Kaufmann oder Kleingewerbe?

    • Kaufmann oder Kleingewerbe?

      Wer ein Gewerbe betreibt, ist Kaufmann bzw. Kauffrau. So sagt es das HGB = Handelsgesetzbuch.

      Ausnahme: Wer mit seinem Gewerbe im Jahr nicht mehr als 25.000,00 EUR Gewinn und nicht mehr als
      260.000,00 EUR Umsatz macht, ist Kleingewerbetreibender.

      Diese recht klare Unterscheidung ersetzt seit der letzten Handelsrechtsreform das frühere Wirrwarr
      aus Muss-, Soll-, Minder- und Vollkaufleuten (neben denen es auch noch Ist-, Kann- und Formkaufleute gab).

      Also: Entweder Kaufmann/frau oder - bei geringem Geschäftsumfang - Kleingewerbetreibende/r.


      Die Unterschiede zwischen beiden Formen sind im Wesentlichen:

      Kleingewerbetreibende
      * sind nicht im Handelsregister eingetragen,
      * müssen im Firmennamen ihren Vor- und Nachnamen tragen,
      * können eine vereinfachte Buchführung anwenden,
      * unterliegen denselben Bestimmungen des BGB = Bürgerlichen Gesetzbuches,
      die auch für Privatpersonen gelten,
      * liegen bei der Gewerbesteuer unter dem Freibetrag von 24.500,00 EUR.

      Kaufleute
      * müssen ihr Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen,
      * dürfen als Firmennamen beliebige Phantasienamen wählen (natürlich gibt's hier Richtlinien),
      * sind zur doppelten Buchführung und zur jährlichen Bilanz verpflichtet,
      * unterliegen den Bestimmungen des HGB = Handelsgesetzbuches, das für den Geschäftsverkehr ein paar
      verschärfte Bestimmungen enthält.


      Soweit dazu :]
      Liebe Grüße Melody
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen