Wieviel darf ich verkaufen im Jahr?

    • Wieviel darf ich verkaufen im Jahr?

      Hallo,

      ...also mal als vorab ICH BIN NEU HIER!!!
      und somit gruß an alle!!!

      ich bin jetzt schon ne weile erfolgreich tätig bei ebay. ich stell mir nur die fragen...

      1.wie viel darf ich denn im jahr verdienen ohne es dem finanzamt mitteilen zu müssen. ich glaube nämlich ich bin schon längst über solch einem limit.

      2.kann ich das noch fürs letzte jahr melden, wenn ich noch keine steuererklärung gemacht hab?


      danke und gruß, sash.
    • Hallo Rene ,

      danke für den link.

      ich habe bewust sachen (motorrad-tuning-teile) günstig erworben...dann leicht abgeändert...und dann gewinnbringend wieder erkauft. das wird dann wohl nicht mehr unter hausrat fallen?!

      ..sagen wir mal so...ich denk ich habe im jahr ca.2000,€ dabei verdient! ich habe das mal so überschlagen und mich selbst gewundert, daß es doch so viel ist... ich denk, das ist zu viel, um es nicht melden hu müssen?!

      gruß, sash.
    • ich habe bewust sachen (motorrad-tuning-teile) günstig erworben...dann leicht abgeändert...und dann gewinnbringend wieder erkauft. das wird dann wohl nicht mehr unter hausrat fallen?!


      Bei strenger Auslegung ist das sicherlich als gewerblich anzusehen, aber

      ..sagen wir mal so...ich denk ich habe im jahr ca.2000,€ dabei verdient!


      du bist damit ein so kleiner Fisch, daß es zunächst kaum jemanden interessieren wird, weder die WBZ noch das Finanzamt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das sehe ich aber völlig anders! Ich habe gelesen, dass die Finanzbehörden eBay u.a. Auktionsplattformen jetzt genauer unter die Lupe nehmen. Eine gewerbliche Tätigkeit dürfte im geschilderten Fall außer Zweifel stehen.

      Und ob 200 EUR oder 2000 EUR nicht in der Steuererklärung erklärt wurden ist rechtlich völlig egal, es liegt in jedem Steuerhinterziehung, d.h. ein Straftatbestand, vor. Lediglich die Höhe der Strafe könnte bei 200 EUR etwas geringer ausfallen als bei 2000 EUR.
    • Eine gewerbliche Tätigkeit dürfte im geschilderten Fall außer Zweifel stehen.


      Nichts anderes habe ich behauptet. Es wäre müßig, sich darüber zu streiten, ob derartig kleine Fische das Finanzamt interessieren. Ich kann lediglich feststellen, daß ich, obwohl täglich in Rechtsforen unterwegs, wo hunderte von Betroffenen berichten, noch nie einen Fall erlebt habe, bei dem sich das Finanzamt bei einer solchen Summe bemerbar gemacht hätte. Zumal auch der nachweis seitens des Finanzamtes bei derartigen Beträgen schwer zu führen ist.

      Ganz im Gegenteil, ich kenne Fälle, in denen das Finanzamt die Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft hat, obwohl das Gewerbeamt das ganze als Gewerbe eingestuft hat.

      Es bleibt als jedem selber überlassen, wie hoch er das Risiko einschätzt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Bei strenger Auslegung ist das sicherlich als gewerblich anzusehen, aber


      Ein wiederholter Verkauf von Motorradtuningteilen mit Gewinnerzielungsabsicht ist nicht nur bei strenger Auslegung als gewerblich einzustufen, sondern in jedem Fall.

      Nichts anderes habe ich behauptet. Es wäre müßig, sich darüber zu streiten, ob derartig kleine Fische das Finanzamt interessieren. Ich kann lediglich feststellen, daß ich, obwohl täglich in Rechtsforen unterwegs, wo hunderte von Betroffenen berichten, noch nie einen Fall erlebt habe, bei dem sich das Finanzamt bei einer solchen Summe bemerbar gemacht hätte. Zumal auch der nachweis seitens des Finanzamtes bei derartigen Beträgen schwer zu führen ist.


      Das selbe gilt für die Nichterklärung der Einnahmen beim Finanzamt. Hier liegt in jedem Fall Steuerhinterziehung vor, egal ob es sich um 200 EUR oder um 2000 EUR handelt. Dass den Leuten in einem Forum solche Ratschläge erteilt werden - so nach dem Motto Steuerhinterziehung ist ja nur ein Kavaliersdelikt - ist schon sehr verwunderlich!?

      Ich weiss nur, dass die Finanzbehörden Auktionsplattformen wie eBay in letzter Zeit verstärkt kontrollieren und bei Verdachtsmomenten entsprechende Mitteilungen an die jeweiligen Finanzämter des Betroffenenen senden. Dort wird dann kontrolliert, ob und in welcher Höhe in der Steuererklärung Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklärt wurden. Falls dann Differenzen bestehen, wird wegen Steuerhinterziehung ermittelt. Den Nachweis kann das Finanzamt leicht erbringen, denn anhand der eBay Gebühren usw. kann der Umsatz leicht hochgerechnet werden.

      Ganz im Gegenteil, ich kenne Fälle, in denen das Finanzamt die Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft hat, obwohl das Gewerbeamt das ganze als Gewerbe eingestuft hat.

      Dies hat einen ganz anderen Hintergrund. Als Liebhaberei wird vom Finanzamt eine Tätigkeit nur dann eingestuft, wenn Verluste aus dieser Tätigkeit vorliegen. Sonst könnten diese Verluste nämlich mit anderen positiven Einkünften verrechnet und somit Steuern gespart werden. Bei Gewinnen wird das Finanzamt eine gewerbliche Tätigkeit niemals als Liebhaberei einstufen.

      Es bleibt als jedem selber überlassen, wie hoch er das Risiko einschätzt.


      Ich kann dem Betroffenen eigentlich nur raten, seine Einkünfte so schnell wie möglich beim Finanzamt zu erklären, denn beii einer Selbsterklärung geniesst er zumindest Straffreiheit.
    • Dies hat einen ganz anderen Hintergrund. Als Liebhaberei wird vom Finanzamt eine Tätigkeit nur dann eingestuft, wenn Verluste aus dieser Tätigkeit vorliegen. Sonst könnten diese Verluste nämlich mit anderen positiven Einkünften verrechnet und somit Steuern gespart werden. Bei Gewinnen wird das Finanzamt eine gewerbliche Tätigkeit niemals als Liebhaberei einstufen.


      Negativ. Ich kenne Berichte von Betroffenen, die Gewinne erzielt haben und dennoch als Liebhaberei eingestuft wurden. Das liegt sicher im Ermessen des Finanzbeamten. Hier zu pauschalisieren, ist wohl nicht möglich.

      Ich kann dem Betroffenen eigentlich nur raten, seine Einkünfte so schnell wie möglich beim Finanzamt zu erklären, denn beii einer Selbsterklärung geniesst er zumindest Straffreiheit.


      Bei der Nachdringlichkeit, die du hier wiederholt an den Tag legst, wird man das Gefühl nicht los, daß du ein persönliches Interesse an der Sache hast.

      Finanzbeamter liest mit... ;)

      Laß es gut sein herbert, die Leser sind mündig genug, selber zu entscheiden, ob sie eine Meldung ans Finanzamt machen wollen oder nicht.
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    • RE: wieviel darf ich verkaufen im jahr?

      Ich bin weder Finanzbeamter noch habe ich ein persönliches Interesse an dieser Sache.

      Das einzige Interesse was ich habe ist, einem Hilfesuchenden, der in diesem Forum zu Recht um Rat und Hilfe bittet, wahrheitsgemäße Auskunft zu geben und ihn so vor Schwierigkeiten zu bewahren und ihm keine Märchen zu erzählen.

      Ich kann es mal nicht leiden, wenn Moderatoren mit juristischem Halbwissen sich in einem Forum als sog. Rechtsexperten aufspielen und Hilfesuchenden sogar zu einer Steuerhinterziehung raten. Diese Ratschläge sind schon mehr als bedenklich!

