Hallo durcheinander
Geld verdienen mit eBAY? Hilfe - ich brauche Informationen? Gewerbe
Eine Tätigkeit gilt dann als gewerblich, wenn sie:
- selbständig
- mit Gewinnerzielungsabsicht
- nachhaltig
ausgeübt wird. Eine einmalige Auktion "zur Probe" mit einer bestimmten Ware
ist daher noch nicht anmeldepflichtig. Entscheidet man sich aber diese oder
weitere Waren regelmässig anzubieten, hat man ein Gewerbe anzumelden - und
das dann aber auch SOFORT.
Der Umfang der gewerblichen Tätigkeit ist dabei überhaupt nicht entscheidend!
Man kann selbstverständlich ein Gewerbe auch nebenberuflich ausüben.
Wer ein Gewerbe anmelden möchte, macht das bei seiner Gemeinde oder dem Landkreis,
i. d. R. beim Ordnungsamt. Wenn es ein eigenes Gewerbeamt in der Gemeinde gibt,
dann natürlich dort.
Das entsprechende Formular zur Gewerbeanmeldung wird von vielen Gemeinden
auch bereits online zum Download angeboten.
Die Anmeldegebühr für ein Gewerbe liegt bei ca. 25,00 EUR bis 30,00 EUR.
Beginn des Gewerbes ist NICHT der Tag, an dem man offiziell damit wirbt "ab heute
Ware online bei eBAY anzubieten", sondern der Moment in dem man die ersten Waren
einkauft, einen Lagerraum mietet oder z. B. neue Hard- bzw. Software für das Gewerbe
anschafft.
Eine Gewerbeanmeldung wird automatisch durch die Gemeinde weitergeleitet an z. B.:
- Industrie- und Handelskammer
- Gewerbeaufsichtsamt
- Arbeitsamt
- Finanzamt
Diese Behörden melden sich in absehbarer Zeit nach der Gewerbeanmeldung beim
Gewerbebetreibenden, hier braucht man selbst nicht tätig zu werden.
... to be continued ... weitere Informationen folgen ...
Liebe Grüße
Melody
Geld verdienen mit eBAY? Hilfe - ich brauche Informationen? Gewerbe
Eine Tätigkeit gilt dann als gewerblich, wenn sie:
- selbständig
- mit Gewinnerzielungsabsicht
- nachhaltig
ausgeübt wird. Eine einmalige Auktion "zur Probe" mit einer bestimmten Ware
ist daher noch nicht anmeldepflichtig. Entscheidet man sich aber diese oder
weitere Waren regelmässig anzubieten, hat man ein Gewerbe anzumelden - und
das dann aber auch SOFORT.
Der Umfang der gewerblichen Tätigkeit ist dabei überhaupt nicht entscheidend!
Man kann selbstverständlich ein Gewerbe auch nebenberuflich ausüben.
Wer ein Gewerbe anmelden möchte, macht das bei seiner Gemeinde oder dem Landkreis,
i. d. R. beim Ordnungsamt. Wenn es ein eigenes Gewerbeamt in der Gemeinde gibt,
dann natürlich dort.
Das entsprechende Formular zur Gewerbeanmeldung wird von vielen Gemeinden
auch bereits online zum Download angeboten.
Die Anmeldegebühr für ein Gewerbe liegt bei ca. 25,00 EUR bis 30,00 EUR.
Beginn des Gewerbes ist NICHT der Tag, an dem man offiziell damit wirbt "ab heute
Ware online bei eBAY anzubieten", sondern der Moment in dem man die ersten Waren
einkauft, einen Lagerraum mietet oder z. B. neue Hard- bzw. Software für das Gewerbe
anschafft.
Eine Gewerbeanmeldung wird automatisch durch die Gemeinde weitergeleitet an z. B.:
- Industrie- und Handelskammer
- Gewerbeaufsichtsamt
- Arbeitsamt
- Finanzamt
Diese Behörden melden sich in absehbarer Zeit nach der Gewerbeanmeldung beim
Gewerbebetreibenden, hier braucht man selbst nicht tätig zu werden.
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Liebe Grüße
Melody
Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
Die Toten Hosen
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