Neue Zahlungsabwicklung - Kleiner Erfahrungsbericht aus ebays Käuferdschungel

    • Das werde ich tun, sobald ich das Buch erhalten habe.
      Ich habe wegen einer anderen Sache bei Kleinanzeigen momentan ziemlich Ärger und wollte hier wegen so einer Kleinigkeit nicht noch einen Abbruch verursachen und den damit verbundenen Eintrag in mein eBay Konto.

      Ich werde aber definitiv mitteilen um was es sich dabei angeblich gehandelt haben soll.
      Der Verkäufer hat momentan nur Bücher im Angebot und verschickt alle anderen Bücher, wie auch mein Buch, nur versichert und alle mit dem kostenlosen Versand.
    • Sorry, ich war 'ne Weile unterwegs.

      Regor schrieb:

      (Kennt jemand eigentlich die Schlüsselwörter bzw. Codewörter, die man in dem Formular eingeben muss wo man nach einem Rückruf fragen kann, die dazu führen, dass sofort ein Rückruf erfolgt)?
      Klar.

      RUF! MICH! AN!

      Und dann laut mit der Peitsche knallen. :lach:

      Nö. ernsthaft. Ich hab tatsächlich meistens Erfolg mit dem Wort "Rückruf". So simpel das klingt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Noch eine Info wegen des Buchkaufs und der vom Verkäufer nachträglich erhobenen Zusatzgebühren:

      Das Buch habe ich inzwischen erhalten.
      Es war sehr schön verpackt, aber das war es dann auch.

      Versendet wurde nicht, wie angegeben, mit Hermes, sondern als Warensendung. Kein Problem.

      Bei dem Buch handelt es sich nicht um die angegebene Ausgabe, sondern um eine ältere Ausgabe.
      Das ist insofern ein Problem, da diese Bücher, in denen es um die dritte Organismengruppe auf unserer Erdscheibe geht, unregelmäßig überarbeitet werden und die Nutzung von alten Ausgaben theoretisch zum Tod führen kann.

      Auch handelt es sich nicht um ein gebundenes Buch, sondern um ein Taschenbuch.
      Womöglich gibt es das aber auch nur als Taschenbuch.

      Auf Nachfrage teilte mir der Verkäufer, der über 2000 Bewertungen hat mit, dass er den Versand vergessen hat.
      Allerdings ist es auch so, dass er bei allen anderen Buchverkäufen ebenfalls kostenlosen Hermes Versand angegeben hatte.

      Auf meine weitere Frage, das Buch bitte zurückzunehmen, da es sich um ein anderes Buch handelt, teilte er mir mit, dass er es zwar zurücknehmen würde, das aber nur, wenn ich die Versandkosten tragen täte.

      Mal sehen, wie es weitergeht.
      Ich wollte das nur noch mitteilen.
      Vergessene Versandkosten wurden also nachträglich berechnet.
    • Regor schrieb:

      diese Bücher, in denen es um die dritte Organismengruppe auf unserer Erdscheibe geht
      Du meinst "dritte" im Kontext des Fünfreiche-Systems?

      Komm schon. ein bisschen Mut zur Lücke muss man da schon haben. :D


      Regor schrieb:

      Auf meine weitere Frage, das Buch bitte zurückzunehmen, da es sich um ein anderes Buch handelt, teilte er mir mit, dass er es zwar zurücknehmen würde, das aber nur, wenn ich die Versandkosten tragen täte.
      Klaro machst Du das.

      Nur kommt es nun natürlich drauf an, welche Ausgabe er angeboten hatte.

      War es nicht die von dir gekaufte Ausgabe, ist das ein Sachmangel. Den zu prüfen hat er natürlich das Recht. Und ja, da kann es sein, dass er von dir verlangt, für den Rückversand in Vorleistung zu gehen.