      Du solltest Dir schon Deiner Verantwortung als Moderator bewusst sein und nicht so leichtfertig Ratschläge über Themen erteilen, von denen Du scheinbar nicht besonders viel verstehst (auch wenn Du hier als Moderator für Recht usw. auftrittst). Das könnte auch mal in die Hosen gehen, nämlich dann, wenn sich ein Betroffener auf Deinen "Rat" bzw. auf Deine Märchen verläßt.

      Wenn Dir diese ehrliche Meinung über Deine juristischen Ratschläge nicht passt, kannst Du das Thema ja wieder schließen!!!
    • RE: wieviel darf ich verkaufen im jahr?

      und Hilfesuchenden sogar zu einer Steuerhinterziehung raten.


      Das habe ich an keiner Stelle getan. Ich würde dich bitten, solche Unterstellungen zu unterlassen oder die Stelle zu zitieren wo ich dies explizit getan haben soll.

      Ansonsten scheinst du mal wieder auf eine persönliche Ebene abzugleiten, die in diesem Thread nichts zu suchen hat. Ich habe dir bereits vor Wochen in einem anderen Thread gesagt, wenn du eine derartige Diskussion unbedingt führen möchtest, dann nutze die PN-Funktion.
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    • RE: wieviel darf ich verkaufen im jahr?

      Ich weiss nicht, wie man diese Ratschläge zur Frage des Hilfesuchenden, ob er seine Einkünfte von 2000 EUR bei Finanzamt melden soll oder nicht, beurteilen sollte:

      du bist damit ein so kleiner Fisch, daß es zunächst kaum jemanden interessieren wird, weder die WBZ noch das Finanzamt.

      Es wäre müßig, sich darüber zu streiten, ob derartig kleine Fische das Finanzamt interessieren.

      Ganz im Gegenteil, ich kenne Fälle, in denen das Finanzamt die Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft hat, obwohl das Gewerbeamt das ganze als Gewerbe eingestuft hat.


      Ich würde diese Auskünfte und "Ratschläge" jedenfalls so interpretieren, dass dies alles nicht so schlimm sei und sich der Betroffene eigentlich keine großen Sorgen machen müßte.

      Dass hier rechtlich einwandfrei ein klarer Fall von Steuerhinterziehung vorliegt, steht in keinem Deiner Aussagen, Ratschläge und Märchen.

      Damit lasse ich es aber bewenden, denn ich weiß inzwischen, das Du alle Einwendungen und gegenteilige Auffassungen gegen Deine juristischen und steuerlichen "Spezialratschläge" sofort als persönliche Kritik auffasst.

      Am besten ist es, wenn Du das Thema wieder beendest und abschaltest, bevor noch mehr Leser Deinen Halbwissen-Ratschlägen vertrauen.
    • RE: wieviel darf ich verkaufen im jahr?

      Das was du da aufzählst sind keine Ratschläge, sondern der Tenor und die Erfahrungsberichte, die ich seit Jahren im Netz von Betroffenen lesen kann. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Ich habe in keinem Satz dem Fragesteller angeraten, eine bestimmte Vorgehensweise zu wählen, ganz im Gegenteil, ich habe betont, daß dies jeder für sich selbst entscheiden muß.

      Ebenso wie jeder selber entscheiden muß, ob er sein Fahrzeug im Halteverbot abstellen möchte oder lieber nicht. Dann muß man aber auch mit den Konsequenzen leben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • RE: wieviel darf ich verkaufen im jahr?

      Wie man das bezeichnet, ob als Tenor oder Erfahrungsbericht, ist letztendlich egal.

      Auf jeden Fall hast Du mit Deinen Äußerungen den Eindruck erweckt, als ob die Nichterklärung von 2000 EUR Einkünften ein Kavaliersdelikt sei. Dagegen habe ich mich entschieden gewendet, denn das ist kein Kavaliersdelikt sondern eine ganz klare Steuerhinterziehung. Und dies sollte man als verantwortungsbewußter Moderator den Ratsuchenden auch ganz klar sagen.

