Betrug ebay kleinanzeigen IBAN DE44 7002 0270 0035 6219 20 Sascha Udo Schneede aus Kiel

    • Sehr geehrte Damen und Herren,



      hiermit stelle ich Strafanzeige gegen Herrn Sascha Udo Schneede, Hauptstr. X,24623 Großenaspe (letzte Adresse lt Personalausweis) wegen Sachbeschädigung und Diebstahl und gegebenenfalls andere Delikte.

      Am 08.03.2021 mietete Herr Schneede eine voll möblierte 1­Zimmerwohnung. Die Wohnung wurde Ihm in einen sauberen und ordentlichen Zustand übergeben. Herr Schneede erklärte mir, dass er bei der Stadt Neumünster angestellt ist und als Corona Hotline Sachbearbeiter arbeitet. Er erzählte weiterhin, daß er im Homeoffice sei und deswegen den ganzen Tag von Zuhause aus arbeiten würde. Es gab daher für mich keinen Grund ihn als Mieter abzulehnen. Auch als Nachbarn vor einer Zeit erzählten, das wohl mehrfach am Tag die Firma Amazon Pakete brachte, habe ich mir keinerlei Gedanken darüber gemacht. Merkwürdig war nur, daß die Pakete nachts von irgendwelchen Leuten abgeholt wurden. Erst als ich am 14.04.21 darüber informiert wurde, daß Herr Schneede seine Wohnungstür aufgebrochen hat, forderte ich ihn auf, diese Tür innerhalb einer Frist zu erneuern. Er sagte mir, daß er eine neue Tür bestellt hätte. Erst gestern habe ich gemerkt, daß Herr Schneede die Wohnung vor zwei Tagen verlassen hat. Die Nachbarn erzählten mir, daß er in der Nacht er von den Leuten abgeholt worden ist, die auch ständig die Pakete abgeholt haben.

      Da die beschädigte Wohnungstür immer offen stand, bin ich mit der Nachbarin Frau G., in die Wohnung gegangen und habe dort das absolute Chaos vorgefunden. Die Wohnung war total zerstört, verwüstet und verdreckt. Ich habe alles mit Fotos dokumentiert.
      Ausserdem ist festgestellt worden, daß eine Stereoanlage (kleiner Turm) mit Boxen gestohlen wurde. Ebenfalls sind auch diverse Gegenstände aus der Küche gestohlen worden.
      Den Schaden den Herr Schneede innerhalb dieser Wohnung verursacht hat beziffere ich auf mindestens ca. 3000,00 €.

      Ich stelle daher Strafantrag wegen schwerer Sachbeschädigung, Diebstahl und
      Vandalismus.

      Zum Schluss möchte ich noch auf etwas Hinweisen. Für mich war es sehr

      .verwunderlich, daß Herr Schneede sich hier nicht anmelden wollte, obwohl er von mir das Anmeldeformular bekommen hatte.



      Der Aufenthalt des Beschuldigten Schneede war hier vorübergehend bekannt und konnte zur Durchführung einer Durchsuchungsmaßnahme genutzt werden.
      Aktuell ist der Beschuldigte jedoch wieder unbekannten Aufenthalts.

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    • Hier noch ein Schreiben. PS: Ich habe alle Adressen und Namen, welche ich aber nicht veröffentlichen werde.
      Hier mal eine Polizeikontrolle - trotz aller Straftaten und manipulierten Ausweises - wurde er gehengelassen.


      Sachverhalt:
      Im Rahmen eines Einsatzes konnte der o.g Herr Sascha Udo Schneede angetroffen.werden.

      Herr Schneede wies sich mittels eines manipulierten BPA aus (VG:178903/2022 - WSP-Revier Kie1).
      In der Befragung gab Herr Schneede an, in Ruhwinkel, Hauptstraße X zu wohnen: Er sei dort aber nicht amtlich gemeldet. Dies sei ihm bisher nicht möglich gewesen, weil er von seinem Vermieter noch keine hierzu erforderliche Bescheinigung erhalten habe.