      Du solltest ihm das aber dann auch unmissverständlich klar machen. Auch dass es ihn so ab runden 38 Euro aufwärts extra kostet, wenn er sich ziert, die von dir vorverauslagten Kosten für den Rückversand nach Prüfung zu erstatten. Teurer wird die Geschichte, wenn er sich danach tot stellt und Du nach dem dann ergangenen Vollstreckungsbescheid den Gerichtsvollzieher auf die Reise schicken musst.

      Und ganz teuer wird das, wenn er meint, er muss das Ding vor Gericht ziehen. Zumal er da wohl keinen Anwalt finden wird, der ihn vertritt. Wegen dem Honorar für unter 600 Euro Streitwert nimmt ein Anwalt normalerweise nicht mal den Hörer vom Telefon.

      Also... ganz blöde Idee, die der da hat.

      Andere Frage, weil es ja um ebay geht: Käuferschutz noch möglich?

      Dann Fall entweder öffnen oder umwandeln wegen eines abweichenden Artikels.

      Den Rest erklärt ihm dann ebay. Auch wer das Rücksendeetikett zahlt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Du meinst "dritte" im Kontext des Fünfreiche-Systems?

      Komm schon. ein bisschen Mut zur Lücke muss man da schon haben.
      Ja, genau die sind gemeint. :thumbsup:
      Die Fadenwesen.

      Die Ausgabe, die er geliefert hat, ist eine drei Jahre ältere Ausgabe als die, die er angeboten hat.
      Das Jahr der Ausgabe steht im Titel der Auktion und auch in den Artikelmerkmalen. Ebenso ist angegeben, dass es sich um eine gebundene Ausgabe handelt, was nicht der Fall ist. Womöglich gibt es dieses Buch gar nicht als gebundene Ausgabe.
      Eine ISBN fehlt in der Beschreibung.

      Er hat mir noch geschrieben, dass eBay das Jahr der Ausgabe eingefügt hat und er daran nicht schuld ist. Ich habe ihm geantwortet, dass er dafür verantwortlich ist, was unter seinem Namen verkauft wird und er überprüfen müsste, was andere für ihn schreiben, wenn er Hilfsangebote beim Erstellen von Auktionen nutzt.
      Dazu habe ich aber keine Antwort mehr erhalten.


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Du solltest ihm das aber dann auch unmissverständlich klar machen. Auch dass es ihn so ab runden 38 Euro aufwärts extra kostet, wenn er sich ziert, die von dir vorverauslagten Kosten für den Rückversand nach Prüfung zu erstatten. Teurer wird die Geschichte, wenn er sich danach tot stellt und Du nach dem dann ergangenen Vollstreckungsbescheid den Gerichtsvollzieher auf die Reise schicken musst.

      Und ganz teuer wird das, wenn er meint, er muss das Ding vor Gericht ziehen. Zumal er da wohl keinen Anwalt finden wird, der ihn vertritt. Wegen dem Honorar für unter 600 Euro Streitwert nimmt ein Anwalt normalerweise nicht mal den Hörer vom Telefon.
      Ich gehe davon aus, dass so eine Information nicht ernst genommen werden würde.

      Auch der Hinweis, dass man womöglich ein Buch, das dem Angebot entspricht erwerben und ihm den Kaufpreis incl. Versand in Rechnung stellen könnte, würde wahrscheinlich auf taube Ohren stoßen, genauso wie die Aufforderung, dass er genau das verkaufte Buch liefert. Das kann man womöglich bei privaten Verkäufen nicht verlangen.
      Es geht bei einem Buch vielleicht auch zu weit.


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Andere Frage, weil es ja um ebay geht: Käuferschutz noch möglich?

      Dann Fall entweder öffnen oder umwandeln wegen eines abweichenden Artikels.

      Den Rest erklärt ihm dann ebay. Auch wer das Rücksendeetikett zahlt.
      Eigentlich müsste dieser Schutz vorhanden sein.
      Vielleicht gehe ich diesen Weg, wenn er bis morgen nicht antwortet.
      Dann könnte ich auch mal das neue Schlüsselwort testen.