      Ich hoffe, dem Ratsuchenden ist inzwischen - trotz Deiner Erfahrungsberichte - klar geworden, dass dies kein Kavaliersdelikt ist.

      Nochmals: ich bin nicht vom Finanzamt!
    • RE: wieviel darf ich verkaufen im jahr?

      Auf jeden Fall hast Du mit Deinen Äußerungen den Eindruck erweckt, als ob die Nichterklärung von 2000 EUR Einkünften ein Kavaliersdelikt sei.


      Ich habe die Sache überhaupt nicht bewertet. Und das werde ich im Gegensatz zu dir auch weiterhin nicht tun.

      Findest du nicht, es sei genug gesagt zu dem Thema? Zumindest drehen wir uns jetzt nur noch im Kreis.
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    • RE: wieviel darf ich verkaufen im jahr?

      Nun habe ich doch noch etwas zum Thema zu sagen:

      Mit den 2000€ des Fragestellers liegt er sowohl bei der Einkommensteuer als auch bei der Umsatzsteuer unterhalb des Freibetrages. Hat er also keine weiteren oder entsprechend hohen Einkünfte, dann hat er nicht einen Cent Steuern zu entrichten.

      Da wir seine weitere finanziellen Situation nicht kennen, ist es daher ein Unding, hier irgendjemandem Steuerhinterziehung zu unterstellen.
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    • RE: wieviel darf ich verkaufen im jahr?

      Ich möchte wirklich nicht mit Dir streiten, aber mit Dir ist einfach keine normale Diskussion möglich.

      Ich weiß inzwischen, dass Dir schwerfällt, andere Meinungen zu akzeptieren.Mit so einem selbstherrlichen und rechthaberischen "Rechtsexperten" und "Steuerberater" zu diskutieren ist einfach müßig.

      Ich habe die Frage des Ratsuchenden jedenfalls so verstanden, ob er die 2000 EUR Einkünfte beim Finanzamt erklären muss oder nicht. Die Antwort lautet eindeutig JA. Ob irgendwelche Freibeträge gelten oder nicht, ist irrelevant. Allein durch die Tatsache, die Einkünfte verschwiegen zu haben. liegt bereits Steuerhinterziehung vor, egal ob wegen irgendwelcher Freibeträge tatsächlich Steuer anfällt oder nicht. Es handelt sich hier nämlich um einen Straftatbestand und hier ist es zunächst mal egal, wie hoch die hinterzogene Steuer ist. Ob und wieviel Steuer hinterzogen wurde ist lediglich für die Höhe der Strafe relevant.

      Da kannst Du Dich mit Deinem juristischen und steuerrechtlichen Halbwissen drehen und wenden wie Du willst. Aber Du solltest Dich hier nicht so als juristischer und steuerrechtlicher Halbgott aufspielen, wenn Du tatsächlich nur so wenig Ahnung von der Materie hast. Außerdem kannst Du nur froh sein, wenn Du für Deine "Experten"meinung nicht mal von Deinen Lesern und Ratsuchenden für Deine Fehlratschläge haftbar gemacht wirst.

      Vielleicht solltest Du es mal als Moderator für Biguhus Märchenstunde versuchen, aber nicht als Moderator für rechtliche oder steuerrechtliche Fragen. Da hast Du scheinbar einfach zu wenig Ahnung.

      Außerdem liegt hier noch ein weiteres Problem vor, das leider in vielen deutschen Foren vorherrscht. Hier wird einfach keine faire Diskussion geführt, sondern die sog. Moderatoren spielen sich meistens als die großen Halbgötter auf- auch wenn sie oft keine große Ahnung haben. Hauptsache ist, recht zu behalten, auch wenn der größte Unsinn behauptet wird.

      Da solltest Du mal öfters englische oder amerikanische Foren besuchen, da könntest in fairer Diskussion noch viel lernen.

