Also eigentlich wollte ich ja zu dem Punkt nichts mehr schreiben. Einfach weil es mich anödet, dass immer wieder irgendwelche Jammerlappen dahergelaufen kommen und sich dann von den Jubelpersern im ebay-Forum mit Allgemeinplätzen abspeisen lassen. Und ausserdem habe ich das Problem ja bekanntlich nicht, weil ebay genau weiss, dass ich im Zweifelsfall extrem giftig darauf reagiere und meine Auszahlungen schneller bei mir ankommen als meine interne Bearbeitungszeit vorüber ist. Von daher kann mir das im Prinzip Banane sein. Die Zeiten als ich mich für alle mit ebay angelegt habe, sind vorbei. Macht doch euern Dreck alleene. (Friedrich August III, König von Sachsen)
Nun jammert drüben wieder mal einer rum und die Jubelperser von ebays Gnaden und elitärer Schreibberechtigung haben nichts besseres zu vermelden als "Das ist halt so":
Darauf folgen die typischen Gemeinplätze zur Meidung der lebenslangen Forenschreibsperre der üblichen Verdächtigen. Das stehe in den AGB und man müsse eben eine Verkaufshistorie aufbauen und laberrhabarbersülz.
Nö. Bullenscheiße.
Wie lange darf eine Überweisung "unterwegs sein"?
Regelungen über die von einem Zahlungsdienstleister zu beachtenden Ausführungsfristen für Überweisungen finden sich in § 675s Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Unter den Begriff „Zahlungsdienstleister“ fallen insbesondere Banken oder E-Geld-Institute. Es gelten die folgenden Fristen für Zahlungsdienstleister des auftragserteilenden Kunden:
Von den vorstehend genannten Fristen darf grundsätzlich nicht zum Nachteil des Kunden abgewichen werden (§ 675e Abs. 1 BGB).
Ich habe es mir jetzt übrigens einfach gemacht und den Text da oben einfach abkopiert. Von hier: bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE/Ve…1_ueberweisungsdauer.html Ist lesenswert, steht noch ein bisschen mehr drin.
Andererseits würde es drüben vermutlich recht schnell recht still, wenn die dort schreiben würden, was hier jetzt steht. ebay mag es bekanntlich nicht, wenn man ihnen an den Stiefel pisst. Schon gar nicht im eigenen Forum. Deshalb bin ich ja hier gelandet. Vielleicht wird aber jetzt dem einen oder anderen hier klar, wieso ebay bei mir so rekordverdächtig schnell, nämlich innerhalb eines Tages, auszahlt.
So, nun noch die Frage, ob denn die BaFin oder die CSSF zuständig ist, wenn ebay meint, 14 Tage oder drölfundelfzig Monahre wäre eine akzeptable Zahlungsfrist.
Der Zahlungsdiensteanbieter ist ja im Prinzip erst mal die ebay S.a.r.L mit Sitz in Luxemburg. Im selben Briefkasten wie Paypal. Damit wäre die CSSF zuständig. Beschwerden also bitte hier rein: cssf.lu/de/kundenbeschwerden/#…e-bei-der-cssf-einreichen Geht übrigens problemlos auf Deutsch. Die Luxemburger sind ein freundliches Völkchen.
Nun hat ja aber ebay (also die GmbH) ihren Vertragspartnern kürzlich mitgetelt, dass sie nicht nur ein ebay-Konto sondern nun auch ein Zahlungskonto haben. Das ist nett. Denn damit rückt die GmbH ebenfalls in den Fokus. Zahlungskonten unterhalte ich ja nur bei einem Zahlungsdiensteanbieter.
Also nicht ärgern. Beschweren.
Am besten bei beiden Aufsichtsbehörden über die jeweilige Firma. Wer meint, das verpufft dort... Bei der CSSF werden Beschwerden durchaus ernst genommen. Vor allem, wenn sie in Massen auftreten. Ausserdem ist die CSSF die Aufsichtsbehöde, die ebay (S.a.r.L.) die Lizenz als Zahlungsdienstleister auch wieder wegnehmen kann. Bei der BaFin halte ich die Empfehlungen zum Beschwerdeprozess eher für eine Arbeitsvermeidungsmaßnahme. Sind eben deutsche Beamte, die arbeiten nicht ganz so schnell wie das Holz ihrer Preßspan-Schreibtische. Aber die önnen der GmbH die Unterhaltung von Zahlungskonten oder auch den Gewerbebetrieb in Deutschland insgesamt untersagen.
Und nun darf einer von den Schreibwichteln das gerne drüben in den internen Schreibwichtelbereich tragen. Mit ganz lieben Grüßen an die Rechtsabteilung und den Gargamel.
Nun jammert drüben wieder mal einer rum und die Jubelperser von ebays Gnaden und elitärer Schreibberechtigung haben nichts besseres zu vermelden als "Das ist halt so":
Ein artiger ebay-Jünger schrieb:
Ware angekommen und positive Bewertung erhalten aber Geld einbehalten.
Hallo,
Beide Käufer haben eine positive Bewertung gegeben und laut der Sendungsverfolgung (Versandetikett direkt über Ebay ausgedruckt) ist es auch angekommen.
Jetzt steht bei euch
''In den meisten Fällen werden Zahlungseinbehalte aufgehoben, wenn ein Käufer bestätigt, dass der Artikel angekommen ist, oder wenn ein Fall geklärt ist.''
