GOLDBARREN PERTH MINT ALS UNGEPRUEFT/UNECHT VERKAUFT / RECHTSLAGE FÜR DEN KÄUFER !!!

    • GOLDBARREN PERTH MINT ALS UNGEPRUEFT/UNECHT VERKAUFT / RECHTSLAGE FÜR DEN KÄUFER !!!

      Hallo, mir geht es darum wer hat bei eBay schon einen Goldbarren gekauft, der in der Beschreibung als ungeprüft/unecht angeboten worden ist ???

      Habt ihr da Strafrechtliche Schritte eingeleitet oder Zivilrechtliche, wie ist das bei euch ausgegangen ??? (Prozess etc)

      Gab es in Deutschland schon mal ein Fall mit Urteil ich suche überall finde nichts???? Strafrechtlich meine ich Zivilrechtlich ist das Urteil aus Augsburg mir bekannt.

      Danke für eure Hilfe, brauche aber keine Hobbyjuristen mit ihren Meinungen. Es geht mir um nachweisbare Gerichtsverfahren... ist nicht böse gemeint!
    • Wenn in der AB eindeutig stand "unecht" dann wirst du da zivilrechtlich sowie strafrechtlich nichts machen können.

      Wenn da aber nur stand "ungeprüft" dann kann man den Betrüger eventuell zivilrechtlich auf Rückzahlung/Rückabwicklung verklagen.
      Denn "ungeprüft" heißt nicht das der Barren unecht ist, stellt sich das Teil dann doch als unecht heraus dann liegt ein erheblicher Sachmangel vor der zum Kaufrücktritt berechtigt.

      Liebe Grüße.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nevaeh ()

    • zählt das Urteil, wo einer seiner Sparkasse jede Menge Fakebarren angedreht hat und die Sache erst so spät aufgeflogen ist, daß ein Großteil der Fakebarren im Bestand/Prüfungsprozeß ihm nicht mehr sicher zugeordnet werden konnten?
      das sollte sich ergoogln lassen

      von verurteilten betrügerischen ebayverkäufern weiß ichs nicht
      wofür ist das relevant?
    • Wobei der Typ der die falschen Goldbarren an die Bank verscherbelt hatte der Bank zuvor nicht mitgeteilt hat das die Teile möglicherweise unecht sind.

      Wenn jemand sagt/schreibt "unecht" dann war der Barren ja korrekt beschrieben.

      Das alles ist moralisch natürlich fragwürdig aber darum geht es ja hier nicht.