Nachberechnung von Paket.ag

    • Nachberechnung von Paket.ag

      Hallo zusammen,

      vielleicht hatte jemand schonmal sowas und kann weiterhelfen:

      Ich habe Anfang Juni ein Paket mit paket.ag verschickt. Grundsätzlich verpacke ich hierbei die Pakete immer komplett fertig, erfasse die Maße und gebe diese dann leicht aufgerundet in den Versandkostenrechner ein.
      Paketschein wurde erstellt, Paket im DPD Paketshop abgegeben und wenige Tage später zugestellt.

      Die Sendungsverfolgung von DPD ist unauffällig.

      Nun habe ich heute, Ende Oktober eine Nachberechnung über knapp 38€ erhalten, da angeblich das erlaubte Gurtmaß überschritten wurde. Die Höhe hatte ich beispielsweise mit 30cm angegeben. Laut Paket.ag wäre das Paket angeblich 60cm hoch gewesen. Auch die anderen beiden Maße passen nicht zu denen Maßen, die ich angegeben hatte.
      Einen Fehler von meiner Seite schließe ich ziemlich sicher aus, da auch der Inhalt des Paketes zu den von mir angegebenen Maßen passt.

      Wie sieht das nun rechtlich aus? Kann Paket.ag einfach mal so ohne jegliche Beweise fast 4 Monate später 38€ nachberechnen?
      Wer ist hier in der Beweispflicht?
    • Habe mir mal jetzt die unter obigen Link zu lesenden Kommentare zu paket.ag komplett durchgelesen als auch deren eigene Webseite mal angeschaut.
      Im Erheben von obskuren Zusatzgebühren scheinen die ja ganz groß zu sein.
      Letztendlich sind sie ja offenbar nur ein Vermittler zw. Kunde (Versender) und dem eigentlichen Paketdienst.
      Laut der paket.ag Webseite wird DPD (nur) bei Pluspaket (bis 170 cm Länge), XXL-Paket und Reifen als Paketdienst gewählt.
      Also alles "Übergrößen".
      Hast du dir DPD selber ausgesucht oder wurde das vom (paket.ag)-System so vorgegeben/festgelegt ?
      Weiterhin steht auf der paket.ag Webseite, dass Pakete von den jeweiligen Servicepartnern/Paketdiensten nochmals in Bezug auf Maße und Gewicht kontrolliert würden. Da du es ja selber im Paketshop abgegeben hast - wurde es dort bei der Annahme nachgemessen ?
      Das würde ich nämlich im Zweifelsfall (also wenn nicht eindeutig erkennbar ist, das alles passt) erwarten.
      Schließlich soll man als Empfänger ein empfangenes Paket auch direkt bei Anlieferung auf Beschädigung kontrollieren und etwaige Mängel direkt vom Boten quittieren lassen und nicht erst nach Wochen oder Monaten reklamieren.
      Gab es evtl. einen sonstigen Zeugen (Familie, Freunde, etc.) die/der das Verpacken usw mitbekommen hat ?

      So oder so kriegt -nach meinem Eindruck- niemand von paket.ag das Paket selber in die Hand und könnte dann selber eine Überschreitung bei den Maßen oder beim Gewicht feststellen.
      Sollte also wirklich etwas nicht passen, könnte das, wenn überhaupt, nur dem jeweiligen Paketdienst auffallen und dieser es dann an paket.ag weitermelden und in Rechnung stellen.
      Einen solchen Vorgang müsste paket.ag also irgendwie belegen können bzw. müssen.
      Eine bloße Behauptung reicht meiner (persönlichen) Auffassung nach nicht aus.
      Falls du mit der Sendungsnummer noch den Sendungsverlauf abrufen kannst, würde ich mir den ausdrucken oder einen Screenshot davon machen.
      Zudem auch mal direkt bei DPD anrufen und mich dort nach evtl. "Unstimmigkeiten" bezüglich der Sendungsnummer / deines Paketes erkundigen.
      Und dort auch mal versuchen zu erfragen, wie das übliche Prozedre bei einer Maßüberschreitung eines Pakets von seiten DPD (bei Verwendung von Paket.ag) ist.
      Also z.b. fordert DPD von den angeschlossenen Paketshops eine Kontrolle direkt bei Abgabe oder geschieht dieses erst im weiteren Versandweg (Verteilzentrum...) ?
      Welche Extrakosten werden von DPD in einem solchen Fall berechnet ?
      In welcher Form wird paket.ag über einen solchen Vorgang benachrichtigt, und ist dieses anhand der Sendungsnummer nachvollziehbar ?

      Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben, würde ich diese kontaktieren und denen den Vorgang schildern.
      Vermutlich vermitteln die dir dann einen Anwalt der dich berät und ggf. auch vertritt.
      Ansonsten wie schon oben geschrieben zur Verbraucherzentrale gehen.
      Eine Beratung dort sollte kostenlos möglich sein.
      Gegen einen Obulus (etwa in Höhe der paket.ag Forderung) gäbe es nach meinem Kenntnisstand (ein Bekannter hat dies vor Jahren mal genutzt) auch die Möglichkeit, 3x anwaltliche Hilfe (Beratung, Schriftverkehr...) zu bekommen.
      Allerdings kann das je nach Region auch einige Zeit dauern, bis ein Termin zustande kommt.

      Edit: Keine Ahnung warum jetzt einige Passagen größer dargestellt werden, gewollt war das von mir nicht !?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Auktio ()

    • hab da spaßeshalber mal eine Paketgröße eingegeben ...

      ... wüßte jetzt allerdings nicht, warum ich bei DPD 5,10 Euro zahlen sollte, wenn es mich bei DHL nur 4,99 Euro in Onlinefrankierung kostet

      wobei das günstigste DHL-Paket mit den von mir eingegebenen Maßen von paket.ag mit 14,50 Euro angezeigt, was selbst für die Zahlung in der Filiale zu teuer wäre, da würde es dann nämlich nur 7,49 Euro kosten - was mir wiederum bestätigt, dass man sich selbst die Mühe machen und direkt bei den Versandunternehmen (oder dem bevorzugten Versandunternehmen seiner Wahl) die passenden Versandarten raussuchen sollte
    • Zuerst einmal Danke für eure Antworten.
      Ich habe vor einer Woche geantwortet, das ich die Rechnung so weder akzeptieren noch bezahlen werden.

      Begründet habe ich mit dem Zeitraum von 4 Monaten nach dem erfolgtem Paketversand und mit fehlenden Beweisen. In einem solchen Fall sollte doch zumindest ein Bild vom Paket mit erkennbaren Maßen dabei sein.

      Zu paket.ag selbst:

      Ich habe schon oft mit dem Unternehmen versendet. Die Liste mit den Zusatzgebühren war mir bekannt. Gerade deshalb bin ich bei den Eingaben von Maßen und Gewicht stets sehr gewissenhaft vorgegangen.
      Vor allem große Pakete habe ich meist über paket.ag verschickt. Da waren die vom Preis her über DPD und DHL meist unschlagbar. In Bezug auf DHL scheint sich aber etwas geändert zu haben. DHL wird in letzter Zeit fast nicht mehr angeboten oder ist preislich uninteressant. Vielleicht interessant beim DPD Versand: Die DPD Paketschein werden immer als "Retoure" ausgewiesen. Dadurch kommt es oft zu Rückfragen, da in der Sendungsverfolgung "wird beim Versender zugestellt" zu lesen steht, nicht beim Empfänger.

      Auch ist es eigenartig, das ganz zum Schluss noch eine 3%ige Bearbeitungsgebühr erhoben wird.

      Trotzdem: Ich war bisher zufrieden. Bin mal gespannt, ob ich wieder was höre.
    • Erst einmal ein frohes neues Jahr an alle hier im Forum!

      In der Sache Paket.ag geht es weiter. Nachdem meine Mail nicht beachtet wurde, bekam ich am 3.12. eine Zahlungserinnerung. Diese habe ich erneut freundlich und sachlich beantwortet, und begründet, weshalb ich die Rechnung nicht begleichen werde.
      Gestern kam nun der sogenannte Nachweis für die Überschreitung des Gurtmaßes per E-Mail Anhang. Zu sehen war ein Blatt von DPD mit mehreren Paketnummer, darunter das von mir Anfang Juni `20 versendete Paket. Dort ist die Göße des Pakets mit L:74,5CM B:67,0CM H:60,0CM angegeben, folglich Gurtmaß über 300cm, was bedeutet das eine Nachberechnung erfolgt.
      Ich hatte die Maße mit 62cmx64cmx30cm angegeben.

