Dringende Warnung vor primavergleich.de / Vergleichsportal mit Onlineshop und weit über 300.000 Artikeln / Rabatte bis zu 70% / Lieferzeit: Mehr als 4 Wochen!

    • Meine Lieferzeit hätte auch nur 4-8 Tage dauern sollen. Hätte lieber auch die Ware für den Preis erhalten, als mein Geld zurück zu bekommen. Mir wurde nicht mitgeteilt das sich die Lieferzeit verlängert. Jetzt kann man ja schon froh seien, wenn man überhaupt sein Geld zurück bekommt. Ein Schaden ist für mich aber so oder so entstanden. Und zwar konnte ich über mein Geld nicht verfügen und so sind mir gute Angebote am black friday bzw. Cybermonday entgangen. Ich konnte ja auch nicht auf gut Glück an diesen Tagen etwas kaufen, weil ich ja immer noch nicht weiß, ob ich mein Geld überhaupt wieder bekomme. Am Ende des Tages wird man ja auch nicht entschädigt. Selbst wenn (und ja großes wenn...) ich mein Geld wiederbekommen sollte, bekomme ich ja nur das was mir eh schon gehörte und zusteht... also ich muss @itneen zustimmen. Seriös sieht anders aus und ich weiß auch nicht wofür ich da Verständnis haben sollte
    • f40 schrieb:

      Vielleicht können die Betroffenen noch ein Adhäsionsverfahren mit dran hängen?
      Dann spart man sich später den Zivilrechtlichen Weg.

      Die Geschädigten sollten den Hinweis ernst nehmen.
      Die Gelder der Käufer sind natürlich nur noch teilweise vorhanden, weil Rieker jede Menge Kohle um sich geworfen hat, um die ganze Show zu finanzieren, anstatt die bezahlte Ware zu besorgen.
      Wie ich vor drei Wochen schon gezeigt hatte, war die Sined GmbH mittellos und überschuldet, Rieker war am 15. September 2020 sein einziger Angestellter.

      Ob das sichergestellte Vermögen ausreichen kann, um alle Geschädigten zu befrieden, ist also faktisch ausgeschlossen.

      Kleiner Trost: erfahrungsgemäß sind mehr als die Hälfte aller Geschädigten zu faul, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
      Es könnte also sein, dass eine Minderheit besser gestellt wird, wenn sie aktiv ist und bleibt.
      Ob es eine Quote für alle geben wird oder ob nur die Aktiven ihren Anteil erhalten, kann ich nicht vorhersehen.

      Ob überhaup noch nennenswert Geld verteilt werden kann, hängt auch davon ab, ob Rieker Geld in dunkle Kanäle geschoben hat und was Staatsanwalt und Richter mit dem verbleibenden Rest beschließen werden.

      Zivilrechtlich wäre ein Anspruch gegen die Sined GmbH durchzusetzen, was aber mangels Masse scheitern wird, wenn die eingezahlten Käufergelder sichergestellt wurden und zur Opfer-Entschädigung nach § 459h StPO ausgezahlt werden.

      Wenn das sichergestellte Geld nicht ausreicht, bleibt noch ein deliktischer Schadensersatz-Anspruch gegen den oder die Täter.
      Ob bei denen Tätern jemals was pfändbares zu holen ist, kann jetzt noch niemand abschätzen, es wird ja gerade erst ermittelt.
      Rieker muss nicht zwangsläufig wegen Betruges verurteilt werden, es reicht auch schon eine Verletzung seiner Pflichten als GmbH-Geschäftsführer aus, um deliktisch begründete Ansprüche zu haben.


      Wer sich zum Adhäsionsverfahren anmeldet, kann auch persönlich an der Hauptverhandlung im Strafverfahren teilnehmen und Anträge auf Zahlung von Entschädigung stellen.
      Zumindest wird er schon zu Beginn der Hauptverhandlung erfahren können, wie gut seine Aussicht auf Entschädigung ist.
      Das alles ohne teuren Anwalt und ohne Vorschuss von Gerichtskosten.
      Ein Mahnbescheid gegen Otto Günther Rieker persönlich darf dann aber nicht gestellt sein.
      Der kann anschließend erfolgen, falls Richter nicht antragsgemäß entscheidet.


