Angepinnt Kontowarnung DE95478400650158120600 - DE95 4784 0065 0158 1206 00 - COBADEFF - Commerzbank - Google-Konto - Bitte den Verwendungszweck einfügen!

    • Kontowarnung DE95478400650158120600 - DE95 4784 0065 0158 1206 00 - COBADEFF - Commerzbank - Google-Konto - Bitte den Verwendungszweck einfügen!

      Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Google-Konto!

      Warnung vor folgendem Konto:


      DE95 4784 0065 0158 1206 00
      DE95478400650158120600
      COBADEFF
      Commerzbank
      Munsterstr. 11 - 13
      33244 Gütersloh











      Dieses Bankkonto wird aktuell zum Betrug genutzt.


      Wichtiger Hinweis


      Für alle Käufer gilt folgendes

      1.) Speichere die Infos zum passenden eBay-Angebot und diese Warnung ab und drucke sie auch aus.

      2.) Falls du noch nicht bezahlt hast, tue das auch weiterhin nicht.
      Du brauchst also weder irgendwie vom Kauf zurückzutreten noch bist Du in diesem Fall zur Zahlung auf das Konto eines Betrügers verpflichtet.
      Versuche nicht, per Mail mit dem Täter Kontakt aufzunehmen. Antworte auch nicht auf Mails des Täters, sondern stell dich ihm gegenüber einfach tot.

      3.) Falls du erst in den letzten 24 Stunden überwiesen hast, ist evtl. noch etwas (Geld) zu retten.
      Auch wenn das Geld sofort bei dir abgebucht wurde, wirklich weg ist es erst, wenn es dem Empfänger gutgeschrieben wurde.
      Dazwischen können bis zu 24 Stunden liegen, in denen deine Bank das evtl. noch stoppen kann. Daher solltest du sofort zu
      Deiner Bank gehen und darum bitten, sie sollen alles versuchen, um die Überweisung noch aufzuhalten BEVOR sie beim Empfänger
      gutgeschrieben wird. Es zählt jetzt buchstäblich jede Sekunde !! Deine Bank soll unbedingt sofort bei der Empfängerbank
      anrufen und außerdem zusätzlich ein FAX dort hinschicken.

      Lass dich nicht abwimmeln, bestehe darauf, dass Deine Bank es wenigstens versucht ! Betone dabei, dass Du nicht von einer
      Rückbuchung oä redest, sondern von einer Stornierung einer noch nicht wertgestellten Zahlung, das ist ein Unterschied.
      Eine Rückbuchung ist absolut unmöglich, eine Stornierung vor Wertstellung klappt ca. in jedem 3. bis 4. Fall.

      4.) Erstatte Anzeige bei der Polizei. online-strafanzeige.de/
      Drucke Dir unbedingt auch alle Beiträge zu diesen Fake-Angeboten inklusive aller bisher bekannten Bankkonten dieses Täters aus und füge sie Deiner Anzeige hinzu. Die Polizei erkennt dann schneller, dass es sich bei Dir nicht um einen Einzelfall handelt, sondern um eine Betrugsserie.
    • Geldwäsche und Hehlerei durch "Google AdWords"

      Was es mit diesem Konto aufsich hat:

      Es ist kein Geheimnis, dass die Fakeshop-Betreiber ihre betrügerischen Aktivitäten bewerben, indem sie auf Google Anzeigen schalten.

      Diese Anzeigen sind natürlich nicht kostenlos. Google verlangt dafür Geld, und zwar richtig viel. Dafür stellt Google natürlich an die Fakeshop-Betreiber Rechnungen aus. Das sind Rechnungen, wie sie bei jedem Geschäft üblich sind. Sie enthalten natürlich auch das Empfängerkonto und den Verwendungszweck, damit der gezahlte Rechnungsbetrag der erbrachten bzw. zu erbringenden Lieferung oder Leistung zugeordnet werden kann.

      Das hier genannte Konto DE95478400650158120600 bzw. DE95 4784 0065 0158 1206 00 ist so ein Konto, auf das diejenigen, die Anzeigen auf Google schalten, für diese Dienstleistung überweisen müssen.

      Genauso machen es die Betrüger. Sie lassen ihre Opfer kurzerhand gleich auf das Google-Konto überweisen, damit die von ihnen geschalteten betrügerischen Anzeigen in den Augen von Google als “bezahlt” gelten.

