Leichtsinnige Herausgabe eines KFZ-Briefes durch kreditgebende Bank

    • Leichtsinnige Herausgabe eines KFZ-Briefes durch kreditgebende Bank

      Ein Autofahrer hatte den Erwerb eines Pkws über eine Bank finanzieren lassen. Bevor das Darlehen ganz getilgt war, teilte er der Bank mit, dass er den Wagen verkauft habe und der Verkaufserlös zur Tilgung des Restdarlehens verwendet werden solle. Die Bank war damit einverstanden. Obwohl der Käufer den Kaufpreis noch nicht auf das Konto des Verkäufers überwiesen hatte, händigte die Bank den Kfz-Brief an den Käufer aus. Als dieser nicht zahlte, verlangte der Autofahrer von der Bank Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises.

      Das Oberlandesgericht Celle gab dem Verkäufer und Bankkunden Recht. Die Bank verstieß wegen der Herausgabe des Kfz-Briefes ohne entsprechenden Zahlungseingang gegen die ihr aus dem Darlehensvertrag obliegende Nebenpflicht. Damit wurde dem Kunden jegliche Sicherheit genommen, dass der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen auch wirklich nachkommt.


      Urteil des OLG Celle vom 09.08.2006
      3 U 74/06