss vor Gericht und dort beweisen das der Mangel schon vor Verkauf bestand. Das kann er durch ein Gutachten machen das zeigt das der Mangel beim abziehen entstanden ist (was er aber auch selbst hätte verursachen können). Alles was der TE dann tun muss ist den fehler beim abziehen zu bestreiten und das mitsamt der Bestätigung der Werkstatt. Der Beweis das der Mangel schon bestand wird ihm so ganz einfach nicht gelingen.

      Insofern Ruhe bewahren und zurück lehnen bis irgendwann mal Post vom Gericht kommt und dann zum anwalt.