      Wie eine Anmeldung zum Adhäsionsverfahren läuft, hat der VFR Verlag beispielhaft abgebildet:
      koerperverletzung.com/adhaesionsverfahren/
    • Gäbe es eine Liste mit Fettnäpfchen, in die ein Betreiber eines Onlineshops nicht treten sollte, könnte man schön sehen, dass dieser hier keins ausgelassen hat. :)

      Seriös oder unseriös ist hier vielleicht an dieser Stelle die falsche Frage - richtiger wäre, sich zu fragen, wie nachlässig man sein darf. :)
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Mir wurde von der Staatsanwaltschaft bestätigt dass ich zu den Geschädigten aufgenommen wurde. Jetzt heißt es abwarten. Die Staatsanwaltschaft meldet sich falls Geld auftaucht und ausgezahlt werden kann. Hört sich nicht so an als ob schon wirklich Gelder sichergestellt wurden. Auf jeden Fall ist es so wie @Usambara sagt. Es wird nicht genug Geld zusammen kommen um alle Geschädigten zu entschädigen...
    • Was die strafrechtliche Seite betrifft, so bin ich mir ziemlich sicher, dass da der §20 StGB zum Tragen kommen wird. Dem R. nützt ein "Klapsmüller" mehr als ein "Armwald".

      StGB schrieb:

      § 20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen


      Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

      Ich hatte das Thema hier schon mal angesprochen.

      itneen schrieb:

      Der/die Geschäftsführer werden sich dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als mittellose grenzdebile Personen herausstellen, die nicht oder nur bedingt deliktfähig und von den Hinterleuten nach außenhin "vor*s Loch geschoben" worden sind.
      Es wäre nicht der erste Fall mit dieser Masche.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von itneen ()

    • Usambara schrieb:

      Das hätte Rieker gut und glaubhaft vorbereiten müssen.
      Hmmm...

      In meinen Augen ist der nur eine Marionette. Üblicherweise bestimmen solche nicht, was gespielt wird, sondern die Spieler im Hintergrund haben das Theater samt Kulisse aufgebaut, ziehen die Fäden und kassieren ab. Die Buh-Rufe bekommt aber der Kasper ab.



      Kurze Chronologie:

      Die Seite primavergleich.de wurde mindestens bis 15.08.2020 von einem Timo Maier betrieben. Jedenfalls stand dieser im Impressum.

      Impressum primavergleich.de schrieb:

      Impressum
      Angaben gemäß §5 TMG
      Primavergleich.de
      Timo Maier
      Eulatalstraße 5a
      86633 Neuburg
      Kontakt
      E-Mail: timo.maier96@gmx.de
      Tel. Nr.: Auf Anfrage
      Spoiler anzeigen
      Übrigens jetzt der Inhaber/Betreiber von n3xt-wave-marketing.de, n3xt-wave-marketing.de/impressum/, aber das tut nichts zur Sache.



      Sofern ermittelbar gab es in der Gesellschaft folgende Änderungen :


      08.08.2020 Ausgeschieden GF Denys Olybin, Dr. Oleksandr Olybin 01. 08. 1948, bestellt: GF Otto Günther Rieker 24.04.1959, Irina Susin
      11.09.2020 Sitzverlegung von Stuttgart nach Lützen
      16.09.2020 Nicht mehr Geschäftsführer Irina Susin

      Ein paar Tage nach der Sitzverlegung von Stuttgart nach Lützen hat der 61-jährige Herr Rieker den Laden allein an der Backe. Das richtige Alter, um mit sowas anzufangen :lach:


      Wie es mit der Seite weitergeht?

