Fakeshop manske-technik.com - manske.mylittleproxy.ru - Manske GmbH – Geschwister-Scholl-Straße 7 – 74523 Schwäbisch Hall – info@manske-technik.com - +49 (0) 791 97 80 79 0 - DE 268796708

    • eckhartb schrieb:

      IBAN: DE84 1001 1001 2624 9774 79
      Handele danach, was im Beitrag #1 von @'mr.mr' steht!
      Für alle Käufer gilt folgendes


      IBAN: DE84100110012624977479
      IBAN: DE84 1001 1001 2624 9774 79
      BIC: NTSBDEB1XXX (Berlin)
      Bank: N26 Bank
      N26 Bank GmbH
      Klosterstraße 62
      10179 Berlin

      ALLGEMEINE WARNUNG vor BIC NTSBDEB1XXX NTSBDEB1 NTSBESM1XXX NTSBESM1 BLZ 10011001 ==> Betrugsverdacht

      @eckhartb

      Sobald Dir die Vorgangsnummer/Aktenzeichen bekannt ist, bitte posten
      Danke :)
    • The Punisher schrieb:

      eckhartb schrieb:

      IBAN: DE84 1001 1001 2624 9774 79
      Handele danach, was im Beitrag #1 von @'mr.mr' steht!Für alle Käufer gilt folgendes


      IBAN: DE84100110012624977479
      IBAN: DE84 1001 1001 2624 9774 79
      BIC: NTSBDEB1XXX (Berlin)
      Bank: N26 Bank
      N26 Bank GmbH
      Klosterstraße 62
      10179 Berlin

      ALLGEMEINE WARNUNG vor BIC NTSBDEB1XXX NTSBDEB1 NTSBESM1XXX NTSBESM1 BLZ 10011001 ==> Betrugsverdacht

      @eckhartb

      Sobald Dir die Vorgangsnummer/Aktenzeichen bekannt ist, bitte posten
      Danke :)
      Ereignisnummer 093-097-048
    • Manske Technik
      IBAN: DE76100110012625245925
      IBAN: DE76 1001 1001 2625 2459 25
      BIC: NTSBDEB1XXX
      Bank: N26 Bank

      Das ist bereits das 17. N26-Betrugskonto bei diesem Fakeshop.

      Man könnte meinen, dass der Großteil der N26-Konten für betrügerische Zwecke eröffnet und genutzt werden.

      ALLGEMEINE WARNUNG vor BIC NTSBDEB1XXX NTSBDEB1 NTSBESM1XXX NTSBESM1 BLZ 10011001 ==> Betrugsverdacht
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von itneen ()

    • Ich habe am 25. Februar einen Melitta Kaffeevollautomat bestellt und leider 239,00 € überwiesen. Habe das Forum leider zu spät entdeckt :( Die IBAN war bei uns aber litauisch:

      Manske Technik GmbH


      IBAN: LT693780000020677268


      BIC: TRYULT21XXX

      Mein Mann hat letzte Woche Anzeige bei der Polizei erstattet.
      :huh: :O
    • Betrifft DE94508900000063297607 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 I Abs. 4 StPO

      1230 Js 20101/21

      Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen


      Stabile, Luca, geb. 09.08.1997 in Darmstadt.

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde:

      In dem Vorhaben , die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweiligs bestellten Gegenstände zu liefern, erstellten bislang nicht ermittelte Täter die Webseite manske-technik.de auf der sie zum Schein Elektrogeräte zum Kauf anboten. Die Kaufpreise sollten auf das Konto DE94 5089 0000 0063 2976 07 bei der Volksbank Darmstadt überwiesen werden. Diese Webseite diente allein zu Betrugszwecken.
      ☒ Der Beschuldigte steht daher darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

      Um der Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt:


      2.786,85 Euro

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.

      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).


      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE94508900000063297607 Luca Stabile überwiesen haben.


      Es ist also eine Gesamtsumme in Höhe von 2.786,85 € verfügbar.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Betrifft DE30760400610581620200 , *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 I Abs. 4 StPO

      1240 Js 40501/21

      die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen


      Schwab, Maximilian, geb. 14.03.1998 in Roth.

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde:

      In dem Vorhaben, die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweiligs bestellten Gegenstände zu liefern, erstellten bislang nicht ermittelte Täter die Webseite manske-technik.com auf der sie zum Schein Elektrogeräte zum Kauf anboten. Die Kaufpreise sollten auf das Konto DE30 7604 0061 0581 6202 00 bei der Commerzbank überwiesen werden. Diese Webseite diente allein zu Betrugszwecken.
      ☒ Der Beschuldigte steht daher darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

      Um der Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt:


      3.767,02 Euro

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.

      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).


      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE30760400610581620200 Maximilian Schwab überwiesen haben.

      Es ist also eine Gesamtsumme in Höhe von 3.767,02 € verfügbar.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Betrifft DE21100110012620115227 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 I Abs. 4 StPO

      1240 Js 34647/21

      die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen


      Juan Manuel Pichardo Castillo, geb. am 19.05.1998 in Sevilla/Spanien, wohnhaft Pärnu mnt 161, 11624 Tallinn/Estland

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde: Unbekannte Täter boten über die Webseite manske-technik.com Elektroartikel in dem Vorhaben an, von Käufern den Kaufpreis zu kassieren, ohne die Ware zu liefern. Die Kaufpreise sollten auf das Konto IBAN DE21 1001 1001 2620 1152 27 bei der N26 Bank GmbH, Inhaber Juan Manuel Pichardo Castillo, überwiesen werden.
      ☒ Der Beschuldigte steht darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

      Um dem Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt:


      2.780,83 Euro

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.

      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).


      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE21100110012620115227 Juan Manuel Pichardo Castillo überwiesen haben.

