IP-Verfolgung bei Betrug, Warenbetrug, Fakeshops ist nahezu unmöglich. Die Gerichtverwertbarkeit liegt i. d. R. nicht vor.
Reducal schrieb:
Der EuGH hat schlussendlich entschieden (C-793/19 und C-794/19): https://www.t-online.de/finanzen/bo...uer-vorratsdatenspeicherung/0DAA68000461136E/
Justizminister Buschmann lobt die Entscheidung:
"Ein guter Tag für die Bürgerrechte! Der EuGH hat in einem historischen Urteil bestätigt: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist rechtswidrig. Wir werden die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nun zügig und endgültig aus dem Gesetz streichen"
Mein Fazit: "Fraudler vereinigt euch, die Bürgerrechte dürft ihr - wie bisher - nun mit EuGH-Segen mit euren schmutzigen Füßen treten!" Aber macht ja nix, wenn sich ein Bürger betrügen lässt, ist der selbst schuld! Siehe Schweiz: ...die ewige Frage nach der Heimtücke.