interessante Einwendung
zum Glück verkaufe ich nicht bei denen und muss mich damit nicht rumärgern
zum Glück verkaufe ich nicht bei denen und muss mich damit nicht rumärgern
vespin schrieb:
Gibt es wirklich einen der Ebay noch als Handelsplatform ernst nimmt außer ggf. Player wie Media Markt und co?
Acrylium schrieb:
Wegen einem niedrigpreisigen Artikel ein Mahnverfahren zu eröffnen ist mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
MUELLABWICKLUNG schrieb:
Man darf halt nur nicht an die regelbestätigenden Ausnahmen geraten
aurum schrieb:
Löschbert gehts ja nicht nur darum, 1,-Käufe durchzuziehen, sondern im Zweifel auch die ebaygebühr für gegen Verkäufer entschiedene Fälle vom Käufer wiederzuholen
aurum schrieb:
Löschbert macht das doch nicht nur wegen seinen paar Resteinnahmen über ebay, sondern weil er etliche Verkäufer betreut, die ebay weiterhin nutzen wollen und er es auch für die tut und weil es ihm Spaß macht, ebay immer wieder so richtig mit Stahhlkappenschuhen vors Schienbein zu treten
Acrylium schrieb:
Ich würde tatsächlich davon abraten, wegen niedrigpreisiger Artikel ein Mahnverfahren zu eröffnen, wenn man nicht 100% sicher ist, dass beim Abgemahnten auch wirklich was zu holen ist.
kanarakuni schrieb:
Mein Schutz vor Mahnverfahren:
Der ebay account läuft noch auf meinen vor 17 Jahren verstorbenen Vater.
Die Post und Pakete kommen immer an.
Mahnverfahren gegen einen Verstorbenen läuft ins Leere.
Gegen wen wird jetzt ermittelt? Gegen mich, meinen Bruder, meine Frau meine Kinder, oder gibt es Sippenhaft?
kanarakuni schrieb:
Frage: Wie soll es klappen die ebay Gebühr einzuklagen?
Der Käufer hat sich vom Kaufvertrag mit irgendwelchen Gründen gelöst. Er muss es nicht genau mit Paragraphen usw tun, sondern ein nachvollziehbares Handeln ist ausreichend (konkludentes Handeln).
Löschbert Bastelhamster schrieb:
Und damit sind wir im Schadensersatz. Vorteil für den Käufer: diese Kosten kann er dann anschliessend bei ebay wieder einklagen, denn offensichtlich hat ebay hier ja seine vertraglichen Sorgfaltspflichten ihm gegenüber verletzt. Also falls er dann noch Lust hat, mit den Gerichten zu kommunizieren.
Löschbert Bastelhamster schrieb:
Es geht um die Streitfallgebühr. Nicht um die ebay-Provision. Eigentlich ist das eine ganz einfache Sache. Wenn ich im ersten Verfahren wegen des Kaufpreises obsiegt habe, habe ich ja den gerichtsfesten Beweis, dass der Antrag auf Käuferschutz, den ebay abschliessend gegen mich entschieden hat, nicht gerechtfertigt war. Und auch dass der Käufer sich eben nicht vom Vertrag gelöst hat, denn das hat er nicht.
Löschbert Bastelhamster schrieb:
Das ist doch schön. Dann greife ich mir den, der die Ware bezahlt hat.
Löschbert Bastelhamster schrieb:
Das ist doch schön. Dann greife ich mir den, der die Ware bezahlt hat. Von dem ist anzuehmen, dass er der Empfänger und damit der Käufer ist. Wer das ist, sagt mir ebay. Sollten sie zumindest können. Sonst haben sie gleich das nächste Problem.
Löschbert Bastelhamster schrieb:
Ich persönlich würde ja ebay raten, im Interesse der Käufer dieses ganze Zahlungsgedingens schleunigst einzustampfen.
Acrylium schrieb:
Ich möchte widersprechen. Käufer die sich von Betrügern auf eBay betrügen lassen, sind nicht grundsätzlich "debil".
kanarakuni schrieb:
In Deiner Begründung fehlt die rechtliche Grundlage auf die Du Dich berufen willst.
Acrylium schrieb:
Ein sehr interessanter Gedankenaustausch zwischen euch beiden.
