ebay, die Zahlungsabwicklung und die Zahlungsfristen

    • ebay, die Zahlungsabwicklung und die Zahlungsfristen

      Also eigentlich wollte ich ja zu dem Punkt nichts mehr schreiben. Einfach weil es mich anödet, dass immer wieder irgendwelche Jammerlappen dahergelaufen kommen und sich dann von den Jubelpersern im ebay-Forum mit Allgemeinplätzen abspeisen lassen. Und ausserdem habe ich das Problem ja bekanntlich nicht, weil ebay genau weiss, dass ich im Zweifelsfall extrem giftig darauf reagiere und meine Auszahlungen schneller bei mir ankommen als meine interne Bearbeitungszeit vorüber ist. Von daher kann mir das im Prinzip Banane sein. Die Zeiten als ich mich für alle mit ebay angelegt habe, sind vorbei. Macht doch euern Dreck alleene. (Friedrich August III, König von Sachsen)

      Nun jammert drüben wieder mal einer rum und die Jubelperser von ebays Gnaden und elitärer Schreibberechtigung haben nichts besseres zu vermelden als "Das ist halt so":

      Ein artiger ebay-Jünger schrieb:

      Ware angekommen und positive Bewertung erhalten aber Geld einbehalten.


      Hallo,

      Beide Käufer haben eine positive Bewertung gegeben und laut der Sendungsverfolgung (Versandetikett direkt über Ebay ausgedruckt) ist es auch angekommen.
      Jetzt steht bei euch
      ''In den meisten Fällen werden Zahlungseinbehalte aufgehoben, wenn ein Käufer bestätigt, dass der Artikel angekommen ist, oder wenn ein Fall geklärt ist.''
      Ich habe ja, von beiden eine positive Bewertung bekommen und wie eben erwähnt, ist laut der Sendungsverfolgung auch beide Pakete eingetroffen.
      Wieso wird mein Geld jetzt trotzdem 14 Tage einbehalten? Könnte man es aufheben? So wie es beschrieben wird?

      Darauf folgen die typischen Gemeinplätze zur Meidung der lebenslangen Forenschreibsperre der üblichen Verdächtigen. Das stehe in den AGB und man müsse eben eine Verkaufshistorie aufbauen und laberrhabarbersülz.

      Nö. Bullenscheiße.

      Wie lange darf eine Überweisung "unterwegs sein"?


      Regelungen über die von einem Zahlungsdienstleister zu beachtenden Ausführungsfristen für Überweisungen finden sich in § 675s Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Unter den Begriff „Zahlungsdienstleister“ fallen insbesondere Banken oder E-Geld-Institute. Es gelten die folgenden Fristen für Zahlungsdienstleister des auftragserteilenden Kunden:

      • 1 Geschäftstag für Überweisungen in Euro innerhalb des EWR,
      • 2 Geschäftstage für Überweisungen in Euro innerhalb des EWR, die mittels eines Überweisungsvordrucks (d.h. beleghaft) in Auftrag gegeben werden,
      • 4 Geschäftstage für Überweisungen innerhalb des EWR, die nicht in Euro erfolgen, auch dann, wenn die Überweisung mittels eines Überweisungsvordrucks (d.h. beleghaft) in Auftrag gegeben werden,
      • keine Frist für Überweisungen außerhalb des EWR.
      Der Zahlungsdienstleister des auftragserteilenden Kunden hat den fristgerechten Eingang des Überweisungsbetrags beim Zahlungsdienstleister des Überweisungsempfängers sicherzustellen. Der Zahlungsdienstleister des Überweisungsempfängers hat grundsätzlich den überwiesenen Geldbetrag unverzüglich dem Konto des Zahlungsempfängers gutzuschreiben.

      Von den vorstehend genannten Fristen darf grundsätzlich nicht zum Nachteil des Kunden abgewichen werden (§ 675e Abs. 1 BGB).

      Ich habe es mir jetzt übrigens einfach gemacht und den Text da oben einfach abkopiert. Von hier: bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE/Ve…1_ueberweisungsdauer.html Ist lesenswert, steht noch ein bisschen mehr drin.

      Andererseits würde es drüben vermutlich recht schnell recht still, wenn die dort schreiben würden, was hier jetzt steht. ebay mag es bekanntlich nicht, wenn man ihnen an den Stiefel pisst. Schon gar nicht im eigenen Forum. Deshalb bin ich ja hier gelandet. Vielleicht wird aber jetzt dem einen oder anderen hier klar, wieso ebay bei mir so rekordverdächtig schnell, nämlich innerhalb eines Tages, auszahlt.

      So, nun noch die Frage, ob denn die BaFin oder die CSSF zuständig ist, wenn ebay meint, 14 Tage oder drölfundelfzig Monahre wäre eine akzeptable Zahlungsfrist.