      Danke.
    • Regor schrieb:

      Ich habe ihm geantwortet, dass er dafür verantwortlich ist, was unter seinem Namen verkauft wird und er überprüfen

      Regor schrieb:

      Ich gehe davon aus, dass so eine Information nicht ernst genommen werden würde.
      Wenn der gelbe Umschlag mit dem Mahnbescheid im Kasten liegt, wird das ernst genommen. Glaub mir.

      Regor schrieb:

      ...genauso wie die Aufforderung, dass er genau das verkaufte Buch liefert.Das kann man womöglich bei privaten Verkäufen nicht verlangen.
      Natürlich kann man das auch von einem PVK verlangen. Ebay tut ja genau das. Das BGB übrigens ebenfalls.

      Regor schrieb:

      Es geht bei einem Buch vielleicht auch zu weit.
      Genau das ist der Punkt. Ab wann geht das nicht mehr zu weit? Die ganzen Weichei-Käufer haben nun über Jahrzehnte hinweg diese Frage ihe Entscheidungen diktieren lassen. Und genau deshalb meinen irgend welche privaten Schrottverkäufer, sie müssten auf Käuferreklamationen nicht reagieren und könnten tun, was ihnen beliebt.

      Genau diese Wurstigkeit der Käufer führt dann zu so was:

      Regor schrieb:

      Ich habe ihm geantwortet, dass er dafür verantwortlich ist, was unter seinem Namen verkauft wird und er überprüfen müsste, was andere für ihn schreiben, wenn er Hilfsangebote beim Erstellen von Auktionen nutzt.
      Dazu habe ich aber keine Antwort mehr erhalten.
      Denn das ist genau der Punkt. Wer sich auf ebay verlässt, der hat dann auch mit den Konsequenzen zu leben, die sein Erfüllungsgehilfe ihm einbrockt. ebay sagt ja selber, dass jeder Verkäufer alleine für sein Angebot verantwortlich ist.

      Da hilft nur prüfen, was ebay verzapft. Und notfalls ebay auf die Füße treten, wenn sie da Mist bauen. Denn ob der Haftungsausschluss durch ebay für Daten, die sie einbauen, rechtens ist, wäre auch mal zu prüfen.

      Aber auch da hat ebay wieder Glück. Denn auch die Wurstigkeit der Verkäufer ist nicht zu unterschätzen. Sonst wäre ebay schon längst wieder zurück bei der Grundhaltung "Wir stellen nur die Plattform".

      Schau dir im Vergleich dazu kleinanzeigen an. Oder auch markt. Wann hab ich schon mal geschrieben, das man gegen die vorgehen könnte? Nö, die halten sich aus (fast) allem raus und das macht sie ziemlich unangreifbar.

      Regor schrieb:

      Eigentlich müsste dieser Schutz vorhanden sein.
      Vielleicht gehe ich diesen Weg, wenn er bis morgen nicht antwortet.
      Kommt drauf an, ab wann Du den KS beantragen kannst. Machen, sobald es geht.

      Du bekommst dann zwar nicht das gewünschte Buch aber Du wirst wenigstens die Vergiftungsfibel wieder los und hast dein Geld zurück.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hi,

      besten Dank noch mal für die Tipps zur Handlungsweise in solchen Fällen!
      Ich verkaufe nichts bei eBay doch ist mir als Käufer aufgefallen, dass es in den letzten Jahren immer häufiger vorkommt, dass man zum Teil ziemlich übel betrogen wird.
      Meist geht es aber um den Zustand der Artikel.

      Ich werde das zum Anlass nehmen und diese Anleitung zur richtigen Handlungsweise verinnerlichen und sie womöglich bei der nächsten schwerer wiegenden Sache bei eBay anwenden.

      In meinem Fall sieht es nun so aus, dass mir der Verkäufer doch noch geantwortet hat.
      Er schreibt mir, dass er aus meinen Worten herauszulesen meint, dass ich ihm Betrug vorwerfe, dabei habe ich ihm nur mitgeteilt, dass er hatte nach automatischer Erstellung der Annonce den Text selber noch mal durchlesen müssen, da er dafür verantwortlich ist.
      Weiterhin habe ich ihm natürlich geschrieben, dass ich ein anderes Buch als das angebotene erhalten habe.
      Von Betrug habe ich nichts geschrieben.