      Noch am 23.09.2020 sah das Impressum so aus:

      Impressum primavergleich.de schrieb:

      Impressum

      Angaben gemäß § 5 TMG
      SINED GmbH
      Schloßstraße 13
      06686 Lützen
      Handelsregister: HRB23832
      Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
      Vertreten durch:
      Herrn Otto Günther Rieker
      Kontakt
      Telefon: XXXXXXXXXXXXXXXXX
      Telefax: XXXXXXXXXXXXXXXXX
      E-Mail: impressum@primavergleich.de
      Umsatzsteuer-ID
      Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
      XXXXXXXXXXXXXX

      Irgendwann haben sie das Impressum mal gebacken bekommen.

      Jedenfalls tauchen alsbald auch die ersten Jubelperser auf Trustpilot auf. Erste Bewertung am 14.10.2020.

      de.trustpilot.com/review/primavergleich.de?page=18 archive.vn/wip/ch6ds

      Man sehe sich die vom Erstbewerter bewerteten Unternehmen an. Alle haben bezahlte Jubelperser nötig.
      de.trustpilot.com/users/5f60dce7c5934c50cfba4c51

      Schau'n wir mal, wie es weiter geht.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von itneen ()

    • @Fairhandel

      Usambara schrieb:

      Und wer sich fragt, woher die ganzen Weisheiten kommen, dem sei gesagt, dass wesentliche Vorgänge im Handelsregister zu veröffentlichen sind, damit sie Rechtswirkung entfalten.
      Diese Informationen sind öffentlich, die kann jeder abrufen.
      Auch (verkürzte) Jahresabschlüsse sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen (§ 325 HGB, Offenlegung).
      Was öffentlich gemacht wurde, kann man ohne Begründung nachlesen.

      Zum Beispiel den ganz wesentlichen Gesellschafter-Beschluss der Sined Gmbh vom 15. September 2020.
      Der neue alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer hat die alte Geschäftsführerin Irina Susin abberufen.
      Damit ist Herr Otto Günther Rieker alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Sined GmbH.
      Alles aalglatt, völlig legal.
      Aber Hr Rieker ist ab Zeitpunkt der Veröffentlichung am 15. September für alles, was die Sined GmbH anstellt allein verantwortlich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lyanna ()

    • #470, zu Timo

      Den hatte ich auch schon im Zuge meiner damaligen Recherchen rausgefunden und angerufen.
      Er wusste nichts davon, was Sined GmbH treibt, sagte er.
      Er hätte sein Projekt primavergleich.de vor längerer Zeit verkauft, wann genau habe ich vergessen, aber es war dieses Jahr, definitiv, bevor Rieker die Sined GmbH übernommen hat.
      Den Käufer wusste er nicht mehr auswendig, müsste er auf der Rechnung nachsehen, aber es war nicht die Sined GmbH.
      Es sei damals definitiv ein Vergleichsportal gewesen, es war auch eine Demo-Version lauffähig.
      Er habe das Vergleichsportal nicht zum Shop umfunktioniert und auch keine Ware zum Verkauf eingestellt, das müsse der Käufer gewesen sein.

      Er klang ehrlich überrascht und hat das glaubhaft so geschildert.

      Meine persönliche Einschätzung war, dass ein Unbekannter Dritter im Zuge von vorbereitenden Maßnahmen den Laden gekauft, umfunktioniert und mit Ware aufgepeppt hatte, um dem Rieker das fertige Konstrukt an die Hand zu geben.
      Beweise oder zwingende Schlussfolgerungen konnte ich nicht herleiten, also habe ich keine ungeprüften Gerüchte verbreiten wollen.

      Ich gehe davon aus, dass Timo im Zuge der behördlichen Ermittlungen vorgeladen wird und aussagen muss.
      Ob die Ermittlungsbehörden was konkretes rausfinden, wird abzuwarten sein.

      Die Domain primavergleich.de wechselte auch schon vor Riekers Zeiten am 21. August den Hoster.
      scamdoc.com/whois?id=417012

      Auch das kann nicht die Sined GmbH gewesen sein, denn die war quasi tot und der damalige (Haupt) Gesellschafter Oleksandr Ulybin hatte schon länger anderweitig versucht, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.