Eine Anmerkung zur Erwirkung von Titeln:
Ich habe seit dem Jahr 2000 einen Titel von rund 400 Euro. Der Schuldner ist unbekannt verzogen, das Einwohnermeldeamt kennt seine aktuelle Anschrift nicht. Daher konnte ich jahrelang nicht mal versuchen aus dem Titel zu vollstrecken. Und da kommt eine wenig bekannte Vorschrift ins Spiel: Sobald man mehrere Jahre nicht versucht hat zu vollstrecken, verwirkt man den Titel. Obwohl es ja immer heißt, man könnte aus einem Titel 30 Jahre lang vollstrecken, bedeutet das aber in Wahrheit, dass man auch alle paar Jahre versuchen muss zu vollstrecken, sonst kann man es dann nicht mehr, auch wenn die 30 Jahre längst nicht vorbei sein sollten.
Aufgrund dieser Erfahrung bin ich mittlerweile so abgeklärt und desillusioniert was unser Rechtssystem angeht, dass ich gar keinen Wert darauf lege, gegen einen Habenichts einen Titel zu erwirken. Das Geld was der mir schuldet bekomme ich ohnehin nie wieder.
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Acrylium schrieb:
Aufgrund dieser Erfahrung bin ich mittlerweile so abgeklärt und desillusioniert was unser Rechtssystem angeht, dass ich gar keinen Wert darauf lege, gegen einen Habenichts einen Titel zu erwirken. Das Geld was der mir schuldet bekomme ich ohnehin nie wieder.
kanarakuni schrieb:
Ja, das ist so. Nennt sich Rechtsfrieden oder Ersitzung. Das muss allerdings Dein Schuldner vortragen, sonst ist an den 30 Jahren nichts zu rütteln. Aber schlaue Leute können sich wehren.Das E-Amt kennt sie bestimmt. Darf sie allerdings nicht (ohne Richterbeschluss) einfach so herausrücken.Acrylium schrieb:
Ein sehr interessanter Gedankenaustausch zwischen euch beiden.
Eine Anmerkung zur Erwirkung von Titeln:
Ich habe seit dem Jahr 2000 einen Titel von rund 400 Euro. Der Schuldner ist unbekannt verzogen, das Einwohnermeldeamt kennt seine aktuelle Anschrift nicht. Daher konnte ich jahrelang nicht mal versuchen aus dem Titel zu vollstrecken. Und da kommt eine wenig bekannte Vorschrift ins Spiel: Sobald man mehrere Jahre nicht versucht hat zu vollstrecken, verwirkt man den Titel. Obwohl es ja immer heißt, man könnte aus einem Titel 30 Jahre lang vollstrecken, bedeutet das aber in Wahrheit, dass man auch alle paar Jahre versuchen muss zu vollstrecken, sonst kann man es dann nicht mehr, auch wenn die 30 Jahre längst nicht vorbei sein sollten.
Aufgrund dieser Erfahrung bin ich mittlerweile so abgeklärt und desillusioniert was unser Rechtssystem angeht, dass ich gar keinen Wert darauf lege, gegen einen Habenichts einen Titel zu erwirken. Das Geld was der mir schuldet bekomme ich ohnehin nie wieder.
Und auch gute Freunde bei der Polizei können nicht helfen. Mein alter Schulkamerad wollte zwecks Klassentreff meine Adresse herausfinden und er ist Polizeibeamter, klappte nicht. Er hatte dann doch meine Mutter gefragt.
Am ehesten kann da wohl die GEZ weiterhelfen.
vespin schrieb:
golem.de/sonstiges/zustimmung/…programm-2107-157998.html
Ebay belohnt private Verkäufer mit Bonus-Programm
Wer für 100 Euro verkauft, bekommt Ebay-Punkte im Wert von 5 Euro. Ebay selbst holt sich aktuell 11 Prozent des Verkaufspreises.
kanarakuni schrieb:
Aha, das ganze wird von einem Trump Unterstützer befeuert. Das erklärt somit alles.
pieppiep ( muss ich auspiepen sonst werde ich verfogt und verbrannt)
Acrylium schrieb:
Er meint, dass einer der Hauptinvestoren bei eBay ein Trump-Unterstützer ist. Hat jetzt meiner Meinung nach aber nicht viel zu sagen hinsichtlich der strategischen Ausrichtung von eBay. Zumal über 96% der eBay-Aktien in Streubesitz sind.