Hallo,
habe leider auch ein Problem mit einem Ebay Käufer.
Der Käufer will nach gewonnenen zwei Auktionen nicht bezahlen.
Habe ausdrücklich darauf hingewiesen dass beide Artikel nur an Selbstabholer zu verkaufen sind. Steht in der Artikelbeschreibung.
Es kam nachdem die Auktion 4 Tage beendet war eine Nachricht dass es doch bestimmt ein Scherz wäre?
den Artikel nur an Selbstabholer zu verkaufen. Er würde in disem Fall vom Kauf zurück treten.
Kann der Käufer dass??
Ich empfinde es als eine Frechheit erst nicht richtig zu lesen und dann auch noch pampig werden!
Setzt Ebay sich in dem Fall für mich ein dass ich mein Geld bekomme?
Bezahle ja auch schließlich eine Verkaufsprovision.
Ich denke ein Anwalt ist in dem Fall nicht notwendig, weil es nur um 10€ geht.
Nur wollte ich dass gerne wissen.
Habe mich eben etwas schlau gemacht und gelesen dass:
Bei Ebay kommt durch Zeitablauf der Auktion ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zwischen
Anbieter und Höchstbieter zustande.
Der Käufer ist zur Zahlung und Abnahme des Artikels verpflichtet. Diesen Anspruch kann der
Verkäufer gerichtlich durchsetzten.
Wie soll ich mich am besten verhalten?
Geht es dass Ebay sich für mein geltendes Recht einsetzt?
habe leider auch ein Problem mit einem Ebay Käufer.
Der Käufer will nach gewonnenen zwei Auktionen nicht bezahlen.
Habe ausdrücklich darauf hingewiesen dass beide Artikel nur an Selbstabholer zu verkaufen sind. Steht in der Artikelbeschreibung.
Es kam nachdem die Auktion 4 Tage beendet war eine Nachricht dass es doch bestimmt ein Scherz wäre?
den Artikel nur an Selbstabholer zu verkaufen. Er würde in disem Fall vom Kauf zurück treten.
Kann der Käufer dass??
Ich empfinde es als eine Frechheit erst nicht richtig zu lesen und dann auch noch pampig werden!
Setzt Ebay sich in dem Fall für mich ein dass ich mein Geld bekomme?
Bezahle ja auch schließlich eine Verkaufsprovision.
Ich denke ein Anwalt ist in dem Fall nicht notwendig, weil es nur um 10€ geht.
Nur wollte ich dass gerne wissen.
Habe mich eben etwas schlau gemacht und gelesen dass:
Bei Ebay kommt durch Zeitablauf der Auktion ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zwischen
Anbieter und Höchstbieter zustande.
Der Käufer ist zur Zahlung und Abnahme des Artikels verpflichtet. Diesen Anspruch kann der
Verkäufer gerichtlich durchsetzten.
Wie soll ich mich am besten verhalten?
Geht es dass Ebay sich für mein geltendes Recht einsetzt?