Haftung des Foren-Betreibers für die Inhalte - BGH, Urteil vom 27.03.07, Az.: VI ZR 101/06

    • Haftung des Foren-Betreibers für die Inhalte - BGH, Urteil vom 27.03.07, Az.: VI ZR 101/06

      Hab grad die neue PC Welt durch. Da ist mal wieder nen Artikel zu diesem Thema drin.

      Kurz-Fazit: Momentan ist es für Forenbetreiber sehr gefährlich, wenn die Mitglieder rechtwidrige Inhalte Schreiben. (siehe "Heise" Urteil).

      Hier ist es ja nioch überschaubar, was so am Tag geschrieben wird. Aber in anderen größeren Foren sind das ja hunderte oder gar tausende Beiträge. Wer soll da den Überblick behalten. Das wär ja ein Vollzeitjob für mehrere Leiute.

      Naja, mal sehen, wo die Entwicklung hingeht. Momentan sind da wohl noch einige Verfahren bei höherrangigen Gerichten anhängig.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Haftung des Foren-Betreibers für die Inhalte

      Der BGH hat entschieden:

      Der Betreiber eines Forums im Internet haftet ab Kenntniserlangung für den Inhalt eines dort eingestellten Beitrags, unabhängig von den Ansprüchen des Verletzten gegen den Verfasser des beanstandeten Beitrags. Die Haftung des Forenbetreibers besteht auch dann, wenn dem Verletzten die Identität des Verfassers bekannt ist. Der Verletzte kann daher wahlweise den Verfasser oder den Forenbetreiber in Anspruch nehmen. Ein so genanntes Meinungsforum ist gegenüber anderen Foren nicht privilegiert. Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet - BGH, Urteil vom 27.03.07, Az.: VI ZR 101/06

      Endlich das praxisnahe und vernünftige Urteil, auf das wir gewartet haben. :D
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • RE: Haftung des Foren-Betreibers für die Inhalte

      Die Zeiten werden immer schlechter für Forenbetreiber.

      René,
      ich glaube Du hast das Urteil nicht verstanden. Lies es Dir noch einmal in Ruhe durch.
      Daß sie Dich am Arsch kriegen, wenn Du etwas rechtswiedriges duldest, ist doch ok. Das Du aus dem Schneider bist, solange Du eine solche Aussage noch nicht gelesen hast, ist doch um so besser!
      Ich sach ma: "Die Zeiten werden wieder besser."
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • RE: Haftung des Foren-Betreibers für die Inhalte

      Der Betreiber eines Forums im Internet haftet ab Kenntniserlangung für den Inhalt eines dort eingestellten Beitrags,



      Wenn ich davon Kenntnis bekommen habe kann ich noch reagieren ohne abgemahnt zu werden?
    • RE: Haftung des Foren-Betreibers für die Inhalte

      Aber wie weist man den Zeitpunkt der Kenntnisnahme nach? Wird das registriert, wer welchen Beitrag liest?
      Oder kann man sich da bis zu einem Hinweis eines "Auf-den-Schlips-Getretenen" auf unkenntnis berufen?

      Ist doch auch wieder schwammig.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Haftung des Foren-Betreibers für die Inhalte

      Aber wie weist man den Zeitpunkt der Kenntnisnahme nach?


      In einem solchen Fall ist es wichtig zu wissen, wer die Beweispflicht hat. Und das dürfte derjenige sein, der mit einer Forderung auftritt. Eine Kenntnis ist zB nachzuweisen, wenn der Admin im selben Thread gepostet hat. Oder wenn der Fordernde den Admin per PN darauf aufmerksam gemacht hat.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Haftung des Foren-Betreibers für die Inhalte

      klingt ausnahmsweise mal vernünftig
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Haftung des Foren-Betreibers für die Inhalte

      Nun eine weitere Bestätigung, die die Forenbetreiber aufatmen läßt:

      Landgericht Berlin, Beschluss v. 08.09.2009 - Az.: 27 S 7/09

      In dem Fall, über den onlinekosten.de berichtet, hatte der Kläger den Forenbetreiber auf rechtswidrige Einträge in seinemn Portal hingewiesen. Der Forenbetreiber löschte diese sofort. Trotzdem forderte der Kläger eine Unterlassungserklärung und zog, als er diese nicht bekam, vor das Landgericht Berlin.

      Die Berliner Richter allerdings stellten sich hinter den Forenbetreiber und wiesen die Klage ab (Beschluss v. 8. September 2009, Az. 27 S 7/09). Der Betreiber könne nun einmal erst ab Kenntnis für fremde Einträge in seinem Forum haftbar gemacht werden. Vorab alle Einträge in einem Forum auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen, sei nämlich nicht zumutbar. Auch deshalb müsse ein Kläger in solchen Fällen ganz konkret darlegen, in welcher Weise seine Rechte - angeblich - verletzt werden.


      Quelle
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.