Acrylium schrieb:
Es gibt da noch eine Kleinigkeit: Du musst (auch als privater Verkäufer) den Versand der Ware nachweisen (also strenggenommen, dass Du es auf den Versandweg gebracht hast). Das gelingt Dir üblicherweise nur mit einem schriftlichen Versandnachweis des Versanddienstleisters. Deswegen macht unversicherter Versand auch bei Privatverkäufern meiner Meinung nach meistens keinen Sinn. Denn zum tatsächlichen jurisitischen Gefahrenübergang gehört eben auch die Voraussetzung, dass die Ware verschickt wurde.
Selbst das wollen sie einem oft nicht bestätigen.