      Rieker hatte jedenfalls ab 15.September als einziger Gesellschafter und Geschäftsführer die volle Verantwortung für die GmbH an der Backe. Veröffentlicht am 16.September 2020.

      Rieker war definitiv nicht untätig, sondern mindestens ab Oktober 2020 aktiv dabei und wusste definitiv, was mit seiner GmbH läuft.

      Er war definitiv nicht ahnungslos, sondern er hat das Treiben auf Auktionshilfe verfolgt.

      Deshalb auch meine persönlichen Ansprachen an Otto Günther.


      Ich vermute, dass er die Transaktionen auf dem Konto der Sined GmbH selbst ausgeführt hat.

      Zumindest hätte er sie verhindern können, denn er war der Einzige auf der Welt, der als Geschäftsführer der Sined GmbH eine rechtliche Handlungsbefugnis hatte.



      Und wie man heute sieht, hat er auch tatsächlich jemanden an der Hand mit Zugriff auf den Inhalt der Website.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Usambara ()

    • Fairhandel schrieb:

      Wer sind eigentlich die Gesellschafter der SINED GmbH?
      Lt. der Eintragung beim AG Stendal, vom 11.09.2020, ist nur ein Geschäftsführer bestellt, er vertritt die Gesellschaft allein. Er ist einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

      Hab´s beim Überfliegen der vielen Seiten nicht gelesen. Kennt man das Leit-Geschäftszeichen der für Lützen zuständigen Staatsanwaltschaft? Ist das die StA Halle/Saale oder Leipzig?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Reducal () aus folgendem Grund: Korrektur

    • Usambara schrieb:

      Wer sich zum Adhäsionsverfahren anmeldet, kann auch persönlich an der Hauptverhandlung im Strafverfahren teilnehmen und Anträge auf Zahlung von Entschädigung stellen.
      Zumindest wird er schon zu Beginn der Hauptverhandlung erfahren können, wie gut seine Aussicht auf Entschädigung ist.
      Das alles ohne teuren Anwalt und ohne Vorschuss von Gerichtskosten.
      Ein Mahnbescheid gegen Otto Günther Rieker persönlich darf dann aber nicht gestellt sein.
      Der kann anschließend erfolgen, falls Richter nicht antragsgemäß entscheidet.


      Wie eine Anmeldung zum Adhäsionsverfahren läuft, hat der VFR Verlag beispielhaft abgebildet:
      koerperverletzung.com/adhaesionsverfahren/
      Danke für diese Info. Ab wann kann man diesen Antrag an das Amtsgericht schicken? Geht das jetzt schon oder muss man warten bis ein Verfahren eröffnet wurde?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rocky0815 ()

    • f40 schrieb:

      Das macht man direkt bei der Anzeige.
      ...oder meldet den Anspruch ergänzend der bestehenden Anzeige hinterher.

      Theoretisch braucht es das zwar nach der StPO nicht, aber die Staatsanwaltschaften ignorieren die Wiedergewinnungshilfe leider recht oft, da die Interessenabwägung nicht im erforderlichen Maß erfolgt.
    • Ich habe eben mit der Staatsanwaltschaft Leipzig telephoniert.

      Zunächst zum Aktenzeichen. In dem Aktenzeichen, das oben genannt wurde, ist ein Zahlendreher drin.

      Das korrekte Aktenzeichen lautet:

      657 JS 67884/20 Staatsanwaltschaft Leipzig


      Zur Geschädigtenliste: Die nette Frau am Telephon meinte, ich brauche nichts weiter zu tun, um mich in die Geschädigtenliste eintragen zu lassen, das geschehe ohnehin, wenn ich Anzeige erstattet hätte. Irgendwelche Nachweise wollte sie nicht haben, die bekommt sie wohl ohnehin von der Polizeidienststelle, bei der ich meine Strafanzeige gestellt habe. Ich fragte natürlich auch nach dem Stand der Dinge, dazu durfte sie mir aber nichts sagen.