AGB in ebay-Auktionen

    • Hmmm, weiß ich auch nicht ganz genau, aber schau dir doch einfach mal die Seiten von ein paar größeren Power-Sellern an! 8o Am bester so welche ab 50k Bewertungen. So würde ich es zumindest machen. Sollten dann imernoch Fragen auftreten, einfach stellen, denn es gibt hier schon noch ein paar Leute, die sich besser damit auskennen als ich! ;(

      MfG
      mok006 :]
      Wer Fehler findet, darf sie behalten!
    • Also ich würde auf jeden Fall meine AGB's selber schreiben und nicht die gesetzlichen Mindestregelungen nehmen, da diese oft nicht ausreichen und nicht immer alles abdecken! Immerhin ist ja aich jede Auktio ein bißchen individuell! ;)
      Wer Fehler findet, darf sie behalten!
    • § 305
      Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
      (1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.

      (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss

      1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
      2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,


      und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.

      (3) Die Vertragsparteien können für eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften die Geltung bestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen unter Beachtung der in Absatz 2 bezeichneten Erfordernisse im Voraus vereinbaren.
    • RE: AGB einstellen?

      Original von einschwabe
      oder reicht da der satz:

      -mit dem Gebot erkennen sie unsere AGB´s an


      Aber dann müssen eure AGB's ja auch irgendwo nachzulesen sein! Am besten auf die Mich-Seite schreiben und dann bei jeder Auktion verlinken.

      MfG :]
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    • eben da steht es doch - abweichende agb werden nur rechtskräftig, wenn der andere sie VOR Vertragsschluß zur Kenntnis genommen und diesen zugestimmt hat.

      Wenn du sie nirgends hinschreibst, kriegt auch keiner Kenntnis davon und damit werden sie nie gültig. Dass sie bei dir im Schreibtisch liegen, nutzt da keinem was.

      Da ist schon so mancher Händler auf die nase gefallen. Es gibt sogar Gerichtsurteile, dass die AGBs nicht zu versteckt sein dürfen - also sollten sie schon entweder direkt oder mit nur einem Klick zu finden sein.

      Evtl. kannst du sie ja uaf deiner mich-Seite unterbringen und dann im Angebot darauf verweisen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.