      Die Sache hat aber einen Haken:

      Google weiß in der Regel zwar anfangs nicht, dass die Bezahlung eigentlich durch die Fakeshop-Opfer erfolgt, die die betreffenden Anzeigen gar nicht in Auftrag gegeben haben, dennoch macht sich Google in meinen Augen der fahrlässigen Geldwäsche und Hehlerei schuldig.

      Google eignet sich nämlich auf diese Weise Zahlungen an, die aus betrügerischen Handlungen stammen.

      StGB § 259 Hehlerei schrieb:

      (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ...


      StGB § 261 Geldwäsche schrieb:

      1) 1 Wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt,
      1. verbirgt,
      2. in der Absicht, dessen Auffinden, dessen Einziehung oder die Ermittlung von dessen Herkunft zu vereiteln, umtauscht, überträgt oder verbringt,
      3. sich oder einem Dritten verschafft oder
      4. verwahrt oder für sich oder einen Dritten verwendet, wenn er dessen Herkunft zu dem Zeitpunkt gekannt hat, zu dem er ihn erlangt hat,

      wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2In den Fällen des Satzes 1 Nummer 3 und 4 gilt dies nicht in Bezug auf einen Gegenstand, den ein Dritter zuvor erlangt hat, ohne hierdurch eine rechtswidrige Tat zu begehen. 3Wer als Strafverteidiger ein Honorar für seine Tätigkeit annimmt, handelt in den Fällen des Satzes 1 Nummer 3 und 4 nur dann vorsätzlich, wenn er zu dem Zeitpunkt der Annahme des Honorars sichere Kenntnis von dessen Herkunft hatte.

      (2) Ebenso wird bestraft, wer Tatsachen, die für das Auffinden, die Einziehung oder die Ermittlung der Herkunft eines Gegenstands nach Absatz 1 von Bedeutung sein können, verheimlicht oder verschleiert.

      (3) Der Versuch ist strafbar....


      Es ist dahin dringend anzuraten, Anzeige zu erstatten und über seine Bank durch einen Recall bzw. direkt bei Google die geleistete Zahlung zurückzufordern.

      In dem Moment, wo Google diesen Forderungen nicht nachkommt, sich also aus rechtswidrigen Handlungen stammende Zahlungen wiissentlich und willentlich endgültig einverleiben will, werden aus den bisherigen noch als fahrlässig geltenden Gesetzesverstößen vorsätzliche Handlungen.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


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    • sorry aber das ist wieder dünnpfiff weil man wieder hilflos ist gegen so ein riesen unternehmen.

      google hat strenge richtlinien und hilft keinem der geldwäsche, wieso sollte auch ein milliardenunternehmen sich um derzeit kleines taschengeld das noch illegal ist interessieren?

      Wer das Google , microsoft oder was auch immer konto missbraucht , kann schlichtweg nicht im vorfeld richtig kontrolliert werden.

      Wenn du auf ebay etwas verkaufen würdest, kannst du dir im enddefekt nie sicher sein woher die gelder stammen.

      Ich supporte das forum hier und bin echt stolz auf euch wenns darum geht endverbraucher von betrügerein zu schützen keine frage, aber mich bringt es in rage einige threads zu lesen die wieder komplett sinnfrei sind weil man sich hilflos fühlt und dann unternehmen an den pranger stellen muss.

      also nochmal:

      Google kann bei bedarf seine kunden strenger überprüfen, jedoch werdne sich egal wie gut die kontrollen sind betrüger durchkämpfen können.

      wenn dann ein betrüger der meinung ist das google konto für 4-5-6-7 bestellungen anhand von in den fällen fakeshops an den opfer zu übergeben mit der hoffnung das eventuell einer oder zwei überweisen und das konto mit guthaben aufladen dann kann google nichts dafür.

      absender = kontoinhaber macht in dem fall wenig sinn, denn dann wären werbeagenturen nicht mehr in der lage für kunden unabhängig werbung zu schalten.

      also hört doch bitte auf immer banken oder unternehmen bloß zu stellen. es mag sein das eine bank fahrlässig mit der verifikation umgeht aber wir sind halt nunmal im digitalen zeitalter angekommen und da ist kein unternehmen mehr sicher.
    • sonnenklar schrieb:

      google hat strenge richtlinien und hilft keinem der geldwäsche
      Wer sagt sagt, dass es bei der Geldwäsche "hilft"?
      Ich sage, dass google sich selbst der Geldwäsche schuldig macht, ob nun fahrlässig oder vorsätzlich, mag dahingestellt sein. Letztendlich entscheiden das Richter.


      sonnenklar schrieb:

      Wenn du auf ebay etwas verkaufen würdest, kannst du dir im enddefekt nie sicher sein woher die gelder stammen.
      Na, aber hoppla ...

