Löschbert Bastelhamster schrieb:
Dann mach doch mal konkrete Beispiele, wo das der Fall ist.Fairhandel schrieb:
Es gibt manchmal gute Gründe für einen Endverbraucher z.B. einen online gekauften Artikel nach Ansicht der Ware wieder zurückgeben zu dürfen und vom Kaufvertrag zurücktreten zu können.
Ware defekt? Mängelrüge.
Ware nicht wie beschrieben? Mängelrüge.
Ware nicht wie erwartet? Das wäre die Aufgabe eines mündigen Verbrauchers, vor Vertragsschluss zu überprüfen, ob seine Erwartungen zutreffen. Es sei denn, er ist grenzdebil, merkbefreit und vollkaskostaatbedürftig.
Und nun nochmal: In welchen Fällen braucht man ein Widerrufsrecht?
Das Problem ist, das Klientel aus Punkt 3 kennt die Punkte 1 und 2 nicht. Das trifft aber auch auf "einige" Händler zu. Da beanstandet "man" defekte Ware, oder falsche Beschreibungen, und der Händler sortiert das unter Widerruf ein, und will dann keinen kostenlosen Ersatz liefern, Rückversand nicht zahlen usw. Also es gibt da nicht nur die von dir beschriebenen Käufer, es gibt auch ebensolche Verkäufer. .
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kathrin ()