      Wie glaubwürdig diese Angaben einzuordnen sind, läßt sich nicht sagen.

      Zur Zeit habe er aber bei seiner Mutter in Kiel, Braunsberger Weg x gewohnt. Hier sei er aber zunächst nicht mehr wohnhaft.

      Eine weitere Anlaufadresse sei die Anschrift seines Cousins, Alexander S. in Kiel, Danziger Straße x. Hier habe er wichtige Gegenstände, wie den Ersatzschlüssel zu seinem Fahrzeug hinterlegt. ·

      Weitere Ermittlungen ergaben, dass Herr Schneede sich offensichtlich tatsächlich in der letzten Zeit im Bereich Kiel aufgehalten habe.

      Hier war sein Fahrzeug unter_anderem bei einem Tankbetrug aufgefallen. Weiter war er beim Wasserschutz-Polizeirevier Kiel aufgefallen.

      Herr Schneede machte den eingesetzten Beamten gegenüber nicht den Eindruck, Interesse an einer gesicherten postalischen Erreichbarkeit zu haben.
    • @Anonymus18 was soll uns hier das alles sagen?

      Anonymus18 schrieb:

      Ich bin Geschädigter, habe Anzeige erstattet, habe einen Anwalt eingeschaltet und bin im Kontakt mit der Staatsanwaltschaft.

      Anonymus18 schrieb:

      Irgendwie fassen die Polizei ihn ab und an mal auf, aber nehmen in nicht fest. Er gehört definitiv hinter Gitter.

      Ich verstehe das deutsche Rechtssystem nicht. Er macht was er will.
      Was sagt denn dein Anwalt dazu?
    • Anonymus18 schrieb:

      Tod durch Strick. Auf jeden Fall kommt der Gerichtsvollzieher regelmäßig vorbei.
      Nö, der kommt vielleicht nur einmal und Stricke gibt es für solche Bagatelldelikte gar hier nicht.

      Wikipedia schrieb:

      Noch heute ist der Tod am Galgen eine weit verbreitete Hinrichtungsart, insbesondere in afrikanischen und asiatischen Staaten (u. a. Ägypten, Iran, Irak, Japan, Kuwait, Malaysia und Singapur).
    • UnbekanntesPhantom schrieb:

      Der hat nur eine Bewährungsstrafe bekommen
      Tut grundsätzlich mal nichts zur Sache.

      Wer damals
      1.) Strafanzeige erstattet hat und
      2.) einen vollstreckbaren Titel aus der Forderung erwirkt hat,
      der kann sich nun an die Staatsanwaltschaft wenden und sich mal sachte erkundigen, ob denn da Vermögen sichergestellt wurde.

      Ausserdem scheint er ja schon wieder zu handeln.Da wäre es nett, rauszufinden, wo er denn das Geld hinbekommen möchte.

      Ein PfÜB regelt dann den Rest. Neckisches Detail: so einen PfÜB kann man auch Paypal schicken. Oder OOP. Klarna nimmt so was auch.

      Kleiner bösartiger Hinweis nebenbei: Ein Forderungstitel aus einer Straftat ist nicht insolvenzfähig. Oder einfacher gesagt: Auch wenn der in Privatinsolvenz geht, hat er einen solchen Titel trotzdem 30 Jahre am Hacken.

      Zusammen mit einem gut dosierten Torpedofäcjer an PfÜB bewahrheitet sich dann vermutlich das, was mein Chef bei Creditrefprm schon in den 90ern mal sagte: es ist verdammt schwierig, tatsächlich 30 Jahre lang nichts zu haben.

      Wer sich also nun über die "nur" Bewährungsstrafe aufregt, kann ja wenigstens ein bisschen strafschärfend mit der Forderung draufhauen.
      ^^
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Top, danke. Den PfÜB schaue ich mir an.

      Er wirbt mit seiner "Firma" bei Ebay kleinanzeigen (siehe Link) für professionelle Elektroverlegung und Trockenbaudienste. Weder hat er die Ausbildung dazu noch sind die Bilder echt. Diese wurden von anderen Seiten entwendet. Die Besitzer der Bilder und Rechte wurden informiert.
      Die Bewertungen sind auch nicht dolle.
      Ich verstehe einfach nicht, was er damit bezwecken will.

