Fakeshop counselektro.com - COUNS ELEKTRO - Große Bleichen 21, 20354 Hamburg - +49211843620 - Kontakt@counselektro.com

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      Rechtswidriges Impressum, die Daten der darin benannten Personen wurden entweder frei erfunden oder gestohlen und werden nun für betrügerische Zwecke missbraucht!!!
      Evtl. kein HR-Eintrag vorhanden, UST-ID eines anderen Unternehmens. Was für eine Firma das auch immer sein soll - sie existiert nirgendwo.



      Hier gibt es definitiv keine Ware!


      Wie immer gilt: Nichts kaufen! Besser ist das!

      Link zum Fakeshop

      counselektro.com

      Wichtiger Hinweis:


      Falls Leser dieses Threads eventuell aufgrund einer bereits getätigten Bestellung schon über aktuelle Bankdaten dieser Fakeshops verfügen, werden sie gebeten, sich bei auktionshilfe.info zu registrieren, hier im thread zu melden und unbedingt das Bankkonto, auf das sie überweisen sollten, zu posten.
      Kontoinhaber:
      Iban:
      Bic:
      Name der Bank:


      KEINEN VERWENDUNGSZWECK, RECHNUNGS-, BESTELL- ODER ARTIKELNUMMER ANGEBEN!


      Falls bereits eine Anzeige bei der Polizei erstattet wurde, bitte auch die Dienststelle und das Aktenzeichen zwecks Hilfe zur bundesweiten Koordination der Ermittlungsbehörden hier veröffentlichen.

      Aktenzeichen:
      Dienststelle:




      Für alle Käufer gilt folgendes:

      1.) Speichere die Infos zum passenden Fakeshop und diese Warnung ab und drucke sie auch aus.

      2.) Falls du noch nicht bezahlt hast, tue das auch weiterhin nicht. Du brauchst also weder irgendwie vom Kauf zurückzutreten
      noch bist du in diesem Fall zur Zahlung auf das Konto eines Betrügers verpflichtet. Versuche nicht, per Mail mit dem Täter
      Kontakt aufzunehmen. Antworte auch nicht auf Mails des Täters, sondern stell dich ihm gegenüber einfach tot. Irgendwann
      demnächst wird der Shop verschwinden.

      3.) Falls du erst in den letzten 24 Stunden überwiesen hast, ist evtl. noch etwas (Geld) zu retten. Auch wenn das Geld sofort
      bei dir abgebucht wurde, wirklich weg ist es erst, wenn es dem Empfänger gutgeschrieben wurde. Dazwischen können bis zu
      24 Stunden liegen, in denen deine Bank das evtl. noch stoppen kann. Daher solltest du sofort zu deiner Bank gehen und bitten,
      sie sollen alles versuchen, um die Überweisung noch aufzuhalten BEVOR sie beim Empfänger gutgeschrieben wird. Es zählt jetzt
      buchstäblich jede Sekunde!! Deine Bank soll unbedingt sofort bei der Empfängerbank anrufen und außerdem zusätzlich ein FAX dort hinschicken.
      Lass dich nicht abweisen, bestehe darauf, dass Deine Bank es wenigstens versucht ! Betone dabei, dass Du nicht von einer
      Rückbuchung o.ä. redest, sondern von einer Stornierung einer noch nicht wertgestellten Zahlung, das ist ein Unterschied.
      Eine Rückbuchung ist absolut unmöglich, eine Stornierung vor Wertstellung klappt ca. in jedem 3. bis 4. Fall.

      4.) Erstatte Anzeige bei der Polizei.
      Link zur Erstattung von Online-Strafanzeigen Online-Strafanzeige
      Drucke dir unbedingt auch alle Beiträge zu diesen Fakeshops inklusive aller bisher bekannten Bankkonten dieses Täters aus und füge sie deiner Anzeige hinzu.
      Die Polizei erkennt dann schneller, dass es sich bei dir nicht um einen Einzelfall handelt, sondern um eine Betrugsserie.
    • Thema Google, Werbung und Vertrauen - Wer sich allein auf gute Bewertungen verläßt, zahlt dafür oft einen hohen Preis.

      Thema Google, Werbung und Vertrauen - Wer sich allein auf gute Bewertungen verläßt, zahlt dafür oft einen hohen Preis


      +++++++++

      Die betroffenen Käufer werden gebeten, sich hier im thread zu melden und unbedingt das Bankkonto, auf das sie überweisen sollten, zu posten.
      Bitte das Aktenzeichen der Anzeige und die Dienststelle dazu eintragen.

      Kontoinhaber:
      Iban:
      Bic:
      Name der Bank:
      Aktenzeichen:
      Polizeidienststelle:


      KEINEN VERWENDUNGSZWECK, RECHNUNGS-, BESTELL- ODER ARTIKELNUMMER ANGEBEN!
      Es ist nicht notwendig, Textpassagen aus der Bestätigungsmail oder Rechnung bzw. Artikelnummer oder gekaufter Artikel per copy and paste einzufügen!
    • Leider drauf reingefallen.

