Verkauf von personalisiertem Ryanair-Gutschein

    • Verkauf von personalisiertem Ryanair-Gutschein

      Vor wenigen Tag wollte ich auf ebay-kleinanzeigen einen Gutscheincode für Buchungen bei Ryanair im Wert von 145€ kaufen. Um sicher zu gehen, habe ich den Verkäufer noch vor dem Kauf gefragt, ob der Gutscheincode nicht personalisiert sei und somit nur in Verbindung mit seinem Namen eingelöst werden könne. Er meinte daraufhin, der Code wäre nicht personalisiert.

      Den Betrag habe ich danach mit Paypal (Käuferschutz) bezahlt, einen Moment später erhielt ich den Code. Bei der Buchung hieß es - trotz der Aussage des Verkäufers, der Code wäre nicht personalisiert - "Der Name auf dem Gutschein stimmt nicht mit dem Namen des Haupt-Fluggastes überein". Der Gutschein ist also doch personalisiert.

      Neuen Fall bei Paypal geöffnet, mit allen Fakten wie oben beschrieben, nachgewiesen. Heute wurde den Antrag abgelehnt.

      Wie kann Paypal einen so klaren Betrugsfall nicht zugunsten des Geschädigten entscheiden?

      Sollte ich in diesem Fall einen Strafanzeige bei der Polizei erstatten? Habe lediglich die Anzeigennummer und den Namen des Verkäufers..
    • Der Verkäufer sagt jede Menge Unsinn zu der Sache. Wie zum Beispiel: Wäre ich im Recht, hätte Paypal nicht für ihn entschieden; Der Gutschein sei nicht personalisiert; Man kann kostenlos den Namen ändern.

      Nein, man kann den Namen nicht kostenlos ändern, sondern nur gegen eine Gebühr von ca. 110€.

      Die Begründung von Paypal: "Diese Entscheidung wurde getroffen, da der Einkauf nicht unter den PayPal-Käuferschutz gemäß unserer Nutzungsbedingungen fällt."

      Ja, der Name des Verkäufers ist der richtige Name, denn wenn ich den Namen bei der Buchung angebe, wird der Gutschein angenommen.

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    • f40 schrieb:

      War wahrscheinlich virtuelle Ware, kann sein das der Käuferschutz da nicht gilt.
      Ja.

      Paypal schrieb:

      Im Rahmen des PayPal-Käuferschutzes nicht zulässige Artikel und Dienstleistungen
      Zahlungsmitteläquivalente wie Geschenkkarten und Prepaid-Karten
      Es ist wohl keine ladungsfähige Adresse des Verkäufers bekannt. Er wird sie auch kaum dem Käufer leichtfertig mitteilen. Evtl. hat der Verkäufer eine Verschlechterung des Kaufgegenstandes beim Käufer in Kauf genommen oder sogar vorsätzlich mit diesem Wissen verkauft.
      Der dann einzige Weg ist über eine Strafanzeige. Ob allerdings die Ermittlungen die notwendigen Anhaltspunkte liefern ist schon sehr fraglich. Eher eine Einstellung der Sache wegen: "Der Beschuldigte konnte nicht ermittelt werden" ...
      Ich würde trotz des eventuellen Vorsatzes des Verkäufers dort noch mal ansetzten und ihn weiterhin in die Verantwortung nehmen.
      Er könnte ja mal aufgefordert werden, mal selbst eine Probebuchung unter anderem Namen mit dem Gutschein zu probieren. Dann würde er selbst sehen, was dabei herauskommt.
      Wenn gar nichts weiter fruchtet, ihn darauf aufmerksam machen, daß man eine Anzeige gegen ihn stellt. Vielleicht bewirkt das etwas ...
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana

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    • f40 schrieb:

      Ryanair Nutzungsbedingungen sagt:

      "Reisegutscheine können nur vom Empfänger des Gutscheins eingelöst werden."

      Yo. Und wenn ich nun noch in die Paypal-KSBd (Käsebedienungen... ähhh Käuferschutzbedingungen) reinschaue, dann sehe ich in Ziff. 3.2, dass Gutscheine bzw generell Geschenkkarten gar nicht vom Käuferschutz abgedeckt sind.
      paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full

      @TE:

      Die Kohle beim VK wieder zu holen ist wolh eher unmöglich. Herzlich willkommen im Reich der aufgewachten Lehrgeldzahler, die Verträge schliessen, one sie vorher gelesen zu haben. Nein, keinThema, die Regeln des Käuferschutz sind vermutlich sowieso nur denen bekannt, die drauf reingefallen sind und dann noch denen, die wissen, warum dauernd welche drauf reinfallen. Auch wenn dr das jetzt nicht weiterhilft ist es vielleicht ein Trost, dass das ungefähr 100% der Paypal-Käufer so geht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Der größte Witz an der Sache ist, dass der Verkäufer den gesamten Betrag des Gutscheins, sprich 145€, sich von Ryanair in bar kann auszahlen lassen. Dazu müsste er nur ein simples Formular online ausfüllen (onlineform.ryanair.com/de/de/cash-refund)

      Stattdessen verkauft er lieber den Gutschein um 50€ weniger an jemand, der mit dem Code gar nichts anfangen kann, da personalisiert.

      Wo leben wir eigentlich?
    • Ja, das wäre denkbar - ich meinte es aber eher andersherum, im Sinne eines Win-Win für beide Seiten.
      Der user @testsieger steht mit einem Gutscheincode da, der eben aufgrund der AGB von Ryanair nicht nutzbar für ihn ist.

      Sein Verkäufer könnte sich den Gutscheinwert 1:1 bei Ryanair auszahlen lassen, weiß das aber scheinbar nicht. Denn ich gehe mal davon aus, dass es sich hier nicht um einen klassischen BEtrugsfall handelt, sondern eben aus Unwissenheit verkauft wurde - ist mein Bauchgefühl.

      Also: Den Verkäufer mit dem Auszug aus der AGB 'konfrontieren' und ihn darauf hinweisen, dass die Auszahlung in voller Höhe durch Ryanair möglich ist. Dann sollte doch die Rückabwicklung schnell möglich sein.