Solange du:
Leider reicht ein Foto des Ausweises dennoch (fast) aus, um ein neues Bankkonto zu eröffnen (PFS, Revolut, BUNQ, etc.)
Fakt ist, und das kann man im Bundesanzeiger nachlesen, haften die Leute, denen ein Konto gehört. Solange man aber nicht aktiv am Kontoeröffnungsprozess mitwirkt, kann vielleicht ein guter Anwalt da noch was machen.
Ansonsten, wird dein Vermögen "gesichert" und du wirst zum sogenannten "Einziehungsbeteiligten" - d.h. dein Geld wird herangezogen um die Geschädigten, zu entschädigen.
Aber, das Ermittlungsverfahren läuft gegen Unbekannt - wenn ich das richtig verstanden habe, muss man dann strafrechtlich nichts befürchten, dennoch wird einem das Geld, welches man unerlaubterweise aus der Straftat erlangt hat, weggenommen - obwohl man nie damit was zu tun hatte/geschweige dem irgendeinen finanziellen Vorteil erlangt hat.
Ob dafür dein Privatvermögen belangt wird, oder nur das Konto über welches Betrogen wurde - keine Ahnung, da brauch man auf jeden Fall einen guten Anwalt.
Abgesehen von dem Kontoeröffnungsbetrug kann immer noch Warenkreditbetrug, Vertragsabschlüsse oder sonstiges Schindluder in deinem Namen getrieben werden.
Da sieht es dann aber so aus, dass die Vertragspartner nachweisen müssen, dass du den Vertrag mit ihnen geschlossen hast, was sie aber nicht können.
Mahnbescheiden widersprechen, neuen Ausweis machen, polizeil. Anzeige --- ansonsten bleibt dir nicht viel übrig als abzuwarten...
Viel Glück, willkommen in der Leidensgemeinschaft
- kein Konto eröffnet hast
- kein Video/Post Ident durchlaufen hast
- kein Geld weitergeleitet hast
- keine Pakete empfangen/weitergeleitet hast
Leider reicht ein Foto des Ausweises dennoch (fast) aus, um ein neues Bankkonto zu eröffnen (PFS, Revolut, BUNQ, etc.)
Fakt ist, und das kann man im Bundesanzeiger nachlesen, haften die Leute, denen ein Konto gehört. Solange man aber nicht aktiv am Kontoeröffnungsprozess mitwirkt, kann vielleicht ein guter Anwalt da noch was machen.
Ansonsten, wird dein Vermögen "gesichert" und du wirst zum sogenannten "Einziehungsbeteiligten" - d.h. dein Geld wird herangezogen um die Geschädigten, zu entschädigen.
Aber, das Ermittlungsverfahren läuft gegen Unbekannt - wenn ich das richtig verstanden habe, muss man dann strafrechtlich nichts befürchten, dennoch wird einem das Geld, welches man unerlaubterweise aus der Straftat erlangt hat, weggenommen - obwohl man nie damit was zu tun hatte/geschweige dem irgendeinen finanziellen Vorteil erlangt hat.
Ob dafür dein Privatvermögen belangt wird, oder nur das Konto über welches Betrogen wurde - keine Ahnung, da brauch man auf jeden Fall einen guten Anwalt.
Abgesehen von dem Kontoeröffnungsbetrug kann immer noch Warenkreditbetrug, Vertragsabschlüsse oder sonstiges Schindluder in deinem Namen getrieben werden.
Da sieht es dann aber so aus, dass die Vertragspartner nachweisen müssen, dass du den Vertrag mit ihnen geschlossen hast, was sie aber nicht können.
Mahnbescheiden widersprechen, neuen Ausweis machen, polizeil. Anzeige --- ansonsten bleibt dir nicht viel übrig als abzuwarten...
Viel Glück, willkommen in der Leidensgemeinschaft