      Der Zahlungsdiensteanbieter ist ja im Prinzip erst mal die ebay S.a.r.L mit Sitz in Luxemburg. Im selben Briefkasten wie Paypal. Damit wäre die CSSF zuständig. Beschwerden also bitte hier rein: cssf.lu/de/kundenbeschwerden/#…e-bei-der-cssf-einreichen Geht übrigens problemlos auf Deutsch. Die Luxemburger sind ein freundliches Völkchen.

      Nun hat ja aber ebay (also die GmbH) ihren Vertragspartnern kürzlich mitgetelt, dass sie nicht nur ein ebay-Konto sondern nun auch ein Zahlungskonto haben. Das ist nett. Denn damit rückt die GmbH ebenfalls in den Fokus. Zahlungskonten unterhalte ich ja nur bei einem Zahlungsdiensteanbieter.

      ebay schrieb:

      Ihr eBay-Konto wurde um Funktionalitäten für die Zahlungsabwicklung erweitert und ist damit zugleich ein Zahlungskonto, wie in unseren Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung beschrieben.
      Und hier kommt nun zusätzlich zur CSSF, die dann eine Beschwerde über die ebay S.a.r.L bekommt, auch noch die BaFin ins Spiel, die dann eben eine Beschwerde über den Betreiber als Vertragspartner für den Unterhalt des Zahlungskontos bekommt. Also die ebay GmbH in Potsdam. Bei der Gelegenheit kann man dann auch gleich noch einbringen, dass die GmbH anscheinend Zahlungskonten unterhält. Nein, das ist nicht die luxemburgische ebay S.a.r.L. Das ist die deutsche ebay GmbH, denn bei der wird die Telefonnummer für die SMS-Verifizierung hinterlegt.

      Also nicht ärgern. Beschweren.

      Am besten bei beiden Aufsichtsbehörden über die jeweilige Firma. Wer meint, das verpufft dort... Bei der CSSF werden Beschwerden durchaus ernst genommen. Vor allem, wenn sie in Massen auftreten. Ausserdem ist die CSSF die Aufsichtsbehöde, die ebay (S.a.r.L.) die Lizenz als Zahlungsdienstleister auch wieder wegnehmen kann. Bei der BaFin halte ich die Empfehlungen zum Beschwerdeprozess eher für eine Arbeitsvermeidungsmaßnahme. Sind eben deutsche Beamte, die arbeiten nicht ganz so schnell wie das Holz ihrer Preßspan-Schreibtische. Aber die önnen der GmbH die Unterhaltung von Zahlungskonten oder auch den Gewerbebetrieb in Deutschland insgesamt untersagen.

      Und nun darf einer von den Schreibwichteln das gerne drüben in den internen Schreibwichtelbereich tragen. Mit ganz lieben Grüßen an die Rechtsabteilung und den Gargamel.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster

      richtig - die Antworten nerven gewaltig.

      Ja, ja die "artigen eBay-Jünger" -
      community.ebay.de/t5/Zahlungsa…halten/m-p/4600055#M26046

      Die sollten sich raushalten, dann müssen sie auch keinen Sperre befürchten.

      - Grundsätzlich auf der Seite der Bucht, gejammert wird auf den hintersten Stehplätzen -
      dafür bekommen sie dann Weihnachten einen Gutschein, da sie 365 / 24 anwesend sind - ganz schlimm gewerbliche Verkäufer und deren Antworten.

      Zum Wohle der Community ..

      Falls jemand Interesse hat, kann er sich ja melden - es werden "Experten" - heißt ja jetzt - schon etwas länger - "Community Mentor*in".
      >

      Leider wissen so einige nicht, was eine /n Mentor*in ausmacht.
      Wissen ist ja nicht gefragt - es zählen andere Vorteile, wie ".. seit mehr als 6 Monaten positiv im Community Alltag dabei .. "

      Musst auch nicht verkaufen oder kaufen - das Wissen bzw. die Erfahrung gibt's dann vom "Hörensagen" - daran glauben (wie in der Kirche), dass es auch so ist.

      community.ebay.de/t5/Community…rogramm/bc-p/4564988#M125

      community.ebay.de/t5/Mein-eBay…089/highlight/true/page/2
    • Find ich irgendwie lustig, diese Diskussion.

      Nö, aus dem kostenlosen Supportsklaventum für ebay habe ich mich schon freiwillig verabschiedet, nachdem sie bubu.m trotz "Community-Award" die Sperre verpasst haben. Oder genauer: Ich war der, der danach nciht wider aus dem Forenstreik zurückgekommen ist. Wie lange ist das eigentlich schon her?

      Anscheinend haben das inzwischen auch ein paar andere bemerkt.

