CPU ungetestet verkauft - Käufer reklamiert

    • CPU ungetestet verkauft - Käufer reklamiert

      Hallo,
      ich bin neu und habe da gleich mal eine frage.
      Ich habe neulich einen Prozessor (PC CPU) verkauft mit der Beschreibung ungetestet.Ich konnte ihn also nicht prüfen.In der Artikelbeschreibung stand noch dazu das ich keine Garantie oder Rücknahme akzeptiere.
      Jedenfalls der CPU ging dann für Sofort Kauf auf die Reise in die Schweiz.
      Jetzt beschwert sich der Käufer er läuft nicht und will sein Geld wieder.Ich habe ihm eine lange Mail geschrieben das das unfair anderen gegenüber wäre da ich schon einmal in so einer Situation war und auch auf die Beschreibung verwies.
      Er will jetzt ebay einschalten.

      Was ist nun los? Muss ich das Geld zurückgeben? ?(
    • "Darf er das?" Klar, wer will Deinem Käufer denn verbieten, eBay eine Mail zu schicken?

      Aber was ihm (ihr?) das bringen soll, weiß ich bisher noch nicht. Wenn dort expliziet (im Auktionstext) "ungetestet" und "ohne Gewährleistung" gestanden hat, sollten Käufer + eBay nichts unternehmen können.

      Schick uns doch mal den Link zur (abgeschlossenen) Auktion ... dann kann man sich immer besser ein Bild darüber machen, bzw. nicht vorschnell falsche "Zusagen" geben. Danke.

      Schönen Sonntag noch ... Toto.
      Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen
    • Deine Beschreibung ist schon ziemlich dreist und das eine oder andere Gericht könnte das schon zu deinen Ungunsten als arglistige Täuschung auslegen. Schließlich schreibst du ja mehrfach, daß die CPU eigentlich gehen müßte und der kauf sich sicher lohnt, um sich dann aber vermeindlich abzusichern, schreibst du ungetestet.

      Was ist nun los? Muss ich das Geld zurückgeben?


      Erst wenn ein Gericht dich dazu rechtskräftig verurteilt.

      Darf er das?


      Was genau?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biguhu ()

    • Hmm,

      1. kein "Gewährleistungsausschluss"

      2. Wenn jemand nen Artikel so bejubelt, dann geht ein potentieller Käufer doch davon aus, dass der Verkäufer ihn besser kennt, als nur vom äußerlichen ansehen (sozusagen in- und auswendig).

      Wenn du schon nicht weißt, ob etwas geht oder nicht, dann doch etwas zurückhaltender beschreiben
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • manche schreiben die Originalen Funtionsdaten und schreiben auch als ungetestet,da bin ich halt nur einer von.


      Ist es rechtlich dadurch irgendwie weniger angreifbar?

      Ich hatte es eigentlich vor nicht mit Gericht vorzugehen


      Weshalb solltest du den Käufer verklagen können? Wenn überhaupt, dann wird es anders herum laufen.

      weil dies ja noch teurer wird oder?


      Du scheinst ja schon zu ahnen, wer vor Gericht den Kürzeren zieht.

      Immer übrigen würde ich schon auch deine zentrale Frage beantworten: Darf er das? Aber ich weiß immer noch nicht genau, worauf es sich bezieht. Ansonsten siehe Toto.
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    • Hhmm also die Frage "Darf er das?" bezieht sich eigentlich weniger auf den Käufer sondern insgesamt,ob das so möglich ist.Aber das war ja nicht meine Frage^^.

      Er hatte mir schon vorgeschlagen das er das geld zurückbekommt.Aber es gibt kein Geld zurück.

      Und das hier:
      "----------------------------
      Ich hatte es eigentlich vor nicht mit Gericht vorzugehen
      ------------------------------------------------

      Weshalb solltest du den Käufer verklagen können? Wenn überhaupt, dann wird es anders herum laufen."
      -->von biguhu<--

      lol das sollte doch klar sein wie ich es meinte.Ich habe nicht geschrieben das es von mir aus anfing.Ich bin nicht scharf aufs Gericht wenn er da was einleitet.
      Wäre auch mein erstes mal.
    • Irgendwie drückst du dich reichlich unklar aus.

      Ich hatte es eigentlich vor nicht mit Gericht vorzugehen


      Wenn jemand mit etwas vorgeht, dann übernimmt er auch die Initiative, aber seis drumm, wir haben das ja geklärt.

      Mir ist aber überhaupt nicht klar, was du eigentlich intendierst. Du willst ihm sein Geld nicht zurückzahlen, aber vor Gericht möchtest du auch nicht. Was machst du dann aber, wenn er dich verklagen sollte?

      Ich verstehe nicht, was du hier von uns konkret hören möchtest. Was ist eigentlich dein Anliegen? Welche Frage hast du?
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    • Original von jachthoi
      da bin ich halt nur einer von.


      Es gibt keine Gleichheit im Unrecht.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Ich hab dochmal kürzlich irgendwo gelesen, das "keine Garantie oder Rücknahme" bei Privatverkauf nicht wirklich reicht!
      Wenn muß es schon "Unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" Keine Rücknahme" heißen, oder war das doch nicht so? ?(

      Von daher weiß ich jetzt auch nicht, ob du es ihm zurückzahlen mußt.
    • Ich hab dochmal kürzlich irgendwo gelesen, das "keine Garantie oder Rücknahme" bei Privatverkauf nicht wirklich reicht!


      Reichen? Wofür?

      Von daher weiß ich jetzt auch nicht, ob du es ihm zurückzahlen mußt.


      Wieso von daher? Das von dir zuvor Geschriebene gibt überhaupt keinen Hinweis darauf, ob hier eine Rückabwicklung vorzunehmen ist.

      Sei mir bitte nicht böse, aber dein Beitrag ist reichlich sinnentleert und geht überhaupt nicht auf die eigentliche Problematik ein.
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