      Anzeige soeben online erstellt
      internet/031544/2020


      SIE MÖCHTEN PER ÜBERWEISUNG ZAHLEN.
      Die Banküberweisung muss folgende Angaben enthalten:
      Betrag: 223,00 €
      Kontoinhaber: Davy Dubuc
      Konto: IBAN: DE25 1001 1001 2627 9850 56
      BIC: NTSBDEB1XXX
      Bankverbindung: N26 BANK

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sarkany ()

    • Betrifft DE55100110012623886363 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

      NZS 1230 Js 19211/21
      Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine selbstständige Einziehungsanordnung des Amtsgericht Osnabrück wegen Verdacht des Betruges (Az. 207 Ds (1240 Js 19211/21) 310/21) gegen den Inhaber des Kontos mit der IBAN DE55 1001 1001 2623 8863 63. Diese ist rechtskräftig seit dem 18.08.2021. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen.
      Auf Grund dieser Entscheidung ist den Verletzter ein Anspruch entstanden, der nun geltend gemacht werden kann.
      Es liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
      In dem Vorhaben, die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweilig bestellten Gegenstände zu liefern, erstellten bislang nicht ermittelte Täter die Webseite counselektro.com auf der sie zum Schein Elektrogeräte zum Kauf anboten. Die Kaufpreise sollten auf das Konto IBAN DE55 1001 1001 2623 8863 63 bei der N26 Bank GmbH überwiesen werden. Diese Webseite diente allein zu Betrugszwecken.
      Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
      Der Erlös aus der Verwertung der durch die Staatsanwaltschaft gepfändeten Vermögenswerte wird an den Verletzten ausgekehrt, sofern diesem ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der rechtskräftig abgeurteilten Tat erwachsen ist (§ 459h Abs. 2 StPO).
      Die Auskehrung an den Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) erfolgt nur, wenn dieser seinen Anspruch binnen sechs Monaten nach Zustellung dieser Mitteilung anmeldet. Bei der Anmeldung ist die Höhe des Anspruchs zu bezeichnen (§ 459k Abs. 1 StPO).

      Bei einer unverschuldeten Versäumung der 6-Monatsfrist kann dem Verletzten unter den in den §§ 44 und 45 StPO bezeichneten Voraussetzungen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (§ 459k Abs. 4 StPO).
      Zudem bleibt es dem Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) unbenommen, seinen Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses unabhängig von der 6-Monatsfrist geltend zu machen, indem er ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der Anspruch ergibt. Einem vollstreckbaren Endurteil im Sinne des § 704 ZPO stehen bestandskräftige öffentlich-rechtliche Vollstreckungstitel über Geldforderungen gleich.
      Ergeben sich die Berechtigung und die Höhe des angemeldeten Anspruchs des Antragstellers (des Verletzten oder dessen Rechtsnachfolgers) ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung und den ihr zugrundeliegenden Feststellungen, so wird der Verwertungserlös in diesem Umfang an den Antragsteller ausgekehrt. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht. Das Gericht wird die Zulassung versagen, wenn der Verletzte seine Anspruchsberechtigung nicht im Sinne des § 294 ZPO glaubhaft macht (§ 459k Abs. 2 StPO). Der von der Einziehungsanordnung Betroffene wird vor der Entscheidung über die Auskehrung, soweit möglich, angehört (§ 459k Abs. 3 StPO).
      In dem Fall einer Insolvenzeröffnung muss der Verletzte seinen Anspruch eigenständig und schriftlich bei dem Insolvenzverwalter gemäß § 174 InsO in dem Insolvenzverfahren geltend machen.
      Wird über das Vermögen des Betroffenen das Insolvenzverfahren eröffnet, erlöschen die durch die Staatsanwaltschaft erlangten Sicherungsrechte. Die im Zuge des Ermittlungs- und/oder Vollstreckungsverfahrens gepfändeten Vermögenswerte werden an den Insolvenzverwalter herausgegeben (§ 111i Abs. 1 StPO).
      Gibt es mehrere Verletzte, die ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft anmelden, und stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass der Erlös aus der Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte nicht ausreicht, um die angemeldeten Ansprüche aller Verletzter zu befriedigen, stellt die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Betroffenen (§ 459h Abs. 2 i.V.m. § 111i Abs. 2 StPO). Eröffnet das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren, treten die zuvor beschriebenen Folgen ein (§ 111i Abs. 1 StPO).
      Kann ein Insolvenzantrag nicht gestellt werden oder wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, wird der Erlös aus der Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte an denjenigen Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) ausgekehrt, der ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt. Die Auskehrung ist ausgeschlossen, wenn zwei Jahre seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder seit dieser Benachrichtigung verstrichen sind (§ 459m Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 459m Abs. 1 S. 1 – 3 StPO).
      Befriedigt der von der Einziehung Betroffene den Anspruch, der einem Verletzten aus der Tat auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen ist, kann der Betroffene in dem Umfang der von ihm geleisteten Befriedigung Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen, soweit der Verwertungserlös unter den vorgenannten Voraussetzungen an den Verletzten auszukehren gewesen wäre. Die Befriedigung des Anspruchs muss dabei durch eine Quittung des Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolgers) glaubhaft gemacht werden. Der Verletzte (oder dessen Rechtsnachfolger) wird – soweit möglich – vor der Entscheidung über den geltend gemachten Ausgleichsanspruch des Betroffenen angehört.

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE55100110012623886363 KASSA DOUCOURE überwiesen haben.

      Eine verfügbare Gesamtsumme wurde nicht genannt.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!