      Geld hat er angeblich nicht. Wie will er einen Handwerksdienst anbieten? Geräte, Baustoffe etc.

      PS: Er beobachtet dieses Forum und unsere Beiträge. Droht mit Anwalt etc. :lach:

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Anonymus18 ()

    • Anonymus18 schrieb:

      Top, danke. Den PfÜB schaue ich mir an.
      Wie gesagt: dafür brauchst du einen vollstreckbaren Titel. Also eine zivilrechtliche Geschichte. Und eben am besten basierend auf der Forderung aus deiner Strafanzeige.

      Also entweder einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil in vollstreckbarer Ausfertigung.Das "normale" Urteil vom AG reicht dem Gerichtsvollzieher nicht. Der braucht auf jeden Fall die vollstreckbare Ausfertigung.

      Die hast Du zwar im Grunde mit den Gerichtskosten dann schon bezahlt, aber da das etwas mehr Papier braucht, verzichten viele Gerichte darauf, die auszufertigen, wenn sie nicht beantragt wird. Ich beantrage sie daher immer gleich in der Klageschrift.

      Da steht dann also tatsächlich "vollstreckbare Ausfertigung" drüber.Falls das nicht der Fall ist, formlos beim Gericht beantragen, das das Urteil verfasst hat. Schriftlich natürlich.

      Anonymus18 schrieb:

      Geld hat er angeblich nicht.
      Macht doch nichts. Dann hat er SGB. Verharztes Borgergeld oder wie auch immer. Die zahlen auf ein Konto aus. Also hat er ein Konto. Hat er zusätzlich Paypal wird das Amt davon vermutlich nichts wissen.

      Für das Konto ist er gegenüber dem Amt offenlegungspflichtig. Also läuft das, was sonst so reinkommt - ob er dafür 'ne Ausbildung hat oder nicht - nicht über das Konto. Sonst fragt ihn das Amt nämlich, wo die Kohle herkommt und wieso die nicht angerechnet wurde.

      Klar kann er da dann ein P-Konto haben. Aber das Bankkonto ist ja auch gar nicht der Angriffspunkt.

      Und dir ist es quietschegal, ob du dich an seinen angegebenen Einkünften bedienst oder an seinem Schwarzgeld. Geld ist Geld. Und ob das Geld schwarz, weiss oder kariert ist, weisst du ja gar nicht.

      Ich weiss nur, dass mir bisher kein Zahlungsdienstleister bekannt wäre, der einem Nutzer ein P-Konto eingerichtet hat. Schon weil die immer ein anderes Konto wollen und dann sagen "Richte das P-Konto bitte dort ein".

      Anonymus18 schrieb:

      PS: Er beobachtet dieses Forum und unsere Beiträge. Droht mit Anwalt etc.
      Also.. mit Anwalt "drohen" geht gar nicht. Das mal zur Klarstellung. Man kann einen Anwalt beauftragen. Steht jedem frei, der ihn bezahlen kann.

      Mir wäre das sogar ganz lieb. Dann kann er den Anwalt hier reinschicken. Anwälte sind Juristen und bekanntlich sind Juristen alles Schweine. Und am Trog von Sau zu Sau redet es sich sowieso am einfachsten.
      :D

      Aber mach dir keinen Kopp, ob der schwarz schafft oder nicht. Du bist weder die Innung noch das Ordnungsamt. Du bist der ,der Geld haben will. Also lass es ihn doch erst mal verdienen, bis Du alles zurück hast.

      Btw: Trpckenbau ist kein Handwerk. Dafür braucht es keinen Meisterbrief. Da gilt "Was nicht des Meisters Hand geziert, wird mit Silikon verschmiert. Und was das Silikon nicht meistert, wird mit Bauschaum zugekleistert.". Der Fachmann spricht da deshalb auch von der Bauschaum-Mafia.