      Danach war ich nur noch im PS-Forum unterwegs, bis ebay (oder Lithium?) meinten, mir eine Forensperre zu verpassen, weil ich obszöne Texte verfasst habe. So in der Art "Wenn ebay uns hier zu viel zensiert, können wir auch woanders hingehen." Das ist für ebay natürlich schon höchst obszön.


      Ganz lustig ist dann das hier:

      peterkurer schrieb:

      Ich würde gerne mal einem der hier zig tausende Euro Umsatz monatlich macht

      ein paar Fragen stellen.
      Tja, Peter. Falsches Forum, falsche Plattform. Wenn Du jemand fragen willst, der mehere dutzend gewerbliche ebay-Verkäufer betreut bis hin zum kompletten Fullfilment, dann brauchst Du nicht auf diesen ebay-Müll zu hoffen.

      Ich würde ja sagen, schick die Fragesteller einfach hier her. Hast dann allerdings wahrscheinlich auch innerhalb kürzester Zeit Forensperre wegen obszöner Äusserungen.

      Aber ein bisschen OT sind wir nun schon. Denn eigentlich ging es hier ja darum, wie man dem Zahlungssystem von ebay ein wenig Feuer unterm Hintern machen kann. Aber so ein Schubs zur rechten Zeit ist auch nicht ganz verkehrt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Nun hat ja aber ebay (also die GmbH) ihren Vertragspartnern kürzlich mitgetelt, dass sie nicht nur ein ebay-Konto sondern nun auch ein Zahlungskonto haben. Das ist nett. Denn damit rückt die GmbH ebenfalls in den Fokus. Zahlungskonten unterhalte ich ja nur bei einem Zahlungsdiensteanbieter.
      Löschbert, nimm es nicht persönlich bzw. ernst .. :) es ist IRONIE -

      was du immer hast - eBay weiß doch was sie machen.

      Bist du dir sicher, dass ich jetzt auch ein Zahlungskonto habe und nicht nur ein eBay-Konto?
      Wurde das eBay nicht nur erweitert, damit ich mit meinem "Guthaben" auch kaufen, einkaufen, bezahlen kann?
      Also: Mein eBay-Zahlungs-Konto -
      (ich wollte schon immer, dass eBay mein Geld komplett verwaltet, da spar ich mir doch glatt die Bank!)

      Ist es nicht so, wie hier erklärt community.ebay.de/t5/Kaufen-be…6glich/m-p/4625858#M18972

      Experte / Community Mentor*in
      Zahlungskonto heißt, aus den verfügbaren Auszahlungen > Zahlungen an Dritten vornehmen zu können, z.B. Versandetiketten oder was auch immer kaufen.
      Das funktioniert nicht wenn man tägliche Auszahlung gewählt hat, auch logisch, wenn eine Zahlung bearbeitet wurde geht es automatisch in die Auszahlung.


      Ich hab noch ein Schmankerl ..

      kingmodels-ge
      community.ebay.de/t5/user/view…d/3328930?cti=1&pp=1&rp=1

      SanktNimmerleinstag ist eher da, als dass Geld ausbezahlt wird.

      Die Verkäufer sind zu strunzig, etwas zu unternehmen .. mehr als "Ich fordere euch auf, SOFORT alle überfälligen Auszahlungen zu überweisen" geht anscheinend nicht. :wallbash Es passiert trotzdem nichts.

      Die Antworten einer eBay-Mitarbeiterin sind interessant - ‎27-09-2022 10:59, 30-09-2022 11:43.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Glashaus-W ()

    • Glashaus-W schrieb:

      was du immer hast - eBay weiß doch was sie machen.
      Klar weiss ebay, was sie machen... :D



      Ist sogar einer dabei, der davor warnt: "Nonononono!" :lach:

      Glashaus-W schrieb:

      Bist du dir sicher, dass ich jetzt auch ein Zahlungskonto habe und nicht nur ein eBay-Konto?
      Definitiv hast Du ein Zahlungskonto. Zumindest rein rechtlich gesehen. Das sieht auch ebay so, sonst wären sie nicht mit dieser blöden doppelten Authentifizierung um die Ecke gekommen.

      Glashaus-W schrieb:

      Ist es nicht so, wie hier erklärt community.ebay.de/t5/Kaufen-be…6glich/m-p/4625858#M18972
      Das ist einer der Effekte. Ja. Ändert aber an der rechtlichen Einstufung als Zahlungskonto nichts. ebay verwaltet hier aufgrund eines Vertragsverhältnisses fremdes Geld. Zwar nur auf Guthabenbasis, aber ads ändert an der Sachlage nichts.

      Glashaus-W schrieb:

      (ich wollte schon immer, dass eBay mein Geld komplett verwaltet, da spar ich mir doch glatt die Bank!)
      Im Prinzip und wenn Du deinen Einkauf auf den Rahmen beschrönkst, in dem Du bei ebay verkaufst: Ja.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.