      Wenn ich einen Verkauf, sagen wir mal über 10k, tröpfchenweise von 20 verschiedenen Nutzern mit Überweisungen für denselben Verwendungszweck bezahlt bekomme, werde ich aber sowas von stutzig. Okay, du natürlich nicht ...

      sonnenklar schrieb:

      Ich supporte das forum hier
      Hä ...

      8o

      ?(

      :lach:


      Nun ja,
      von dem Konto
      DE95478400650158120600,
      dem bösen
      werden wir hier
      nicht mehr lange
      hören oder lesen.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


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    • Der vergleich dass du von 20 verschiedenen quellen für eine Betsellung auf ebay bezahlt wirst ist irrelevant, es geht mir um den aspekt, dass auch ein Kunde mit einer einmalzahlung/einzelüberweisung immernoch nicht dir die sicherheit gibt oder das geld aus sauberen oder zwielichtigen quellen stammt.

      Und genau das selbe gilt hier in dem fall, google kann der geldwäsche an der stelle schuld gesprochen werden, aber das ist ja in diesem fall kindergarten, denn wieivele betrügereien finden denn täglich über dne google service wie zb gpay, google store und und und statt? Wohl mehr als das lächerliche ads dass von einem dummen betrüger durch opfer aufgeladen wird, und da wurde und wird google auch nicht wirklich zur rechenschaft gezogen, denn am ende des tages ist es immernoch ein global player, und ob google am ende des tages die überweisungen zurückerstatten muss kann dem wohl egal sein, eine gute versicherung ist wohl vorhanden.

      Nur muss man auch zweimal das ganze überdenken bevor hier irgendetwas gepostet wird.

      Mich würde ein Statement von google interessieren, wobei ich leider nicht daran glabue. Aber eine Nachricht von dem Thread hier werde ich mal google senden, eventuell gibt es ein feedback oder gar eine sanktion gegen auktionshilfe? Man weiss esn icht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von sonnenklar ()

    • Auf Google könnten einige Gerichtsverfahren zukommen, wenn diese Firma nicht auf die Forderungen der Geschädigten reagiert und die illegal erhaltenen Beträge zurückzahlt.
      Google ist ja auch Geschädigte in dieser Angelegenheit. Die Annnahme und Verwahrung der Gelder kann, zumindest nach den o.g. §§, illegal und strafbar sein. Google wäre demnach verpflichtet, die Geldbeträge an die Einzahler zurückzuzahlen. Zwecks Befriedigung ihrer Ansprüche müsste sich dann Google an die Betrüger halten, aber das ist deren Angelegenheit.

      Es ist ganz einfach:

      Rückforderungen an Google sind an die im Google-Impressum genannte Adresse zu richten. Das Schreiben der Geschädigten kann, auch wenn diese Adresse im Ausland ist, in deutscher Sprache verfasst werden.
      Zwecks Vereinfachung können die Geschädigten sich mit ihrer Rückforderung auch zuerst an die im Impressum genannte Emailadresse wenden. Dazu in ausreichender Form Beweise für die Zahlung an das genannte Google-Konto beilegen. Sollte eine erste Email an Google keine befriedigende Antwort auslösen, dann die Forderung per Brief (Einschreiben) an die Adresse im Impressum senden. Dazu auch gleich eine Zahlungsfrist (Datum des Schreibens plus 30 Tage) als Datum angeben. Für den Fall der Nichtbefriedigung des Rückzahlungsanspruches zudem die Klageandrohung vor einem deutschen Gericht in das Schreiben einfügen. Dann wissen die bei Google gleich, dass dies kein Spass ist.

      Es kann sein, dass die Mitarbeiterinnen bei Google diese Angelegenheit erstmal gar nicht richtig verstehen mögen. Deshalb könnte es die Sache vereinfachen, wenn Google gleich im Anschreiben die Zusammenhänge (wie hier im Forum beschrieben) erklärt werden.