      Danke Auktio für den Tip mit der Verbraucherzentrale. Die Kommentare dort habe ich alle durchforstet. Leider beschreibt dort niemand den Ausgang der Sache. Haben die Betroffenden einfach bezahlt um Ihre Ruhe zu haben oder haben Sie es drauf ankommen lassen? Angeblich leitet Paket.ag Ihre Forderungen an ein Inkassobüro weiter, die dann Mahnbescheide versendet.

      Wenn ich mich im Internet hierzu ein bisschen einlese scheint die Sache eher ein DPD Thema zu sein. Es sind einige Beiträge von Amazon Verkäufern zu finden, die immer wieder horrende Nachberechnung von DPD wegen utopischer Größenüberschreitungen erhalten. Hier gibt es aber dann den Unterschied, das es sich dort um gewerbliche Versender handelt. Ich bin privater Versender, also Verbaucher. Inwiefern das relevant ist, kann ich aber nicht beurteilen. Weiter ist DPD nicht mein Vertragspartner, sondern paket.ag. Hier steht in den AGB, denen ich ja bei Anmeldung zugestimmt habe: "Werden die angegebene Maße und Gewichte überschritten wird eine Nachbelastung von 38,08 € inkl. 19 % USt berechnet. Alle Sendungen werden von den jeweiligen Systempartner nachgemessen und nachgewogen."

      Hab nun mal durchforstet, was ich an Beweisen aufbringen kann:
      Ich kann klar belegen, welches Teil in dem Paket enthalten war: Es war ein gebrauchter Dieselpartikelfilter mit den Maßen 57x60x25cm und wurde als Schrott zur Verwertung verkauft. Musste also nicht sonderlich sicher verpackt und gepolstert werden. Ich bin mir sicher, das ich die Maße korrekt angegeben habe. Außerdem passen die von mir angegebenen Maße zum versendetem Teil.

      Weiter bleibt zu erwähnen, das "verdächtige Pakete" im Paketshop mit einem Maßband nachgemessen werden. Bei diesem Paket wurde nicht nachgemessen.

      Habe auch den Käufer angeschrieben, ob er sich noch an die Zustellung des Pakets erinnern kann, und ob es irgendwelche Besonderheiten gab. Bisher gibt es aber noch keine Antwort.

      Im Voraus schonmal vielen Dank für euere Antworten.
    • So, es geht weiter...
      Mittlerweile liegt mir eine Mahnung der Creditrefom Speyer vor, die hier als Inkassodienstleister auftritt. Zu der ursprünglichen Forderung kommen nun 4,12% Zinsen für 232 Tage hinzu. Weiter berechnet die Creditreform eine Geschäftsgebühr von 63,70€ und eine Post und Telekommunikationspauschale von 12,74€.
      Zahlungsfrist 7 Tage, bei Einwänden wird umgehend eine Nachricht erwartet. Dummerweise wurde der Brief während meines Urlaubs eingeworfen.

      In dem Schreiben werde ich auch freundlich darauf hingewiesen, das es bei Nichtzahlung zur Verschlechterung der Beurteilung meiner Kreditwürdigkeit kommen kann.

      Werde mir nun mal Gedanken über den Widerspruch machen....
    • Holder schrieb:

      Werde mir nun mal Gedanken über den Widerspruch machen...
      Du hattest doch schon widersprochen. Insofern muss man das beim Inkasso nicht noch einmal, wenn man aber nett ist, weist man dort auf den ersten widerspruch hin. Nach dem ersten Widerspruch gegen die Forderung war die Übergabe an das Inkasso unzulässig, allein schon wegen der Prozesskostenminderungspflicht im zivilen Verfahren.

      Hier ist der Kas übrigens ohnehin bissn! Das Beweismittel wurde geliefert und was da wer in seine Tabellen schreibt (übrigens Schreibfehler nicht ausgeschlossen) ist unerheblich.

      Holder schrieb:

      Trotzdem: Ich war bisher zufrieden. Bin mal gespannt, ob ich wieder was höre.
      Trotzdem: von Drittanbietern sollte man sich fern halten, zumal die Zustellunternehmen ihren Job ordentlich und zu vertretbaren Preisen machen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Reducal ()