Guten tag , vor ungefähr zwei Wochen kaufte ich auf Ebay Kleinanzeigen etwas , der verkäufer redete so lange auf mich ein bis ich schließlich nach gab und mich auf Versand eingelassen habe obwohl die Person keine 50km von mir lebt und ich persönlich abholen wollte. Bezahlt habe ich mit Überweisung. 3 tage lang hilt man mich hin und meinte mein Geld wäre immer noch nicht eingetroffen . Ging auch nur um 15 Euro und keine größere summe . Am Abend des dritten Tages bekam ich Nachricht das immer noch nichts eingegangen ist und man sich verascht von mir fühle und umgehend zurück überweisen tut sollte jemals etwas eingehen. Danach wurde die besagte anzeige gelöscht und ich hörte nichts mehr weiter. Die tage zogen ins Land und nach weiteren 10 tagen erstatte ich anzeige und 4 tage darauf hatte ich plötzlich meine 15 Euro zurück auf dem Konto . Was soll ich denn nun machen? Die anzeige zurück ziehen? Ich bin so verwirrt denn ich bezweifel das der verkäufer sofort binnen vier Tagen von der Polizei kontaktiert wurde . Ich gehe eher davon aus jemand brauche schnell Kohle und hatte gar nicht vor zu verkaufen und als die Person dann wieder flüssig war überwies sie zurück. Was soll ich nun machen? Denn Geld bekam ich mittlerweile nachweislich zurück nachdem ich tage zuvor anzeige erstattete
Soll oder gar muss ich die Strafanzeige zurück ziehen?
-
-
-
Ich glaube bei den Betrag kann man wohl Gnade vor Recht ergehen lassen. Aber du kannst ja mal Daten hier suchen lassen, vielleicht ist er damit schon öfters aufgefallen dann wäre das was anderes.
Oder du fragst einfach mal die Polizei was die dazu meint. Die meisten hier haben deutlich mehr Geld verloren, mich eingeschlossen, und selbst da haben die Anzeigen gefühlt nur der Hälfte wenn überhaupt geholfen -
Man kann keine Anzeige zurück ziehen. Die Polizei ermittelt auf jeden Fall, ob eine Straftat vorliegt. Wenn das Geld zurück gezahlt wurde, kommt es
meistens nicht zum Verfahren, da es immer genug Ausreden gibt (Hund oder Oma krank ;-)). -
Hans_Bethe schrieb:
Man kann keine Anzeige zurück ziehen. Die Polizei ermittelt auf jeden Fall, ob eine Straftat vorliegt. Wenn das Geld zurück gezahlt wurde, kommt es
meistens nicht zum Verfahren, da es immer genug Ausreden gibt (Hund oder Oma krank
-
Natürlich ist und bleibt es Betrug. Der Täter bezahlt ja ggf. nur zurück, weil er angezeigt wurde! Unser Rechtssystem ist aber so überlastet, dass die
Justiz sich nicht um jeden 250€ Vorgang kümmern will/ kann.
Ich hab vor ein paar Monaten einen krassen Fall erlebt: Bei DHL Express verschwand ein Paket und der DHL Bote hat später noch versucht meine Frau zu einer
Empfangsquittierung zu nötigen: Er hätte ihr doch vor 2 Tagen das Paket gegeben! Meine Frau hat die Nerven behalten und nicht unterschrieben.
Dann hab ich den Paketboten wg. Unterschlagung angezeigt.
Ein paar Tage später spaziert der Bote bei uns vorbei und gibt mir das Paket: Er hätte es jetzt im Lieferwagen gefunden. Das Paket war eindeutig
als Smartphone zu erkennen.
Und: Der Staatsanwalt hat das Verfahren eingestellt; der Bote hätte das Paket verlegt und Angst vor seinem Chef gehabt! -
-
Das nenne ich mal echt krass was dir und deiner Frau passiert ist , einfach dreist was der Bote dort versuchte abzuziehen. Ich hatte mal vor zwei Jahren ein Smartphone über Clevertronic gekauft. Wurde versendet und hing dann tagelang bei dhl fest und Status veränderte sich nicht und erst nachdem ich persönlich anrief teilte man mir mit das Paket wäre beschädigt und der Inhalt verschwunden und ginge zurück zum Absender. Das bei dhl schräckstrich Post geklaut wird ist auch mir bekannt. Bei uns verschwindet nur gerne mal Post in der Gegend und kommt nie an. Besonders oft passiert dies an Feiertagen wie Ostern und Weihnachten da viele ältere Leute noch Bargeld im Brief versenden. Ebenfalls las ich schon öfters online das Schecks von Ämtern nie ankamen und verschwanden auf dem Postweg . Ich habe nun nochmal mit der Polizei eben telefonisch sprechen können. Die anzeige kann ich tatsächlich nicht zurück ziehen und es kommt nun darauf an wie die Staatsanwaltschaft das handhabt und damit dann umgehend
-
Die Staatsanwaltschaft wird das wegen Geringfügigkeit und mangelndem öffentlichen Interesse einstellen. Außer natürlich, gegen den Typ liegen schon massenhaft andere Anzeigen wegen wesentlich größeren Summen vor.
Für Dich ist eigentlich nur noch wichtig, dass wenn Du dazu nochmal eine Aussage machen musst, Du die Wahrheit sagst, dass Du Dein Geld wieder zurückerhalten hast. -
Der Staatsanwalt hat das Verfahren eingestellt; der Bote hätte das Paket verlegt und Angst vor seinem Chef gehabt!
Sieh es positiv: in unserem Rechtssystem muss eben bewiesen werden, dass es anders es war. Hier werden Leute eben nicht einfach mal so abgeholt und ein paar Wochen weggesperrt...Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von perlblau ()
-
@perlblau
Dafür ist unser "Rechtssystem so " nett " ausgelegte für Unbelehrbare.
Glaub wie in diesem Fall wird die Haftstrafe nicht weiter verlängert.
tagesspiegel.de/gesellschaft/p…kauft-haben/28056864.html
Bekommt der frühere Kinderzimmer-Dealer nicht genug? -
perlblau schrieb:
Der Staatsanwalt hat das Verfahren eingestellt; der Bote hätte das Paket verlegt und Angst vor seinem Chef gehabt!
-
-
@Hans_Bethe
Das ist genau der Punkt.
Meistens bekommt man dann noch als Antwort " Es besteht kein öffentliches Interesse " usw usw.
Mein Vorredner hat das ja gut zusammengefasst.
Soll oder gar muss ich die Strafanzeige zurück ziehen?
Für die StA scheinen solche Sachen " lästig " zu sein und ggf. nur " Bagatellen ". -
Jetzt passiert aber folgendes: Wir beobachten ja seit geraumer Zeit eine massive Zuwanderung. Die Leute kommen oft aus Ländern, bei denen die
Polizei sofort voll drauf haut. Bei uns passiert überhaupt nichts, was förmlich dazu einlädt kriminell zu werden.
Uns so kommt es schnell zu einem Flächenbrand.
Ich erlebe es ja gerade selber: Der Beschuldige ist bereits im Focus der Polizei; lügt & betrügt aber munter weiter. Jetzt kommt er bestimmt
mit Spiel- oder Kaufsucht und schwupp: Freispruch.Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Hans_Bethe ()