      Nach dem Absenden des Schreibens dann einfach die genannte Frist abwarten und dann bei nicht erfolgter Erstattung mit Hilfe eines Rechtsanwalts Klage gegen Google einreichen.
      viribus unitis semper et ubique
    • Gesetzt den Fall, dass es gelänge, Google künftig im Geltungsbereich deutscher bzw. europäischer Gesetzgebung dazu zu verpflichten, Rechnungen für Dienstleistungen (als da sind auch Werbeanzeigen) grundsätzlich in einer Summe (ggf. auch per fixer Rate) und per Lastschrift einzuziehen, wozu ein Mandat des Kontoinhabers und üblicherweise eine Bonitätsprüfung erforderlich ist, könnte das zumindest eine Teillösung sein.

      Sicher können dann trotzdem noch Lastschriften von anderen in betrügerischer Weise eröffneten Konten erfolgen, jedoch erschwert und verzögert das Erfordernis eines Lastschriftmandates imho die Sache erheblich, zumal auch dann noch LS-Widersprüche möglich sind.

      Aber man hätte wenigstens die Einzelzahlungen für Werbeanzeigen durch betrogene Käufer vom Tisch.
      Momentan ist es so, dass Google noch mit dem Klingelbeutel kassieren geht.

      In der Gesamtheit wird dadurch allerdings das Problem mit den Fakeshops nicht gelöst.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


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    • Hallo ich wurde vorher über Ebay Kleinanzeigen Betrogen, hat mich gelockt
      habe es Ebay gemeldet , Account ist nicht erreichbar

      Habe die selbe Ware bei Ebay gesehen , wurden anscheinden schon mehrere Leute betrogen


      Bank TARGOBANK
      IBAN DE 79 3002 0900 5340 6825 62
      Kontoinhaber : Ferdi Alakurt


      Wo kann ich das Melden ? Banken haben schon ZU
      Bitte helft mir

      Wie kann ich das rückgänging machen oder das Konto Melden ?

      mache mich auf dem Weg zur Polizei .
      Bitte um Ratschlag
    • Ich verstehe da zwei Dinge nicht:
      • Google zieht doch die Gebühren für die Rechnung per Lastschrift-Verfahren vom Girokonto eines vermeindlichen Betrügers ein. Die können doch überhaupt nicht wissen (und schon gar nicht überprüfen), woher Gelder auf diesem Girokonto stammen. Wie können sie sich da der Geldwäsche schuldig machen?
      • Ich bin seit Oktober 2023 ebenfalls als Werbetreibender auf Google registiert. Was ich da zur Verifizierung machen musste, war schon nicht mehr lustig. Die wollten u.a. meinen Ausweis komplett als ungeschwärzten Scan haben. Als ich einige Daten darauf geschwärzt habe, wurde die Verifizierung als "nicht erfolgreich" eingestuft bis ich eine ungeschwärzte Version hochgeladen habe. Danach wollten die einen gültigen Reisepass sowie eine amtliche Bestätigung für die Existenz des Gewerbes für welches ich Werbung schalten wollte. Und noch einige andere Nachweise. Mit anderen Worten: Die lassen sich richtig umfangreich Unterlagen zuschicken, bevor Sie jemanden als Werbetreibenden verifizieren und man da Werbung schalten kann.
      --> Das heißt, Google weiß sehr genau, wer da welche Werbung schaltet. Die haben deutlich mehr als nur eine IBAN von Ihren Werbetreibenden. Die wissen aber nicht, woher Gelder auf den Girokonten stammen, von denen die Ihre Gebühren einziehen. Können sie auch nicht, da sie keinen Zugriff (abseits des Zahlungseinzugs) auf diese Konten haben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Acrylium ()

    • @Acrylium, du bist vermutlich deutscher Staatsbürger mit deutschem Ausweis. Bei anderen Ländern weichen die Verifizierungsverfahren durchaus ab, kommt immer auch darauf an, was man von Google will. Auch gibt es viele bereits verifizierte Accounts bei Google, die man nur übernehmen muss, oft ohne Zweifaktorverfahren. Und dann kann man ein anderes Zahlungsmittel einpflegen oder einfach nur eine fremde IBAN benutzen. Bis Google den Zahlungsausfall bemerkt, ist die Karawane längst weiter gezogen. Und dann mahnt Google auch erst noch ewig rum, bis endlich der inkriminierte Account deaktiviert wird.