Fakeshop technikexpress24.de – Technikexpress24 GbR - Große Hamburger Straße 32 - 10115 Berlin, Deutschland – kontakt@technikexpress24.de – 030 43972406 - Alles Fake – Alles Betrug – Hier gibt es keine Ware.

    • Nicole48 schrieb:

      Kontoinhaber: Mohammed Yousuf Ahmed
      IBAN: DE71110101015233625097
      BIC: SOBKDEB2XXX
      IBAN: DE71110101015233625097
      IBAN: DE71 1101 0101 5233 6250 97
      BIC: SOBKDEB2XXX (Berlin)
      Bank: solarisBank Gf (S)
      10178 Berlin


      ALLGEMEINE WARNUNG vor Konten der solarisBank , BIC SOBKDEB2XXX bzw. SOBKDEB2 , BLZ 11010101 ==> Betrugsverdacht


      Nicole48 schrieb:

      Am 16.9.21 um 22Uhr07
      Das Konto wurde hier erst am 26. September bekannt, also 10 Tage nach deiner Überweisung. Da stehen deine Chancen bei Null.

      Normalerweise gebe ich betrogenen Usern diesen Rat:

      itneen schrieb:

      Du kannst dann nur versuchen, beim real existierenden Kontoinhaber Schadensersatz geltend zu machen, falls der jemals ermittelt wird
      Aber bei einem Empfänger/Kontoinhaber "Mohammed Yousuf Ahmed" bezweifle ich, dass es den überhaupt gibt. Die Solaris scheint auf denselben Pfaden zu wandeln wie die N26 und für eine virtuelle Überbevölkerung durch nicht real existierende Kontoinhaber zu sorgen.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von itneen ()

    • Vizsla1658 schrieb:

      Willkommen im Club!Es ist ein Drama,dass man diesen Verbrechern nicht das Handwerk legen kann.Polizei hat sich gemeldet,für weitere Info's, aber auch das,wird im Sande verlaufen.Ich habe so eine Wut im Bauch! ::)meckmeck
      Und wie immer gilt :

      Annex :

      Und leider zeigt es eben auch, wie viele Leute auf die Betrüger hereinfallen. Die einzig praktikable Möglichkeit diese Betrugsmasche einzudämmen, ist die Aufklärung darüber, wie Betrug im Internet frühzeitig erkannt werden kann. Das Teilen von betrügerischen Webseiten hilft dabei nur bedingt, da das Auffinden dieser Informationen einer gewisse Grundskepsis erfordert. Das ist aber meist nicht der Fall, durch das mögliche Schnäppchen setzten bei vielen sämtliche Hemmungen aus. Und solange vor dem Kauf nicht kurz nachgedacht und das Angebot hinterfragt wird, hilft diese Information nicht. Es erfordert schlicht etwas mehr Aufgeklärtheit um die möglichen Gefahren im Internet. Dazu gehört insbesondere die Tatsache, dass nicht alles was im Internet gesagt oder angeboten wird, auch der Wahrheit entspricht.
      Ich und mein Horst ! :saint:

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    • Vizsla1658 schrieb:

      Das stimmt!Auf der Jagt nach den Schnäppchen,lässt man oft die angeborene Skepsis,außer acht.Mich ärgert,dass ich,die immer mit Vorsicht handelt,hereingefallen bin.Der Verlust des Geldes,ist nicht so groß,wie die Wut,über meine eigene Blödheit.
      Lernen daraus und teile deine Erfahrungen damit du anderen helfen kannst.
      Aufklärung hilft !
      Ich und mein Horst ! :saint:

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    • itneen schrieb:

      RUTH_CHRISTINA schrieb:

      KONTOINHABER : BARNABY WILLIAM POSKITT BROWN
      IBAN : DE6011 0101 0153 9318 1371
      BIC : SOBKDEB2XXX
      IBAN: DE60110101015393181371
      BIC: SOBKDEB2XXX
      Bank: solarisBank
      10178 Berlin

      ALLGEMEINE WARNUNG vor Konten der solarisBank , BIC SOBKDEB2XXX bzw. SOBKDEB2 , BLZ 11010101 ==> Betrugsverdacht

      Das Konto war hier noch nicht bekannt.

      Halte dich an die Hinweise in #1 und handele danach.
      Geld ist definitiv weg ! Laut Bank hat Barnaby William Poskitt Brown die Rücküberweisung abgeleht. Das Geld wurde gutgeschrieben an Mr. Barnaby William Poskitt Brown; Sea St Hillview, CT 15 6AR Saint Margaret`s AT Cliffe GB.
    • Betrifft DE82800555000420256695 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung an Tatverletzte über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten
      gemäß § 111 I Abs. 4 StPO

      1240 Js 55183/21

      Die Staatsanwaltschaft Osnabrück führt ein Ermittlungsverfahren.

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde:

      In dem Vorhaben, die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweiligen bestellten Gegenstände zu liefern, wurde die Webseite technikexpress24.de erstellt, auf der zum Schein Elektroartikel (u.a. Waschmaschinen) zum Kauf anboten wurden. Die Kaufpreise sollten auf das Konto DE82 8005 5500 0420 2566 95 bei der Salzlandsparkasse Saßfurt überwiesen werden. Diese Webseite diente allein zu Betrugszwecken.

      D. Täter stehen daher darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

      Um den Tätern bzw. der Einziehungsbeteiligten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme von c. 2.600,00 € erwirkt.

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.

      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).


      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE82800555000420256695 überwiesen haben.

      Es steht eine Gesamtsumme von 2.600,00 € zur Verfügung.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Betrifft DE73120300001066227669 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      verbraucherschutzforum.berlin schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 l Abs. 4 StPO

      1230 Js 66898/21

      Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen


      unbekannt

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde: Auf das Konto DE73 1203 0000 1066 2276 69 bei der Deutschen Kreditbank AG, Kontoinhaber: Cornelius und Theresa Schulze gingen Zahlungen verschiedener Personen ein, welche auf der Internetseite technikexpress24.de Ware in dem Vorhaben anboten, von Käufern den Kaufpreis zu kassieren, ohne die Ware zu liefern. Die Webseite diente allein zu Betrugszwecken.
      ☒ Die Beschuldigten stehen darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

      Um den Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt:


      7310,35 Euro

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.

      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).


      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      archive.ph/lavFU

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE73120300001066227669 überwiesen haben.

      Es steht eine Gesamtsumme von 7310,35 Euro zur Verfügung.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!