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    • Habe heute im freudigem Modus etwas von dieser Seite bestellt, war mir aber etwas komisch zumute und im Nachhinein habe ich etwas nach geforscht.

      Das Geld habe ich icht überwiesen!!!

      Hier sind die Bankdaten :
      SPIKES TECH
      IBAN: DE18 1001 1001 2627 4802 97
      BIC: NTSBDEB1XXX
      N26 BANK

      Soll ich nun auch eine Strafanzeige schalten? Denn ich habe ja das Geld nicht überwiesen.

      MfG
      Bastiego

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bastiego ()

    • Hallo bin leider auch darauf reingefallen, habe am Montag 14.12. leider auch überwiesen.

      Spikes Tech

      Kont: DE 1310011001262961147
      BIC: NTSBDEB1XXX
      N26 Bank

      hab Mail bekommen über Bestätigung der Bestellung und andere Mail mit Bankdaten.

      Werde Montag gleich Anzeige aufgeben.
    • ic

      Samone13 schrieb:

      BIC: NTSBDEB1XXX
      Ich hatte nach der IBAN und nicht nach der BIC gefragt. Die von dir genannte IBAN hat nur 21 Stellen. Es fehlt also eine Ziffer.

      Diese dürfte richtig sein

      IBAN: DE13100110012629611477
      IBAN: DE13 1001 1001 2629 6114 77
      BIC: NTSBDEB1XXX (Berlin)
      Bank: N26 Bank
      N26 Bank GmbH
      Klosterstraße 62
      10179 Berlin

      @Samone13

      Ist das richtig so?
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von itneen ()

    • Ich hatte am 15.12 eine Bestellung aufgegeben und auch gleich bezahlt. Heute wollte ich schauen wie weit der Auftrag bearbeitet wurde. Leider stellte ich fest, dass es diese Seite nicht mehr gibt. Ich bin sofort zur Polizei gefahren und habe eine Anzeige erstattet. Leider sagten sie mir, daß diese Höhe Summe wohl weg wäre und ich "Lehrgeld" bezahlt habe.
      Was ich aber viel schlimmer finde, es zerreißt mich gerade innerlich, dass ich in zwei Tagen ein sehr trauriges Kind in meinem Haus habe, weil ich nichts für ihn habe.
      Kontoinhaber: SPIKES TECH
      IBAN: DE43100110012628436073
      BIC: NTSBDEB1XXX
      BANK: N26 Bank
      Polizeidirektion Süd Cottbus
    • Hallo, ja die IBAN wie du geschrieben ist richtig.

      Polizei Anzeige aufgeben:
      Leider ist die Bank N26 eine online Bank wo sich immer neu Konto eröffnet wird. Haben wenig Hoffnung! Hoffe da das Portal von Spikes Tech geschlossen ist, das keiner weiter reingefallen ist.

      AZ: BY 1201-027924-20/2
    • Betrifft DE38100110012622931219 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 I Abs. 4 StPO

      1230 Js 32117/21

      die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen


      Marie-Christine Olivier, geb. 03.09.1957 in Nizza (Frankreich), wohnhaft: Avenue Jean Aicard 477, 06700 Saint-Laurent-du-Var (Frankreich)

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde: Unbekannte Täter boten über die Webseite spikes-tech.com Elektroartikel in dem Vorhaben an, von Käufern den Kaufpreis zu kassieren, ohne die Ware zu liefern. Die Kaufpreise sollten auf das Konto IBAN DE38 1001 1001 2622 9312 19 bei der N26 Bank GmbH, Inhaberin Marie-Christine Olivier, geb. am 03.09.1957 in Nizza (Frankreich), überwiesen werden.
      ☒ Der/Die Beschuldigte(n) steht/stehen darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

      Um der/dem/den Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt:


      1.971,87 Euro

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.

      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).


      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE38100110012622931219 Marie-Christine Olivier überwiesen haben.

      Es ist also eine Gesamtsumme in Höhe von 1.971,87 € verfügbar.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!