eBay Kleinanzeigen Käuferschutz - Risiko für Verkäufer?

    • bammbamm7 schrieb:

      Und außerdem werden bei der DHL-Versicherung immer wieder Ausreden gesucht und gefunden, um eben nicht zahlen zu müssen.
      Vor drei Wochen habe ich eine nahezu neuwertige aber leider defekte Uhr über eBay-KA für 80 € an einen Liebhaber nach Österreich verkauft. Leider kam das versicherte DHL-Paket nicht an, der letzte Scan war: Einlieferung des Kunden in die Filiale.
      Der Nachforschungsauftrag mit der Originalrechnung über 350 € ist gestartet. Bin gespannt, wie DHL das schlussendlich reguliert.

      Für mich als Verkäufer war von dem Käuferschutz weit und breit nichts zu sehen und auch der Verkäufer hatte die Option nicht wahrgenommen, was nun gut für mich als Verkäufer ist. Denn den Schadenersatz kann man nur einmal geltend machen, alles andere würde an Betrug grenzen.

      Aber, eBay-KA würde nur die 80 € ersetzen, bei DHL ist der komplette Verlust abgesichert.

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    • JaysonPhoenix schrieb:

      und in manchen bereichen gibt es eben nicht genug angebot im näheren umfeld
      Das nennt man dann allerdings enen Verkäufermarkt und auf dem sagt der Verkäufer an, was Sache ist. Denn für den, der mit diesem Kleinanzeigen-Zahlungssystem daherkommt, stehen drei weitere an der Ecke. die das Teil auch so wollen.

      Ich lass den Leuten zumindest die Wahl zwischen Überweisung und Paypal. Bei PP tragen dann halt die Käufer die Kosten des Zahlungsverkehrs, so wie das deutsche Recht das vorsieht. Ansonsten könen die mich sonstwas an Stellen, an die die Sonne nicht hinscheint.

      Und da kommen wir dann zum eigentlichen Punkt.

      1.) Wieso sollte der Käufer dieses "Sicher bezahlen" dann überhaupt wollen, wenn er auch Paypal angeboten bekommt? Er zahlt dann ja mehr als mit Paypal.
      2.) Wer ist den dieser "OPP"? Welche Aufsichtsbehörde ist für diesen Laden zuständig? Welche Registernummer hat die Bude bei dieser Bankenaufsicht? Unter welcher Adresse hat die Hütte ihren Briefkasten? Eine "Europäische Banklizenz", wie KA sie behauptet, gibt es nicht. Für die Vergabe von Banklizenzen sind immer noch die nationalen Aufsichtsbehörden zuständig.
      3.) Wie identifiziert diese OPP ihre Zahlungsdienstnutzer? Den Verkäufer idenitifiziert sie zum Beispiel nur anhand eines Fotos der Bankkarte.

      Vielleicht kannst Du ja zumindest die zweite Frage beantworten. Sonst müsste ich doch mal direkt bei KA anfragen.

      Ach ja... ohne entsprechende Prüfung der ZD-Nutzer könnte dabei das rauskommen, was ebay 2012 mit ihrer ersten Zahlungsabwicklung erlebt hat. Und ein Beispiel für Zahlungs- oder auch "Treuhand"dienste ohne Lizenz findest Du seit September 2021 hier: emilauctions.com/de

      Wenn ich dann das hier zum Thema "Was ist sicher bezahlen?" lese
      Die Auszahlung deines Geldes erfolgt, sobald der Käufer den Erhalt der Ware bestätigt. Sollte der Käufer die Bestätigung vergessen, wird dir dein Geld spätestens 14 Tage nach Bezahlung automatisch ausgezahlt.
      habe ich die recht bestimmte Vermutung, dass die sich aus gutem Grund davor drücken, ihre Daten offenzulegen. Denn das lässt sich mit einer einzigen Beschwerde bei der zuständigen Finanzaufsicht abstellen. Wer Geld verschieben soll, der solll Geld verschieben. Und sonst gar nichts. Dafür hat er 24 Stunden Zeit. Sonst wackelt die Lizenz ebenso heftig wie bei Ausführung ohne Identifizierung nach Geldwäscherichtlinien.

      Die "Großen" wissen das. Deshalb habe ich bei ebay teilweise schon das Geld, bevor ich überhaupt verschicken muss. Deshalb friert Paypal bei mir keine Guthaben ein. Weil die meinen Namen kennen und wissen, was ich in der Vergangenheit mit ihnen angestellt habe. KA dagegen hat menen Namen nicht.

      Also wieso sollte ich einem dubiosen Möchtegern-Zahlungsdienstleister, der sich um alle weitere Informatioen zu seiner Identität drückt, auch nur von der Wand bis zur Tapete trauen?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ok, vergiss die Frage nahch der Identität. Ich habe es nach längerem Suchen gefunden.
      Unser Partner und Zahlungsdienstleister Online Payment Platform (OPP) wurde von uns beauftragt, „Sicher bezahlen” für uns abzuwickeln. OPP ist ein Zahlungsinstitut mit Hauptsitz in den Niederlanden. OPP wird von De Nederlandsche Bank, der niederländischen Zentralbank, beaufsichtigt.

