Wieviel darf ich verkaufen im Jahr?

    • RE: wieviel darf ich verkaufen im jahr?

      Das steht in dem von Dir angegebenen Link zum Thema Steuerhinterziehung:

      Zitat:

      Die Steuerhinterziehung als Straftat

      Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden in der Abgabenordnung in zwei Abschnitten geregelt, und zwar in den §§ 369 bis 384 AO. Die für die Praxis bedeutsamste dieser Bestimmungen stellt die Straftat der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AG dar (Text siehe Anhang). Die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung werden nachfolgend dargestellt.

      1. Der objektive Tatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

      Wie sich bereits aus dem Wortlaut des § 370 AO ergibt, kann der Tatbestand in zwei Begehungsformen verwirklicht werden, und zwar entweder durch aktives Tun (Abs. 1 Nr. 1) oder aber durch Unterlassen (Abs. 1 Nr. 2 und 3).

      Die Begehung durch aktives Tun erfordert, daß der Täter den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht. Dies ist etwa der Fall, wenn der Steuerpflichtige eine Einkommensteuererklärung abgibt, in der er seine Einkünfte bewußt niedriger als in Wirklichkeit vorhanden angegeben hat. So können beispielsweise Zinseinkünfte oder Bareinnahmen weggelassen sein. Oder aber der Steuerpflichtige hat sein zu versteuerndes Einkommen dadurch in unzutreffender Weise zu niedrig dargestellt, daß er Werbungskosten in falscher Höhe angegeben hat, etwa indem er bei den Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit für die Fahrt zur Arbeitsstätte überhöhte Fahrthäufigkeiten oder Kilometerangaben erklärt hat.

      Zitatende

      Das heißt im Klartext, dass der Steuerpflichtige alle seine Einkünfte angeben muss. Das heißt auch im Klartext, dass der Betroffene bzw. Fragesteller die 2000 EUR Gewinne aus seinen Auktionen in jedem Fall in seiner Einkommensteuererklärung angeben muss, wenn er nicht Gefahr laufen will, wegen Steuerhinterziehung belangt zu werden.

      P.S. An biguhu: Ich habe das Zitat ggb.der PN noch um die beiden letzten Sätze ergänzt.
    • RE: wieviel darf ich verkaufen im jahr?

      Ich greife mal den zentralen Satz deines Zitats heraus:

      Die Begehung durch aktives Tun erfordert, daß der Täter den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht.

      Du must dabei die Feinheiten der deutschen Sprache beachten. Erfordert besagt, daß es sich hierbei um eine notwendige, aber nicht um eine hinreichende Bedingung handelt. In anderen Worten: Diese Voraussetzung ist das Minimum, aber nicht unbedingt ausreichend.

      Nur so macht ja der wenige Zeilen weiter unten stehende Abschnitt Sinn, den ich bereits zitiert habe:

      Die Steuerhinterziehung ist rechtlich ein sogenanntes Erfolgsdelikt. Eine bloße Steuergefährdung genügt nicht: In jedem Fall ist Voraussetzung, daß der Täter durch seine Handlung Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

      Im Klartext: Eine Steuerhinterziehung liegt nur dann vor, wenn durch das Verschweigen von Einkommen tatsächlich ein Steuervorteil erzielt worden ist. Dies ist aber bei einem Einkommen von nur 2000€ nicht gegeben. Über mehr sind wir vom Fragesteller aber nicht informiert werden. Eine Steuerhinterziehung ist bei den uns zur Verfügung stehenden Informationen eine freche Unterstellung.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: wieviel darf ich verkaufen im jahr?

      Ich habe dem Fragesteller nicht frech eine Steuerhinterziehung unterstellt, sondern nur zu recht behauptet, dass, wenn er die 2000 EUR Gewinn aus seiner Auktionstätigkeit nicht in seiner Steuererklärung angeben würde, Gefahr laufen würde, wegen Steuerhinterziehung belangt zu werden.

      Dass der Fragesteller keinerlei weiteren Einkünfte erzielt usw. ist eine reine Annahme von Dir und hat der Fragesteller und Hilfesuchender selbst niemals erklärt.

      Während ich vom Normalfall ausgegangen bin, hast Du einen Spezialfall zur Erklärung Deiner Auffassung herangezogen.

      Ob dies für den Ratsuchenden hilfreich ist, mag dahingestellt bleiben.
    • RE: wieviel darf ich verkaufen im jahr?

      @herbert

      Ich habe keinen Speziallfall herangezogen, sondern lediglich die Vorgaben übernommen, die uns der Fragesteller mitgegeben hat. Wie hoch sein zusaätzliches Einkommen ist, wissen wir beide nicht.

      Ich denke wir haben das Thema nun endlich auf einem gemeinsamen Nenner zu Ende gebracht. Freut mich!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: wieviel darf ich verkaufen im jahr?

      Original von herbert55
      Dass der Fragesteller keinerlei weiteren Einkünfte erzielt usw. ist eine reine Annahme von Dir und hat der Fragesteller und Hilfesuchender selbst niemals erklärt.


      Er hat aber auch nicht erklärt, dass er noch weitere Einkünfte erziehlt. Von daher kann man nur Hinweise geben, die beide Möglichkeiten berücksichtigen und sich nicht ausschließlich auf eine der beiden Varianten versteifen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.