Ich habe ja, von beiden eine positive Bewertung bekommen und wie eben erwähnt, ist laut der Sendungsverfolgung auch beide Pakete eingetroffen.
Wieso wird mein Geld jetzt trotzdem 14 Tage einbehalten? Könnte man es aufheben? So wie es beschrieben wird?
Darauf folgen die typischen Gemeinplätze zur Meidung der lebenslangen Forenschreibsperre der üblichen Verdächtigen. Das stehe in den AGB und man müsse eben eine Verkaufshistorie aufbauen und laberrhabarbersülz.
Nö. Bullenscheiße.
Wie lange darf eine Überweisung "unterwegs sein"?
Regelungen über die von einem Zahlungsdienstleister zu beachtenden Ausführungsfristen für Überweisungen finden sich in § 675s Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Unter den Begriff „Zahlungsdienstleister“ fallen insbesondere Banken oder E-Geld-Institute. Es gelten die folgenden Fristen für Zahlungsdienstleister des auftragserteilenden Kunden:
- 1 Geschäftstag für Überweisungen in Euro innerhalb des EWR,
- 2 Geschäftstage für Überweisungen in Euro innerhalb des EWR, die mittels eines Überweisungsvordrucks (d.h. beleghaft) in Auftrag gegeben werden,
- 4 Geschäftstage für Überweisungen innerhalb des EWR, die nicht in Euro erfolgen, auch dann, wenn die Überweisung mittels eines Überweisungsvordrucks (d.h. beleghaft) in Auftrag gegeben werden,
- keine Frist für Überweisungen außerhalb des EWR.
Von den vorstehend genannten Fristen darf grundsätzlich nicht zum Nachteil des Kunden abgewichen werden (§ 675e Abs. 1 BGB).
Ich habe es mir jetzt übrigens einfach gemacht und den Text da oben einfach abkopiert. Von hier: bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE/Ve…1_ueberweisungsdauer.html Ist lesenswert, steht noch ein bisschen mehr drin.
Andererseits würde es drüben vermutlich recht schnell recht still, wenn die dort schreiben würden, was hier jetzt steht. ebay mag es bekanntlich nicht, wenn man ihnen an den Stiefel pisst. Schon gar nicht im eigenen Forum. Deshalb bin ich ja hier gelandet. Vielleicht wird aber jetzt dem einen oder anderen hier klar, wieso ebay bei mir so rekordverdächtig schnell, nämlich innerhalb eines Tages, auszahlt.
So, nun noch die Frage, ob denn die BaFin oder die CSSF zuständig ist, wenn ebay meint, 14 Tage oder drölfundelfzig Monahre wäre eine akzeptable Zahlungsfrist.
Der Zahlungsdiensteanbieter ist ja im Prinzip erst mal die ebay S.a.r.L mit Sitz in Luxemburg. Im selben Briefkasten wie Paypal. Damit wäre die CSSF zuständig. Beschwerden also bitte hier rein: cssf.lu/de/kundenbeschwerden/#…e-bei-der-cssf-einreichen Geht übrigens problemlos auf Deutsch. Die Luxemburger sind ein freundliches Völkchen.
Nun hat ja aber ebay (also die GmbH) ihren Vertragspartnern kürzlich mitgetelt, dass sie nicht nur ein ebay-Konto sondern nun auch ein Zahlungskonto haben. Das ist nett. Denn damit rückt die GmbH ebenfalls in den Fokus. Zahlungskonten unterhalte ich ja nur bei einem Zahlungsdiensteanbieter.
Und hier kommt nun zusätzlich zur CSSF, die dann eine Beschwerde über die ebay S.a.r.L bekommt, auch noch die BaFin ins Spiel, die dann eben eine Beschwerde über den Betreiber als Vertragspartner für den Unterhalt des Zahlungskontos bekommt. Also die ebay GmbH in Potsdam. Bei der Gelegenheit kann man dann auch gleich noch einbringen, dass die GmbH anscheinend Zahlungskonten unterhält. Nein, das ist nicht die luxemburgische ebay S.a.r.L. Das ist die deutsche ebay GmbH, denn bei der wird die Telefonnummer für die SMS-Verifizierung hinterlegt.ebay schrieb:
Ihr eBay-Konto wurde um Funktionalitäten für die Zahlungsabwicklung erweitert und ist damit zugleich ein Zahlungskonto, wie in unseren Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung beschrieben.
Also nicht ärgern. Beschweren.
Am besten bei beiden Aufsichtsbehörden über die jeweilige Firma. Wer meint, das verpufft dort... Bei der CSSF werden Beschwerden durchaus ernst genommen. Vor allem, wenn sie in Massen auftreten. Ausserdem ist die CSSF die Aufsichtsbehöde, die ebay (S.a.r.L.) die Lizenz als Zahlungsdienstleister auch wieder wegnehmen kann. Bei der BaFin halte ich die Empfehlungen zum Beschwerdeprozess eher für eine Arbeitsvermeidungsmaßnahme. Sind eben deutsche Beamte, die arbeiten nicht ganz so schnell wie das Holz ihrer Preßspan-Schreibtische. Aber die önnen der GmbH die Unterhaltung von Zahlungskonten oder auch den Gewerbebetrieb in Deutschland insgesamt untersagen.
Und nun darf einer von den Schreibwichteln das gerne drüben in den internen Schreibwichtelbereich tragen. Mit ganz lieben Grüßen an die Rechtsabteilung und den Gargamel.
Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.