Berufsunfähigkeitsversicherungen dürfen
von den Kunden nicht verlangen,dass sie
Ärzte,Behörden und Arbeitgeber pauschal
von der Schweigepflicht entbinden. Laut
Bundesverfassungsgericht muss ein Ver-
sicherter die Daten-Weiterleitung noch
kontrollieren können. Damit hatte die
Verfassungsbeschwerde einer Frau Erfolg
Die Betroffene war in den Ruhestand ge-
treten, und ihre Berufsunfähigkeitsver-
sicherung forderte ein schriftliches
Einverständnis für eine pauschale Ent-
bindung von der Schweigepflicht. Diese
wollte die Frau aber nur im Einzelfall
geben. AZ: 1 BvR 2027/02