Fakeshop maybracht.net - Maybracht Versandhandel GmbH - Wanghausen 38, 84489 Burghausen - kontakt@maybracht.net - DE 228592321

    • Hallo Inna. Nette Worte die du schreibst. Man sieht davon nichts mehr ich mache mir keine Hoffnungen mehr und durch die IBAN ist ja zu erkennen dass es selbst in andere Länder geht. Da wird nichts mehr sichergestellt. Ich habe grad ein Baby bekommen und tu mir diesen Stress nicht weiter an. Habt bitte Verständnis. Ich habe am 06.11.2020 überwiesen
    • Ich bin auch reingefallen und 130,- wanderten in den Lokus...

      Hatte wohl nicht richtig hingeschaut - bei mir wurde ein spanisches Konto angegeben:

      Empfänger: May Proba GmbH
      BIC: PFSSESM1
      IBAN: ES21 6713 0002 5100 088250 35

      Daher kommt wohl der Begriff "es kommt mir alles etwas spanisch vor" ^^

      Strafanzeige wurde bei der Polizei Rheinland-Pfalz gestellt.
      Ereignisnummer: 375-197-763

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von ultrarustic ()

    • Die Polizei tut sicher was sie kann.
      Die können aber auch nicht alles ohne das O.K. der Staatanwaltschaft.
      Da liegt das Problem. Wenn man sieht, was hier los ist, kann man sich vorstellen, was bei der Staatsanwaltschaft los ist...
      Hier melden sich leider auch nicht alle, die betrogen worden sind.
      Aus faulen Eiern schlüpfen keine Küken
    • @kid-loco

      MajorK schrieb:

      4.) Erstatte Anzeige bei der Polizei.
      Link zur Erstattung von Online-Strafanzeigen online-strafanzeige.de/
      Drucke dir unbedingt auch alle Beiträge zu diesen Fakeshops inklusive aller bisher bekannten Bankkonten dieses Täters aus und füge sie deiner Anzeige hinzu.
      Die Polizei erkennt dann schneller, dass es sich bei dir nicht um einen Einzelfall handelt, sondern um eine Betrugsserie.
      Sobald Dir die Vorgangsnummer der Anzeige von der Polizei übermittelt wird, bitte hier eintragen :)
    • Betrifft DE64100110012620994825 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Mitteilung an Tatverletzte gem. § 111 l Abs. 4 StPO

      1230 Js 13279/21

      Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt.

      Einziehungsbeteiligter:
      Herrn Jakub Michal Loboz, Tremoniabogen 28, 44137 Dortmund

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde:

      In dem Vorhaben, die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweils bestellten Gegenstände zu liefern, erstellten bislang unbekannte Täter die Webseite maybracht.net, auf der sie zum Schein Waren zum Kauf anbot. Betroffen sind Überweisungen, welche auf folgendes unter dem Namen Einziehungsbeteiligten geführte Konto DE64 1001 1001 2620 9948 25 bei der N26 Bank Berlin erfolgt sind. Die unbekannten Täter stehen darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

      Um den unbekannten Tätern und dem Einziehungsbeteiligten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt und durch Pfändung vorläufig gesichert: Bankguthaben i.H.v. 6.160,82 Euro.

      Gemäß § 111 l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme. Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.



      Osnabrück, den 17.08.2021

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE64100110012620994825 Jakub Michal Loboz überwiesen haben.

      Es ist also eine Gesamtsumme in Höhe von 6.160,82 € verfügbar.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Betrifft DE37100110012625217527 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von
      Vermögenswerten gemäß § 111 I Abs. 4 StPO

      1230 Js 987/21

      Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen


      Wojciech Blazej Wolner, geb. 03.02.1991 in Zory (Polen), wohnhaft Fiolkowa 7, 44-240 Zory (Polen)

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde: Unbekannte Täter boten über die Webseite maybracht.net Elektroartikel in dem Vorhaben an, von Käufern den Kaufpreis zu kassieren, ohne die Ware zu liefern. Die Kaufpreise sollten auf das Konto IBAN DE37 1001 1001 2625 2175 27 bei der N26 Bank GmbH, Inhaber Wojciech Blazej Wolner, überwiesen werden.
      ☒ Der Beschuldigte steht darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

      Um dem Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt:


      5.244,71 Euro

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.

      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).


      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE37100110012625217527 Wojciech Blazej Wolner überwiesen haben.

      Es ist also eine Gesamtsumme in Höhe von 5.244,71 € verfügbar.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Betrifft DE11110101002383403737 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten
      gemäß § 111 l Abs. 4 StPO

      1230 Js 9342/21

      Die Staatsanwaltschaft führt unter obigen Aktenzeichen ein Ermittlungsverfahren.

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde:

      In dem Vorhaben, die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweiligen bestellten Gegenstände zu liefern, wurde die Webseite maybracht.net erstellt, auf der zum Schein u.a. Elektrogeräte zum Kauf angeboten wurden. Die Kaufpreise sollten auf das Konto DE11 1101 0100 2383 4037 37 bei der Solarisbank AG überwiesen werden. Diese Webseite diente allein zu Betrugszwecken.

      Um der Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt:


      1112,72 Euro

      Gemäß § 11ll Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.

      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).


      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.


      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE11110101002383403737 überwiesen haben.

      Es ist also eine Gesamtsumme in Höhe von 1112,72 Euro € verfügbar.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Tortie81 schrieb:

      Meine Frau und ich hatten damals NICHT überwiesen, da mir die ganze Sache doch zu komisch vor kam.
      :thumbsup:

      Ja, hier sind 3 verschiedene Konten mit insgesamt 12.518,25 € vakant.
      Möglicherweise wird von den Anspruchstellern neben den Nachweisen des eigenen Kaufes auch die Vorlage einer Anzeige gefordert. Ohnehin eine Selbstverständlichkeit in meinen Augen.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von itneen ()

    • itneen schrieb:

      Konto DE64100110012620994825 Jakub Michal Loboz

      itneen schrieb:

      Konto DE37100110012625217527 Wojciech Blazej Wolner
      Auffällig die osteuropäisch klingenden Namen. Auch wenn zumeist westdeutsche Adressen bei den Kontoeröffnungen einschlägig waren, ist vor den Erntehelfern aus Polen, Georgien usw. in echt keine Spreewaldgurke sicher gewesen.

      Da hier nicht immer zwingend Apptester und andere Minijober benutzt werden, kann mir jmd. verraten, was die fremde Kontoeröffnung mit eigener Personalie einbringt (wenn bezahlt wird)?