Fakeshop finkerkette.de – Bürowelt GmbH Greifswald - Hansering 9 - 17489 Greifswald – info@finkerkette.de – +49 (3834) 5197-2 - DE271397834 – Achtung: Datenmissbrauch einer realen Firma - Alles Fake – Alles Betrug – Hier gibt es keine Ware.

    • Hallo zusammen,
      hier sind meine Daten. Ich kann nicht glauben das ich reingefallen bin. Ich ärgere mich sowas von...

      Hat jemand sein Geld schon von der Ankunft zurück bekommen können?

      Liebe Grüße Nicole



      Ihre Bestellung mit der Bestellnummer xxxxx vom 13.10.2021 wurde nun erfolgreich überprüft!


      Bitte überweisen Sie den Betrag an unsere Kontoverbindung:


      Kontoinhaber: Oktay Gel
      IBAN: DE53110101015776004898
      BIC: SOBKDEB2XXX
      Verwendungszweck: xxxxx [Moderation: VWZ entfernt]

      Betrag: 163.9
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      Wichtig: Bitte benutzen Sie als Kontoninhaber exakt den vollständigen Namen wie oben angegeben und für den Verwendungszweck ausschließlich Ihre Bestellnummer, damit unser System Ihre Zahlung korrekt zuordnen kann. Ansonsten kommt es zu deutlichen Verzögerungen bei der Lieferung, weil wir den Zahlungsstatus Ihrer Bestellung manuell überprüfen müssen.
      --------------------------------------------------------------------
      Ihre Rechnung finden Sie im Anhang und sie wird der Lieferung noch einmal schriftlich beigelegt. Ihre Lieferung wird am Tag des Zahlungseingangs bis 16 Uhr versendet. Trifft die Zahlung nach 16 Uhr ein wird die Lieferung am darauffolgenden Werktag versendet. Um den Versand zu beschleunigen können Sie uns gerne einen Zahlungsnachweis senden, damit wir Ihre Bestellung sofort vorbereiten können.


      Mit freundlichen Grüßen
      Oktay Gel
      Geschäftsführung
    • nimo1207 schrieb:

      Kontoinhaber: Oktay Gel
      IBAN: DE53110101015776004898
      BIC: SOBKDEB2XXX

      IBAN: DE53 1101 0101 5776 0048 98
      Bank: solarisBank
      10178 Berlin

      ALLGEMEINE WARNUNG vor Konten der solarisBank , BIC SOBKDEB2XXX bzw. SOBKDEB2 , BLZ 11010101 ==> Betrugsverdacht

      Das Konto war noch nicht bekannt.

      Halte dich an die Hinweise in #1 und handele danach.
      Nicht vergessen anschließend Aktenzeichen und Behörde der Anzeige zu posten.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


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    • Betrifft DE33110101015861441306 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      verbraucherschutzforum.berlin schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 l Abs. 4 StPO

      1240 Js 2633/22

      Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen


      Ahmed Sharif

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde: Auf der Webseite finkerkette.de wurden Waren in dem Vorhaben angeboten, von Käufern den Kaufpreis zu kassieren, ohne die Ware zu liefern. Die Kaufpreise sollten auf das Konto IBAN DE33 1101 0101 5861 4413 06 bei der Solarisbank, überwiesen werden. Die Webseite diente allein zu Betrugszwecken.
      ☒ Der Beschuldigte steht darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

      Um dem Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt:


      1400,97 Euro

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.

      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).


      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      archive.ph/kHSSG

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE33110101015861441306 Ahmed Sharif überwiesen haben.

      Es steht eine Gesamtsumme von 1400,97 Euro zur Verfügung.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!