      "Elektroverlegungen" ist ebenfalls so ein Schwamm-Begriff. Solange er sich dabei von WAGO-Klemmen sowie Lügenstiften und ihrer Anwendung fernhält, keine Kabel von der Rolle abzwickt und auch keine Sicherungsautomaten anknipst, sondern den Stromschlauch genau da in die Trockenbaukonstrukton reinpfriemelt, wo ihm der Elektriker angezeichnet hat, dass die Leitung hin muss, geht auch das. "Subordinates Kabelstopf-Äffchen" wäre ein analoger Begriff. Klingt halt nicht so gut.

      Aber wenn der hier tatsächlich mitliest, werde ich ihm den Gang zum Anwalt mit all den Kosten, die da dran hängen ersparen. Am einfachsten kommt er aus der Sache raus, wenn er einfach alle, die sich hier melden, per PN anschreibt, nach der Forderung fragt und die dann heimlich, still und leise ausgleicht. Besser noch, er macht das bei allen, die Anzeige erstattet haben. Selbst wenn das dann Jahre dauert. Das andere dauert 30 Jahre und kommt in der Regel immer dann aus der Versenkung, wen man es gerade gar nicht brauchen kann.

      So, das darf er jetzt gerne mit zum Anwalt seines geringsten Misstrauens nehmen und den fragen, was der davon hält. Vorschlag: Erstberatung auf Stundenhonorar. Kommt mit 150 bis 250 Euro die Stunde billiger als ein direktes Mandat und kann eventuell später sogar verrechnet werden.

      Nö. "Anwalt" schockt mich nicht. Mancher wäre froh gewesen, er hätte einen gehabt, als er mit mir zusammengerasselt ist. Andere hatten sogar einen. Paypal, ebay, amazon... Die Liste der Verlierer ist lang. Ich persönlich finde Anwälte jedenfalls sehr entspannend. Denen muss ich wenigstens nicht immer x-mal erklären, was ich will und weshalb.

      Ähhh... 'ne Anwaltskanzei betreibt der elektroverlegende Pappplattenkleber aber nicht auch noch?
      :lach:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich habe keine Angst vor seinem "Anwalt". Erstens bin ich im Recht, zweitens hab ich eine Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung.
      Diese hat schon den Anwalt für den Betrugsfall bezahlt. Mich juckt das nicht 8)

      Ich habe auf alle Fälle einen Titel und das Kieler Gericht bzw. Staatsanwaltschaft hatte mich angeschrieben, dass ich mit in dem Topf wäre welcher ausbezahlt wird wenn etwas rein kommt.

      Also Schneede, hast du gehört was du am besten machen solltest? Alle hier ausbezahlen, dass du deine Ruhe hast!

      Falls du noch auf Bewährung bist würde ich an deiner Stelle keine Zeit verschwenden. Ich hab da noch was auf Lager. Meinen Joker gg dich. ;)
    • Ich habe einen Vollstreckbaren Titel gegen Ihn, habe damals durch meine RV einen Anwalt genommen. Er hat den EID abgegeben. Der ist 2 Jahre gültig.
      Die zwei Jahre sind demnächst vorbei, dann werde ich wieder über mein Anwalt und Gerichtsvollzieher versuchen Pfänden zu lassen. Auch wird ein Konto Abrufverfahren abgewickelt.
      Sicher ist sicher.
    • Ach so, und zu dir @
      Anonymus18

      Er meinte, Er liest alles hier mit und sein Anwalt wäre schon dran, seinen Namen, Daten etc. alles löschen zu lassen (Lach).

      Zu deinem Aktenzeichen, und Urteil meinte Er folgendes (Ich kopiere):"
      Alles gelogen. Mein Anwalt ist schon dran. Die Alte geht Anschaffen auf den Strich und hat keine Kohle und erzählt nur lügen. "

      Aber jeder weiß, wer hier lügt. Ich hab das AZ gegen Ihn, von meiner Anzeige und ein Titel gegen Ihn. Bald sind die 2 Jahre Eid um, dann wird wieder versucht zu pfänden.