      Es ist also eine Gesamtsumme in Höhe von 2.780,83 € verfügbar.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Betrifft DE02100110012623099095 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 I Abs. 4 StPO

      1240 Js 30217/21

      Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen


      den Boer, Stef, geb. 19.12.2002 in Amstelveen, Niederlande.

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde:

      In dem Vorhaben , die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweiligs bestellten Gegenstände zu liefern, erstellten bislang nicht ermittelte Täter die Webseite manske-technik.com auf der sie zum Schein Elektrogeräte zum Kauf anboten. Die Kaufpreise sollten auf das Konto DE02 1001 1001 2623 0990 95 bei der N26 Bank GmbH überwiesen werden. Diese Webseite diente allein zu Betrugszwecken.
      ☒ Der Beschuldigte steht daher darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

      Um dem Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt:


      4.323,12 Euro

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.

      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).


      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE02100110012623099095 Stef den Boer überwiesen haben.

      Es ist also eine Gesamtsumme in Höhe von 4.323,12 € verfügbar.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Betrifft DE97100110012622613549 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung an Tatverletzte über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten
      gemäß § 111 I Abs. 4 StPO

      1240 Js 17452/21

      Die Staatsanwaltschaft Osnabrück führt ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt.

      Einziehungsbeteiligte: Giorgi Bobokhidze, geb. am 22.12.2000

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde:

      In dem Vorhaben, die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweiligen bestellten Gegenstände zu liefern, erstellten bislang nicht ermittelte Täter die Webseite manske-technik.com auf der sie zum Schein Elektroartikel zum Kauf anboten. Die Kaufpreise sollten auf das Konto DE97 1001 1001 2622 6135 49 bei der N26 Bank überwiesen werden. Diese Webseite diente allein zu Betrugszwecken.

      Die unbekannten Täter stehen daher darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

      Um den unbekannten Tätern und dem Einziehungsbeteiligten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme von 4.357,90 € erwirkt.

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.

      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).


      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE97100110012622613549 Giorgi Bobokhidze überwiesen haben.

      Es ist also eine Gesamtsumme in Höhe von 4.357,90 € verfügbar.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Betrifft DE74100110012624927510 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Gemeint ist manske-technik.com und nicht manke-technik.com


      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE74100110012624927510 Luka Gabisiani überwiesen haben.

      Es ist also eine Gesamtsumme in Höhe von 4877,98 € verfügbar.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Betrifft DE21100110012625582244 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 I Abs. 4 StPO

      1240 Js 12211/21

      Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen


      Alcantara san Roman, Emlilio, geb. 12.07.2001 in Sevilla.

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde:

      In dem Vorhaben, die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweiligs bestellten Gegenstände zu liefern, erstellten bislang nicht ermittelte Täter die Webseite manske-technik.com, auf der sie zum Schein Elektrogeräte zum Kauf anboten. Die Kaufpreise sollten auf das Konto DE21 1001 1001 2625 5822 44 bei der N26 Bank GmbH überwiesen werden. Diese Webseite diente allein zu Betrugszwecken.
      ☒ Die Beschuldigte steht daher darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

      Um der Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt:


      1.213,74 Euro

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.

      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).


      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE21100110012625582244 Emlilio Alcantara san Roman überwiesen haben.

      Es ist also eine Gesamtsumme in Höhe von 1.213,74 € verfügbar.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Betrifft DE48100110012629048635 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 I Abs. 4 StPO

      1230 Js 11651/21

      Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen


      Angelova, Denislava Yurieva, geb. 05.06.1995 in Ruse, Bulgarien.

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde:

      In dem Vorhaben , die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweiligs bestellten Gegenstände zu liefern, erstellten bislang nicht ermittelte Täter die Webseite manske-technik.de auf der sie zum Schein Elektrogeräte zum Kauf anboten. Die Kaufpreise sollten auf das Konto DE48 1001 1001 2629 0486 35 bei der N26 Bank GmbH überwiesen werden. Diese Webseite diente allein zu Betrugszwecken.
      ☒ Die Beschuldigte steht daher darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

      Um der Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt:


      14.810,41 Euro

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.

      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).


      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE48100110012629048635 Denislava YurievaAngelova überwiesen haben.

      Es ist also eine Gesamtsumme in Höhe von 14.810,41 € verfügbar.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Betrifft DE84100110012624977479 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 l Abs. 4 StPO

      1230 Js 15188/21

      Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen


      Pascual Soria, Marina – Einziehungsbeteiligte

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde: Auf das Konto DE84 1001 1001 2624 9774 79 bei der N26 Bank GmbH, deren Inhaberin die Einziehungsbeteiligte ist, gingen Kaufpreiszahlungen verschiedener Personen ein, welche auf der Internetseite manske-technik.com Waren bestellt hatten, diese jedoch nach Bezahlung des Kaufpreises nicht erhalten haben.
      ☒ Die Beschuldigte steht darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

      Um der Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt:


      601,44 Euro

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.

      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).


      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE84100110012624977479 Marina Pascual Soria überwiesen haben.

      Es ist also eine Gesamtsumme in Höhe von 601,44 € verfügbar.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • @Alice-2001

      Wenn die einen realen Kontoinhaber ermitteln, kannst du versuchen, ihn in Regress zu nehmen.

      Weiterhin ist es eventuell möglich, dass auch bei deinem Konto Sicherstellungen durch eine Staatsanwaltschaft erfolgt sind. Ich werde es im Auge behalten.

      Siehe Beispiele

      Fakeshop manske-technik.com - manske.mylittleproxy.ru - Manske GmbH – Geschwister-Scholl-Straße 7 – 74523 Schwäbisch Hall – info@manske-technik.com - +49 (0) 791 97 80 79 0 - DE 268796708
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      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!