      Jetzt habe ich nur ein kleines Problem....
      dnb.nl/en/public-register/?Nam…ent+Platform+BV#searchbox

      "No results" sollte da eigentlich nicht stehen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ok, vergiss die Frage nahch der Identität. Ich habe es nach längerem Suchen gefunden.
      Unser Partner und Zahlungsdienstleister Online Payment Platform (OPP) ... mit Hauptsitz in den Niederlanden.

      Da lässt Adyen grüßen und das ist dann vermutlich der gleiche Witz wie bei dem SchwachOmat Klarna, mit dem man nach Belieben z. B. als angeblicher Händler über Brushing behumsen kann. Fragt dann ein Anwalt vor Gericht nach der Aktivlegitmation, ist das Verfahren ganz schnell vorbei.

      OPP schrieb:

      Die Online Payment Platform B.V. verfügt über eine Zahlungsdienstleister-Lizenz der Niederländischen Zentralbank (DNB) und wurde von Currence als Collective-Payment-Service-Provider (CPSP) für iDEAL zertifiziert.

      Wenn Sie auf Ihrem Kontoauszug „Online Payments Foundation“ lesen, haben Sie eine unserer Dienstleistungen in Anspruch genommen.
      Ein in den Niederlanden zertifizierter Zahlungsdienstleister (E-Paymentunternehmen), ohne Bankerlaubnis. Also einfach nur eine moderne Klitsche mit großem Umsatz und beschränktem Durchsetzungsvermögen. Aber okay, dudusagen können die bestimmt sehr gut.
    • JaysonPhoenix schrieb:



      alles in allem empfinde ich die sicher bezahlen funktion als ne super sache für beide seiten (anscheinend eben bis zu 1000€ durch dhl versicherungslimit) wenn man eben nicht selbst abholen gehen kann oder möchte, insbesondere wenn man bei so vielen betrugsversuchen eben ständig umsonst fahren würde.

      wenn man es nicht weiss, darf man auch direkt bei DHL schauen - die Standardpakete gibt es mit Haftung bis 500 Euro, darüber hinaus kommt es auf den Inhalt an, ob man es höher versichern kann - bzw. ob DHL dann überhaupt erstattet
    • Reducal schrieb:

      bammbamm7 schrieb:

      Und außerdem werden bei der DHL-Versicherung immer wieder Ausreden gesucht und gefunden, um eben nicht zahlen zu müssen.
      Vor drei Wochen habe ich eine nahezu neuwertige aber leider defekte Uhr über eBay-KA für 80 € an einen Liebhaber nach Österreich verkauft. Leider kam das versicherte DHL-Paket nicht an, der letzte Scan war: Einlieferung des Kunden in die Filiale.Der Nachforschungsauftrag mit der Originalrechnung über 350 € ist gestartet. Bin gespannt, wie DHL das schlussendlich reguliert.

      Für mich als Verkäufer war von dem Käuferschutz weit und breit nichts zu sehen und auch der Verkäufer hatte die Option nicht wahrgenommen, was nun gut für mich als Verkäufer ist. Denn den Schadenersatz kann man nur einmal geltend machen, alles andere würde an Betrug grenzen.

      Aber, eBay-KA würde nur die 80 € ersetzen, bei DHL ist der komplette Verlust abgesichert.

      könnte zum Problem werden, wenn DHL sich an den Empfänger wendet und der schreibt, dass ein Kauf für 80 Euro war - DAS ist nämlich normalerweise anzusetzende Wert

      wenn da jetzt auf einmal eine andere Rechnung eingereicht wird, kann DHL einen Betrugsversuch unterstellen und die Erstattung wird generell abgelehnt ... im günstigsten Fall gibt es die 80 Euro + Porto
    • hasjana schrieb:

      wenn da jetzt auf einmal eine andere Rechnung eingereicht wird, kann DHL einen Betrugsversuch unterstellen und die Erstattung wird generell abgelehnt ... im günstigsten Fall gibt es die 80 Euro + Porto
      ...wohl kaum, denn das ist ein Innenverhältnis zwischen dem Ver- und Käufer. Die Uhr hat einen Gesamtwert und um den sind Ver- und Käufer gemeinsam geschädigt. Der Käufer hätte die Uhr ja nur besonders günstig bekommen, für ihn zählt der Stammwert des Artikels, sonst hätte er de Deal ja nicht gemacht. Es geht hier nicht um den Ersatz des versauten Deals sondern um Schadenersatz und der ist in der Höhe des verlustigen Wertes insgesamt anzusetzen.
      DHL wird eine Abtretung von mir verlangen und taucht das Paket widererwartend wieder auf, würde DHL den Artikel weit über den erstatteten Wert veräußern, wenn man sich an den Wert aus dem versauten Deal halten würde.

      hasjana schrieb:

      ... kann DHL einen Betrugsversuch unterstellen ...
      Hier mangelt es eindeutig am Vorsatz. Bei der Masse an verschwundenen Paketen, hat DHL ganz andere Igel zu kämmen, als sich wegen so einem Bagatellwert aus dem Fenster zu lehnen.
    • Abschließend, mein Paket nach Österreich ist in Wuppertal aufgetaucht und kostenlos zu mir zurück gekommen. Porto i. H. v. 13,99 € wurde erst mit weiterem Supportantrag, unter Hinweis auf den Referenzvorgang zur Sendungsverfolgung erstattet. Jetzt ist das Paket in einem weiteren Anlauf dem Käufer in A zugestellt und alle zufrieden.