Regor schrieb:
Eine Lösung gibt es seitens eBay aber nicht.
Grüße von BuFi
Regor schrieb:
Eine Lösung gibt es seitens eBay aber nicht.
Regor schrieb:
(Kennt jemand eigentlich die Schlüsselwörter bzw. Codewörter, die man in dem Formular eingeben muss wo man nach einem Rückruf fragen kann, die dazu führen, dass sofort ein Rückruf erfolgt)?
Regor schrieb:
diese Bücher, in denen es um die dritte Organismengruppe auf unserer Erdscheibe geht
Regor schrieb:
Auf meine weitere Frage, das Buch bitte zurückzunehmen, da es sich um ein anderes Buch handelt, teilte er mir mit, dass er es zwar zurücknehmen würde, das aber nur, wenn ich die Versandkosten tragen täte.
Löschbert Bastelhamster schrieb:
Du meinst "dritte" im Kontext des Fünfreiche-Systems?
Komm schon. ein bisschen Mut zur Lücke muss man da schon haben.
Löschbert Bastelhamster schrieb:
Du solltest ihm das aber dann auch unmissverständlich klar machen. Auch dass es ihn so ab runden 38 Euro aufwärts extra kostet, wenn er sich ziert, die von dir vorverauslagten Kosten für den Rückversand nach Prüfung zu erstatten. Teurer wird die Geschichte, wenn er sich danach tot stellt und Du nach dem dann ergangenen Vollstreckungsbescheid den Gerichtsvollzieher auf die Reise schicken musst.
Und ganz teuer wird das, wenn er meint, er muss das Ding vor Gericht ziehen. Zumal er da wohl keinen Anwalt finden wird, der ihn vertritt. Wegen dem Honorar für unter 600 Euro Streitwert nimmt ein Anwalt normalerweise nicht mal den Hörer vom Telefon.
Löschbert Bastelhamster schrieb:
Andere Frage, weil es ja um ebay geht: Käuferschutz noch möglich?
Dann Fall entweder öffnen oder umwandeln wegen eines abweichenden Artikels.
Den Rest erklärt ihm dann ebay. Auch wer das Rücksendeetikett zahlt.
Regor schrieb:
Ich habe ihm geantwortet, dass er dafür verantwortlich ist, was unter seinem Namen verkauft wird und er überprüfen
Regor schrieb:
Ich gehe davon aus, dass so eine Information nicht ernst genommen werden würde.
Regor schrieb:
...genauso wie die Aufforderung, dass er genau das verkaufte Buch liefert.Das kann man womöglich bei privaten Verkäufen nicht verlangen.
Regor schrieb:
Es geht bei einem Buch vielleicht auch zu weit.
Regor schrieb:
Ich habe ihm geantwortet, dass er dafür verantwortlich ist, was unter seinem Namen verkauft wird und er überprüfen müsste, was andere für ihn schreiben, wenn er Hilfsangebote beim Erstellen von Auktionen nutzt.
Dazu habe ich aber keine Antwort mehr erhalten.
Regor schrieb:
Eigentlich müsste dieser Schutz vorhanden sein.
Vielleicht gehe ich diesen Weg, wenn er bis morgen nicht antwortet.
Acrylium schrieb:
oder können Käufer nach wie vor total einfach betrügen und sich ihr Geld zurück holen und den Artikel behalten?
Neu
Löschbert Bastelhamster schrieb:
Dass Du die Seriennummer der Xbox fotografieren sollst, damit Du das Original als Beweismittel für den Fall des Falles hast, auf dem Foto für ebay dann aber unkenntlich machst, muss ich dir ja nicht erklären.