      So und jetzt kannst Du dieses Thema wieder schließen oder beenden oder wie Du das genannt hast. So behälst Du wenigstens Recht (auch wenns nicht stimmt) und kannst hoffentlich gut schlafen.
    • RE: wieviel darf ich verkaufen im jahr?

      Gibts da nicht in den Formularen der Steuererklärung ein Feld, wo man ankreuzt, dass die privaten einkünfte unter einem bestimmten Betrag liegen? Wenn das zutrifft und dort angekreuzt wird, ist doch alles in Ordnung.

      Im Zweifel ist es sicherlich unschädlich, einfach seine einkünfte beim Finanzamt anzuzeigen und dann den Bescheid zu bekommen, dass man unter der Freigrenze liegt. Damit wäre man auf der ganz sicheren Seite.

      Das setzt natürlich voraus, dass man regelmäßig den Überblick behält. Dann ist es aber wiederum kein Problem, bei erreichen des Grenzwertes vorübergehend auf weitere Verkäufe zu verzichten (sofern das Jahr fast rum ist und man damit leben kann, mal ein zwei monate nix zu verkaufen). Damit würde man dann legal steuerfrei bleiben.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: wieviel darf ich verkaufen im jahr?

      @herbert

      Allein durch die Tatsache, die Einkünfte verschwiegen zu haben. liegt bereits Steuerhinterziehung vor, egal ob wegen irgendwelcher Freibeträge tatsächlich Steuer anfällt oder nicht.


      Das ist nicht richtig. Eine Steuerhinterziehung liegt nur dann vor, wenn durch die falschen Angaben tatsächlich Steuern hinterzogen worden sind.

      Nachzulesen hier:

      finanztip.de/recht/steuerrecht/steuerhinterziehung.htm

      Ich zitiere:

      Die Steuerhinterziehung ist rechtlich ein sogenanntes Erfolgsdelikt. Eine bloße Steuergefährdung genügt nicht: In jedem Fall ist Voraussetzung, daß der Täter durch seine Handlung Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.


      Ich möchte dir nochmals nahelegen, deine persönlichen Angriffe auf PNs zu beschränken. Wenn du mir etwas zu sagen hast, dann tu es bitte auf diese Weise. Das sage ich dir bestimmt zum 10ten mal!

      Es ist auch nicht hinzunehmen, daß du hier die Forumsteilnehmer grundlos bezichtigst, Straftaten begangen zu haben. Weder hat der Fragesteller vor gehabt Steuern zu hinterziehen, noch habe ich ihn dazu angestiftet.

      Da du offenbar nicht gewillt bist, eine Diskussion an der Sache zu führen und sachlich auf meine Argumente und Quellen einzugehen, stattdessen einen persönlichen Angriff nach dem nächsten fährst, mache ich jetzt wie von dir gewünscht zu.

      Wie üblich: Wer einen Konstruktiven Beitrag zum Thema abgeben möchte, möge sich bei den Admins oder Mods melden. Danke für das Verständnis.
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    • RE: wieviel darf ich verkaufen im jahr?

      Um die Frage des Fragestellers nun direkt zu beantworten:

      Wenn dein Gesamteinkommen unter 7664€ liegt, hast du keine Steuern zu entrichten. Umsatzsteuer entfällt ebenfalls, selbst wenn du als Gewerblicher zu gelten hast, weil du weit unter den entsprechenden Grenzen (17500€) liegt.

      Wie oben mit einer Quelle dargelegt, begehst du aber keine Steuerhinteziehung, wenn du keine Steuern zu zahlen hast und dein Einkommen nicht meldest.

      Was du aus diesen Informationen machst, ist einzig deine Entscheidung.

      Frohe Ostern!
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    • RE: wieviel darf ich verkaufen im jahr?

      So, der Thraed ist wieder offen, da ich berechtigte Hoffnung habe, daß gleich ein sachlicher Beitrag von Herbert folgt. Wir können uns gerne weiter in einer vernünftigen Form über das Thema unterhalten.

      Herbert, bitte poste deine PN an mich in diesem Thraed, dann kann ich darauf erwidern und alle haben etwas von unserer Diskussion. Danke!
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