eBay und Gewerbe

    • @Fa

      Eigentlich erfüllt deine Auktion mit der Bannerwerbung schon die Voraussetzungen einer Gewerblichen Handlung.
      Du bietest eine Dienstleistung an, mit der Absicht Gewinn zu erzielen.
      Der Artikel ist auch nicht aus deinem Privatbesitz da du diese Leistung erst noch erfüllen musst.
      Aber ich kann mir nicht vorstellen das die paar Euro wirklich jemanden Interessieren und es zu Schwierigkeiten kommt, aber das kann bei anderen Mengen sehr schnell ändern.
    • RE: Firmenbezeichnung - Kleingewerbe

      Original von Melody2002

      Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen als Unternehmen
      mit ihrem Eigennamen (Vor- und Nachname) auftreten.



      Inwzischen hat sich das Firmenrecht für Einzelhändler sowie die darauf beruhende Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (auch BGB Gesellschaft genannt) geändert. (Ich glaube das war zum 1.1. 2001) Es sind inzwischen auch Firmen (Firma ist nicht das Unternehmen sondern dessen Name) ohne Eigennamen möglich.

      So bin ich Geselleschafter der

      Asearch.de GbR (www.asearch.de)

      sowie der

      Z & V GbR (www.zetundvau.de )

      Gesellschaften.

      Für andere Rechtsformen wie OHG, GmbH etc. gilt ein anderes Firmenrecht.

      Gruss,
      Stefan

      P.S. Anmeldung des Gewerbes unter diesen Namen wurde auch anstandslos von allen Behörden aktzeptiert.
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    • Zimara

      Original von Zimara
      ... Asearch.de GbR (asearch.de) ... Z & V GbR (zetundvau.de) ...

      Wenn ich das so lese, beantwortest Du Deine Aussage indirekt selber
      --> das Zauberwort heisst GbR.

      Meine Beschreibung, wie auch von Dir zitiert, bezieht sich dagegen auf
      Kleingewerbebetreibende.


      Hier ein Link der IHK Frankfurt am Main , der die Rechtsformen noch
      einmal erklärt. Vorab ein kurzer Auszug:

      1.1 Einzelperson (Kleingewerbetreibender)
      Gewerbetreibende, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, müssen auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angeben. Ergänzende Zusätze, wie etwa die Beschreibung der Geschäftstätigkeit, Logos o. ä., können zulässig sein.


      1.2 BGB-Gesellschaft (GbR)
      Die BGB-Gesellschaft hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und auch keinen eigenen, offiziellen Namen. Der Unternehmensname besteht aus den Vor- und Zunamen der Gesellschafter. Auf Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, müssen die ausgeschriebenen Vor- und Zunamen der Gesellschafter angegeben werden.



      Nebenbei gefragt: Seid ihr als BGB-Gesellschaft evtl. im Handelsregister eingetragen?
      Das würde die Möglichkeit eines "Firmennamens" erklären.

      Viele Grüße
      Melody :]
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen
    • Melody2002

      Nein wir sind nicht im Handelsregister eingetragen.

      Ich hatte damals bei der Gewerbeanmeldung auch extra nochmals gefragt gegen die Bezeichnungen hatte niemand etwas. Und es hat bis heute keiner moniert:

      - Gewerbeamt
      - Finanzamt
      - IHK

      Wobei ich das nun echt interessant finde

      Interessant dabei ist das wir früher mit
      Vor- und Nachnamen aller Gesellschafter firmierten und erst las wir die Info bekamen das ein neues Firmenrecht gilt um firmiert haben (in verbindung eines Umzuges und da wird im Prinzip ohnehin das Gewerbe ab- und wieder angemeldet).

      Ich habe gerade noch diese Seite gefunden

      wuerzburg.ihk.de/firmenrecht/firmenbildung/index.html

      Nach dieser ist ja nur eine Kennzeichnungswirkung notwednig, vielleicht hat man dies in unserer Firmierung gesehen.

      Was mir diese Seite bestätigt

      hwk-duesseldorf.de/beraten/recht/firmen.htm

      Ich glaube ich sollte mich doch mal für ein paar Semester Jura einschreiben. Die Rechtsvorlesungen während meines Studiums gingen scheinbar so an mir vorbei.....
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    • durcheinander

      @ Jim
      und am "besten" ist irgendwie dieser Abschnitt :)
      Rechtlicher Hinweis
      Wenn Ihre Verkaufstätigkeit bei eBay die Grenze zur gewerblichen Tätigkeit überschreitet, gelten für Ihren Handel zahlreiche Sonderbestimmungen. Insbesondere müssen Sie speziellen Informationspflichten nachkommen. Wir raten Ihnen in diesem Fall dringend, sich bei einem Steuerberater und einem Rechtsanwalt eingehend über Ihre steuer- und gewerberechtlichen Pflichten und Rechte zu informieren.


      Das nenn' ich mal ne Hilfe ..hehe.. damit ist eBAY auf jeden Fall auf der sicheren Seite:
      "Wir haben's aber auf unseren Seiten gesagt, dass der sich anmelden bzw. darum kümmern
      muss, wenn der über unsere Plattform gewerblich handelt..."


      grinst
      Melody :]
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen
    • Auch ganz interessant ...

      Der nachfolgende Beitrag ist sicherlich auch ganz interessant für Diejenigen, die vorhaben sich mit (bei) eBay tatsächlich selbständig zu machen. Rechtliche Hinweise werden doch immer gerne angenommen, oder ?!

      *** WICHTIGE MEHRWERTSTEUER-INFORMATIONEN FÜR GEWERBLICHE VERKÄUFER ***

      Liebe eBay-Mitglieder,

      wir haben Ihnen schon mitgeteilt, dass eBay aufgrund einer Richtlinie der Europäischen Union (EU) seit dem 1. Juli Mehrwertsteuer auf die eBay-Gebühren und -Provisionen berechnet. Gleichzeitig haben wir gewerbliche Verkäufer gebeten, eBay ihre gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust.-IdNr.) zu übermitteln, damit sie von eBay auch nach dem 1. Juli 2003 Nettorechnungen erhalten können.

      Einige eBay-Mitglieder haben uns nun gefragt, ob sie stattdessen die in Bruttorechnungen enthaltene Umsatzsteuer zunächst zahlen und anschließend als Vorsteuer geltend machen können.

      Bitte beachten Sie:
      Vorsteuerabzugsberechtigte Verkäufer können Mehrwertsteuer, die sie ab dem 1. Juli 2003 auf eBay-Gebühren und -Provisionen zahlen, in aller Regel nicht als Vorsteuer geltend machen. Denn die Dienstleistung, die eBay erbringt, wird von außerhalb der EU erbracht. Für diesen Fall schreibt die Richtlinie der EU vor, dass für gewerbetreibende Verkäufer besondere Regeln für die Berechnung und Behandlung der Mehrwertsteuer auf die eBay-Gebühren gelten.

      Deshalb sollten vorsteuerabzugsberechtigte Verkäufer möglichst schnell ihre gültige Ust.-IdNr. bei eBay hinterlegen, damit sie von eBay Nettorechnungen erhalten können. Tun sie dies nicht, muss ihnen eBay Bruttorechnungen ausstellen.

      Hier erfahren Sie mehr über die Nettorechnungsberechtigung und hier können Sie Ihre Ust.-IdNr. eingeben.

      Herzliche Grüße

      eBay-Team


      Quelle ---> eBay-Mitteilungen vom 17. Juli 2003, 20:27 Uhr (MEZ)
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