Auch wer seine Kinder auf eine so ge-
nannte Europäische Schule schickt, kann
das gezahlte Schulgeld - zumindest
teilweise - bei seiner Einkommensteuer-
erklärung geltend machen. Das berichtet
die Zeitschrift "Der Steuerzahler" un-
ter Hinweis auf ein Urteil des Bundes-
finanzhofs.
Nach Ansicht der Richter sind die "Eu-
ropäischen Schulen" inzwischen vom
deutschen Gesetzgeber in einer Weise
anerkannt, dass dies einer staatlichen
Genehmigung gleichkommt.
(AZ: XI R 1/04)