Steuererklärung: Schulgeld angeben

    • Steuererklärung: Schulgeld angeben

      Auch wer seine Kinder auf eine so ge-
      nannte Europäische Schule schickt, kann
      das gezahlte Schulgeld - zumindest
      teilweise - bei seiner Einkommensteuer-
      erklärung geltend machen. Das berichtet
      die Zeitschrift "Der Steuerzahler" un-
      ter Hinweis auf ein Urteil des Bundes-
      finanzhofs.

      Nach Ansicht der Richter sind die "Eu-
      ropäischen Schulen" inzwischen vom
      deutschen Gesetzgeber in einer Weise
      anerkannt, dass dies einer staatlichen
      Genehmigung gleichkommt.
      (AZ: XI R 1/04)