Fakeshop elektro-parc.de – SAS FUXEDIS – RTE D ESPAGNE – 09000 FOIX – Elektro Parc - Kaiserstraße 19 - 26548 Norderney - shop@elektro-parc.de – 0241/97698-738

    • Fakeshop elektro-parc.de – SAS FUXEDIS – RTE D ESPAGNE – 09000 FOIX – Elektro Parc - Kaiserstraße 19 - 26548 Norderney - shop@elektro-parc.de – 0241/97698-738

      Rechtswidriges Impressum, die Daten der darin benannten Personen / Firmen wurden entweder frei erfunden oder gestohlen
      und werden nun für betrügerische Zwecke missbraucht.

      Keinerlei Hinweise auf mögliche Zahlarten.


      :!: Hier gibt es definitiv keine Ware! :!:

      :!: Wie immer gilt: Nichts kaufen! Besser ist das! :!:


      Link zum Fakeshop:



      Wichtiger Hinweis:

      Falls Leser dieses Threads eventuell aufgrund einer bereits getätigten Bestellung schon über aktuelle Bankdaten dieser Fakeshops verfügen, werden sie gebeten, sich bei auktionshilfe.info zu registrieren, hier im thread zu melden und unbedingt das Bankkonto, auf das sie überweisen sollten, zu posten.
      Kontoinhaber:
      Iban:
      Bic:
      Name der Bank:



      :!: KEINEN VERWENDUNGSZWECK, RECHNUNGS-, BESTELL- ODER ARTIKELNUMMER ANGEBEN! :!:




      Falls bereits eine Anzeige bei der Polizei erstattet wurde, bitte auch die Dienststelle und das Aktenzeichen zwecks Hilfe zur bundesweiten Koordination der Ermittlungsbehörden hier veröffentlichen.
      Aktenzeichen:
      Dienststelle:




      Für alle Käufer gilt folgendes:

      1.) Speichere die Infos zum passenden Fakeshop und diese Warnung ab und drucke sie auch aus.


      2.) Falls du noch nicht bezahlt hast, tue das auch weiterhin nicht. Du brauchst also weder irgendwie vom Kauf zurückzutreten

      noch bist du in diesem Fall zur Zahlung auf das Konto eines Betrügers verpflichtet. Versuche nicht, per Mail mit dem Täter

      Kontakt aufzunehmen. Antworte auch nicht auf Mails des Täters, sondern stell dich ihm gegenüber einfach tot. Irgendwann

      demnächst wird der Shop verschwinden.


      3.) Falls du erst in den letzten 24 Stunden überwiesen hast, ist evtl. noch etwas (Geld) zu retten. Auch wenn das Geld sofort

      bei dir abgebucht wurde, wirklich weg ist es erst, wenn es dem Empfänger gutgeschrieben wurde. Dazwischen können bis zu

      24 Stunden liegen, in denen deine Bank das evtl. noch stoppen kann. Daher solltest du sofort zu deiner Bank gehen und bitten,

      sie sollen alles versuchen, um die Überweisung noch aufzuhalten BEVOR sie beim Empfänger gutgeschrieben wird. Es zählt jetzt

      buchstäblich jede Sekunde!! Deine Bank soll unbedingt sofort bei der Empfängerbank anrufen und außerdem zusätzlich ein FAX dort hinschicken.

      Lass dich nicht abweisen, bestehe darauf, dass Deine Bank es wenigstens versucht ! Betone dabei, dass Du nicht von einer

      Rückbuchung o.ä. redest, sondern von einer Stornierung einer noch nicht wertgestellten Zahlung, das ist ein Unterschied.

      Eine Rückbuchung ist absolut unmöglich, eine Stornierung vor Wertstellung klappt ca. in jedem 3. bis 4. Fall.


      4.) Erstatte Anzeige bei der Polizei.

      Link zur Erstattung von Online-Strafanzeigen Online-Strafanzeige

      Drucke dir unbedingt auch alle Beiträge zu diesen Fakeshops inklusive aller bisher bekannten Bankkonten dieses Täters aus und füge sie deiner Anzeige hinzu.

      Die Polizei erkennt dann schneller, dass es sich bei dir nicht um einen Einzelfall handelt, sondern um eine Betrugsserie.

      Wichtiger Hinweis zur Kreditkartenzahlung:

      Für Kunden, die mit Kreditkarte bezahlen wollten oder bezahlt haben und ihre Kreditkartendaten eingegeben haben, bitte hier nachlesen.
      novalnet.de/payment-lexikon/chargeback
      Arroganz ist die Kunst, auf seine eigene Dummheit stolz zu sein.
    • Betrifft DE33100110012626317579 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 I Abs. 4 StPO

      1240 Js 22287/21

      die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen


      Meliane Marie Augusta Pamphile, geb. 04.11.2001 in Fort de France (Frankreich), wohnhaft: 51bis Avenue de l`impératrice Joséphine, Les Trois-Ílets, 97229 Martinique, Französische Republik

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde: Unbekannte Täter boten über die Webseite electro-parc.de Elektroartikel in dem Vorhaben an, von Käufern den Kaufpreis zu kassieren, ohne die Ware zu liefern. Die Kaufpreise sollten auf das Konto IBAN DE33 1001 1001 2626 3175 79 bei der N26 Bank GmbH, Inhaberin Melanie Marie Augusta Pamphile, geb. 04.11.2001 in Fort de France (Frankreich), überwiesen werden.
      ☒ Der/Die Beschuldigte(n) steht/stehen darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

      Um der/dem/den Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt:


      910,69 Euro

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.

      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).


      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE33100110012626317579 Melanie Marie Augusta Pamphile überwiesen haben.

      Es ist also eine Gesamtsumme in Höhe von 910,69 € verfügbar.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Betrifft DE33100110012626438635 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 I Abs. 4 StPO

      1240 Js 25691/21

      Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen


      Dalla, Diorvy, geb. 04.04.2002 in Trappes, Frankreich.

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde:

      In dem Vorhaben , die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweiligs bestellten Gegenstände zu liefern, erstellten bislang nicht ermittelte Täter die Webseite electro-parc.de auf der sie zum Schein Elektrogeräte zum Kauf anboten. Die Kaufpreise sollten auf das Konto DE33 1001 1001 2626 4386 35 bei der N26 Bank GmbH überwiesen werden. Diese Webseite diente allein zu Betrugszwecken.
      ☒ Die Beschuldigte steht daher darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

      Um der Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt:


      1.151,20 Euro

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.

      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).


      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE33100110012626438635 Diorvy Dalla überwiesen haben.

      Es ist also eine Gesamtsumme in Höhe von 1.151,20 € verfügbar.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!