Genauer noch Hameln - Pyrmont / Holzminden
Fakeshop zutechnik.de – Zutechnik GbR - Von-der-Recke-Straße 42 - 44809 Bochum, Deutschland – kontakt@zutechnik.de – +4923454572936 - DE306838955 - Alles Fake – Alles Betrug – Hier gibt es keine Ware.
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itneen schrieb:
Soeinmist schrieb:
Ich habe gerade eine Online Anzeige gemacht. Das Aktenzeichen lautet internet/000655/2022
Es dürfte bei dem Az. internet/000655/2022 um die Polizei Hamburg handeln.
Ist das richtig?
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DiZe schrieb:
Bank: Fidor Bank
Empfänger: Justin Leon Faßke
IBAN: DE40 7002 2200 0077 0496 30 BIC: FDDODEMMXXX
220€ sind dann wohl weg.
483034/22122021/2314
Polizeipräsidium Rheinpfalz/ Polizeiinspektion Schifferstadt
Hab bei meiner Bank noch eine Rückholung nach Betrug in Auftrag gegeben. War aber nicht erfolgreich, da es dafür der Zustimmung des anderen Kontoinhabers bedarf.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DiZe ()
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Hallo.
An dieser Stelle möchte ich einen herzlichen Dank an Moderatoren und Betreiber der Webseite für ihre Arbeit und Engagement sagen. Das ist wirklich wunderbar, dass es Menschen gibt, die gegen Betrug und Rechtswidrigkeit vorgehen wollen.
Leider bin ich bei dem Fakeshop reingefallen und habe ein iPhone für 560 Euro gekauft und bezahlt. Hier sind noch paar Daten dazu:
Buchungstag: 21.12.2021
Wertstellung: 21.12.2021
Betrag: 560,00 EUR
Auftraggeber / Begünstigter: KEVIN POTRAFKE
IBAN / BIC: DE29 7002 2200 0077 0572 00 / FDDODEMMXXX
Eine Onlineanzeige bei der Polizei habe ich bereits gestellt. Hier sind Infos dazu:
Ihre Anzeige(n) vom: 02.01.2022
Tatzeit/Tatzeitraum: 21.12.2021
Tatort: Fake Shop zutechnik.de
verletzte Rechtsnorm: § 263 StGB Betrug
ist in der Onlinewache der Polizei des Freistaates Sachsen eingegangen. Sie wurde unter der 2021/22/143263 registriert.
Für die Bearbeitung Ihrer Anzeige ist die Polizeidienststelle
Polizeirevier Leipzig - Südwest
Postfach 10 06 61
04006 Leipzig
Telefon: 0341/9460-0
(gs.pr-lsw@polizei.sachsen.de)
zuständig.
Ich hätte nie gedacht, dass es so viele Fakeshops gibt. Wenn es so weiter geht, kann man keinem Onlineshop mehr vertrauen. Der Staat müsste eigentlich, meiner Meinung nach, reagieren und etwas dagegen tun. Krass finde ich auch, dass man so viele Bankkonten eröffnen und so viele Leite betrügen kann und lässt sich doch von der Polizei nicht erwischen.
Viele Grüße -
Der scheinbar gleiche Betreiber hat einen neuen Webshop aufgesetzt, zumindest ähnelt das Muster dem vorigen Fakeshop.
ernotechnik.de
Ernotechnik
Ernotechnik GbR
Von-der-Recke-Str. 42
44809 Bochum
Deutschland
E-Mail: kontakt@ernotechnik.de
Fax: +4923454572937
Telefon: +4923454572936
(Vom 04.02 – 18.02.2022 wegen Corona-Umbaumaßnahmen vorübergehend nicht belegt) -
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DiZe schrieb:
DiZe schrieb:
Bank: Fidor Bank
Empfänger: Justin Leon Faßke
IBAN: DE40 7002 2200 0077 0496 30 BIC: FDDODEMMXXX
220€ sind dann wohl weg.
Polizeipräsidium Rheinpfalz/ Polizeiinspektion Schifferstadt
Hab bei meiner Bank noch eine Rückholung nach Betrug in Auftrag gegeben. War aber nicht erfolgreich, da es dafür der Zustimmung des anderen Kontoinhabers bedarf.
Vielen vielen Dank deshalb an die Betreiber und Moderatoren dieser Seite für die Hilfe.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DiZe ()
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Bank: Solarisbank
Empfänger: ErnotechnikI
BAN: DE98 1101 0101 5138 9970 37
BIC: SOBKDEB2XXX -
Auch Ernotechnik.de ist jetzt offline und nicht mehr erreichbar.
Der richtige Hinweis an die richtige Stelle wirkt Wunder.
Danke für die Info. Mal sehen wann denen die Luft ausgeht. Macht ja keine Spass dauert ne neue Seite aufzubauen.
Passt auf Euch auf !!!
LG -
Schreiben der Staatsanwaltschaft Oldenburg,
Zeichen NZS 451 Js 34395/22 vom 27.06.2022, zugestellt am 04.08.2022 (!)
"...das auf Ihre Strafanzeige eingeleitete Ermittlungsverfahren habe ich gemäß § 170 Abs. 2 S. 1 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt".
"
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist."
Quelle: gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html -