Bei Ersatzwagen nicht Rundumschutz

    • Bei Ersatzwagen nicht Rundumschutz

      Wer einen Ersatzwagen von der Repara-
      turwerkstatt erhält, kann nicht von ei-
      nem Vollkaskoschutz ausgehen. Darauf
      weist die Deutsche Anwaltauskunft unter
      Hinweis auf ein Urteil des Oberlandes-
      gerichts Oldenburg hin. Az: 8 U6/06

      In dem Fall verursachte eine Frau mit
      einem Werkstattwagen einen Unfall mit
      Totalschaden. Da der Wagen nicht voll-
      kaskoversichert war, forderte die Werk-
      statt 5000 Euro. Die Frau verweigerte
      die Zahlung. Dem Urteil zufolge haftet
      aber im Regelfall derjenige, der sich
      eine Sache ausleiht, für Beschädigun-
      gen, die er selbst verschuldet hat.