      Er schreibt mir außerdem, dass er ganz sicher ist, die ISBN eingegeben zu haben.
      Sie erscheint jedoch nirgends in den Artikelmerkmalen.
      Er meint, dass auf der eBay Seite beim Einstellen irgendein technischer Fehler vorgekommen sein muss.

      Weiterhin schreibt er mir, dass er schon ziemlich alt ist. Das angegebene Alter liegt fast genau zwischen 80 und 90 Jahren.
      Davor habe ich einen ziemlichen Respekt. Die meisten nicht weiblichen User werden in diesem Alter, statistisch gesehen, schon nicht mehr leben.
      Hätte ich gewusst, dass der Verkäufer in dem Alter ist, hätte ich wohl anders reagiert und nur vorsichtig angefragt.
      Das kann man nun nicht vorher wissen.

      Persönlich kenne ich niemand in dem Alter, der noch in der Lage wäre so eine Plattform wie eBay zu nutzen.
      Er hat mir jetzt angeboten, den gesamten Betrag zu erstatten.
      Ich werde ihm schreiben, dass wir uns in der Mitte einigen können.

      Danke nochmal an Löschbert für die Tipps, die sich auch alle anderen User in so einer Situation zu Nutze machen könnten!

      VG
    • Ich war jetzt schon länger nicht mehr hier. Ich habe augenblicklich eine XBox Series X zu verkaufen, die mir bei Kleinanzeigen einfach irgendwie niemand abkaufen will (oder nur für völlig absurd niedrige Beträge). Ist es inzwischen wieder möglich, bei eBay zu verkaufen, oder können Käufer nach wie vor total einfach betrügen und sich ihr Geld zurück holen und den Artikel behalten?
    • Acrylium schrieb:

      oder können Käufer nach wie vor total einfach betrügen und sich ihr Geld zurück holen und den Artikel behalten?
      Dieses!

      Zumindest, so lange Du dich nur auf ebay verlässt. Der Käuferschutz regelt immer noch abweichende Artikel als abweichende Artikel ohne Nachprüfung.

      Also wenn Du das mit dir machen lässt....

      Ich muss in den nächsten Tagen die ersten rund 100 Teile von einem Sammel-Messi verkaufen, die ich geerbt habe (zum Glück kann ich von zwei oder drei der Teile die Miete für die nächsten Jahre bezahlen...)

      Danach kann ich dir mehr dazu sagen, ob sich ebay immer noch so weit aus dem Fenster lehnt, wie sie das schon getan haben. Falls die immer noch so bescheuert sind, eröffnet dir das nämlich unabhängig davon, was in den AGB steht, zivilrechtliche Ansprüche gesamtschuldnerisch gegen Käufer und ebay durchzusetzen.

      Warum das noch niemand gemacht hat? Naja, wenn alle ebay-Nutzer alles machen würden, was sie gegen die Willkür von ebay machen können, würde sich ebay wie ein geprügelter Hund winselnd in eine ecke zurückziehen und endlich wieder nur die Plattform stellen. Mit anderen Worten: Die lassen das halt mit sich machen.

      Dass Du die Seriennummer der ybox fotografieren sollst, damit Du das Original als Beweismittel für den Fall des Falles hast, auf dem Foto für ebay dann aber unkenntlich machst, muss ich dir ja nicht erklären.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Neu

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Dass Du die Seriennummer der Xbox fotografieren sollst, damit Du das Original als Beweismittel für den Fall des Falles hast, auf dem Foto für ebay dann aber unkenntlich machst, muss ich dir ja nicht erklären.
      Danke! Die Seriennummer fotografiere ich immer ab wenn ich etwas von substanziellem Wert verkaufe. Aber warum ist es wichtig, diese dem potentiellen Käufer nicht vorher zu zeigen? Gibt es da etwa eine Masche die mir noch nicht bekannt ist? Jetzt bin ich neugierig.