Paypals Freibrief zur Kontenplünderung ist in Europa weitgehender als in den USA

    • Paypals Freibrief zur Kontenplünderung ist in Europa weitgehender als in den USA

      Norbert Häring (Handelsblatt) hat in den AGB von Paypal für USA - UK - Deutschland recherchiert und bemerkenswertes zutage gefördert.


      norberthaering.de/propaganda-z…500-dollar-usa-vs-europa/

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Das ist jetzt genau ein Jahr her. Gibt es da inzwischen mal ein oberinstanzliches Urteil, welches PayPal die unbefristete Einbehaltung des auf PayPal-Konten gelagerten Geldes untersagt? Ich bin kein Experte im Bankenrecht, bin mir aber ziemlich sicher, dass keine reguläre Bank Gelder unbefristet einbehalten darf, abseits irgendwelcher eventuell existierenden Aufrechnungsansprüche.
    • die Antwort steckt in deiner Frage schon drin: nein, das darf keine Bank oder eine solche, die sich dafür hält. Auch Herr Ebay darf das nicht, tut es aber. Solange niemand seine Knete einklagt und sich solche Machenschaften gefallen lässt, machen die weiter. Dass es anders geht zeigt doch ein Mitglied dieses Forums, welches das "sich wehren" erfolgreich schon sehr lange durchführt....
    • Acrylium schrieb:

      Das ist jetzt genau ein Jahr her.
      Naja, die Fakten an sich sind wesentlich älter. Und natürlich heulen alle immer rum, wenn ihnen so was passiert. Aber um das mal so zu sagen:

      Acrylium schrieb:

      Gibt es da inzwischen mal ein oberinstanzliches Urteil, welches PayPal die unbefristete Einbehaltung des auf PayPal-Konten gelagerten Geldes untersagt?
      Nein, gibt es nicht. Aus zwei Gründen.

      Erstens hoilen immer nur alle rum, wenn ihnen so was passiert, anstatt Paypal mal mit Anlauf so wuchtig in die Klöten zu treten, dass sie bis nach Kamtschatka fliegen.

      Zweitens gibt es ein paar Leute, die Paypal mit Anlauf so wuchtig in die Klöten getreten haben, dass die bei ihrem Abflug nach Kamtschatka eine Platzrunde gedreht haben und danach in der Gegenrichtung gelandet sind. Mit anderen Worten: Wenn sich mal jemand wirklich wehrt, knickt Paypal schneller ein als die CSSF deren Banklizenz einsacken kann. Und ja, ich weiss, wovon ich spreche.

      Bei mir funktiniert Paypal wie in der alten Käferwerbung: "Luft kocht nicht über und Luft friert auch nicht ein." Vor allem nicht letzteres. Die machen ganz genau das, was sie zu machen haben. Sie nehmen die Kohle, für die sie einen Zahlungsauftrag haben und schieben sie mir innerhalb von 24 Stunden rüber. Nicht mehr und nicht weniger.

      Als ebay und Paypal noch zusammen waren, hat das zwei oder drei mal sogar dazu geführt, dass sie den Käuferschutz auf Kulanzbasis (nicht die 25 Euro sondern schon mehr) bezahlt haben, bevor ich den Fall überhaupt in die Finger bekommen habe.

      Natürlich kam von ebay dann eine Systemmail "Ihr Guthaben wird eingefroren" oder wie das hieß. Nur wusste PP nie was davon. Und ebenso natürlich kam später die ebay-Systemnachricht "Ihr Guthaben wurde wieder freigegeben". Auch das war 'ne Ente, denn die können nichts "wieder freigeben", was nie nicht freigegeben war.


      Acrylium schrieb:

      Ich bin kein Experte im Bankenrecht, bin mir aber ziemlich sicher, dass keine reguläre Bank Gelder unbefristet einbehalten darf,
      Merkt man. :D

      Eine Bank oder auch ein Zahlungsdienstleister darf gar nichts einbehalten. Die haben lediglich die Kohle von A nach B zu verschieben. Dafür haben sie eine Frist von 24 Stunden. Ausser bei beleghaften Zahlungsvorgängen. Da sind es 48 Stunden. Nach Abauf dieser Frist hat die Knete beim Empfänger zu sein. Punkt, Schluss und aus die Maus. Immer vorausgesetzt, die Zahlung war ordnungsgemäß autorisiert und das Konto des Zahlungsgebers weist die entsprechende Deckung auf. Irgendwelche Käferschmutz-Vorbehalte oder sonst was haben in einem Zahlungstransfer rein rechtlich nichts zu suchen.


      Acrylium schrieb:

      abseits irgendwelcher eventuell existierenden Aufrechnungsansprüche.
      Nicht mal die. Wenn solche Ansprüche bestehen, hat das der Zahlungsgeber mit dem Zahlungsnehmer auszukaspern. Der Zahlungsdienstleister hat sich da rauszuhalten. Nicht seine Baustelle, der hat mit dem Vertrag auf dem die Zahlung basiert nichts am Hut. Der hat nur einen abstrakten Zahlungsauftrag und den hat er stumpf auszuführen.

      Wieso wohl, galubst Du, zahlt mir ebay meine Verkäufe im neuen Zahlungssystem innerhalb von höchstens 24 Stunden nach erfolgter Zahlung auf mein Bankkonto aus, obwohl ich in meinen Angeboten eine interne Bearbeitungszeit von drei Tagen hinterlegt habe? Zum nachrechnen: Wenn ich von ebay mein Geld habe, muss ich immer noch zwei Tage lang nichts verschickt haben.

      Die wissen ganz genau, dass ich schon lange vor ihrem ersten Versuch eines Zahlungssystems mit den Bankenaufsichten zweier Länder so hart nach Paypal geschmissen habe, dass bei denen die Lizenz gewackelt hat. Und die wissen auch ganz genau, dass ich notfalls mit der CSSF nach ihrer Zahlungsdienstleisterlizenz schmeisse und eventuell vorher einige Kontkte bei der BaFin anschubse, die liebend gerne der ebay S.a.r.L. (und auch Paypal mit seiner Altlizenz) eine Gewerbeuntersagung für Deutschland gegen's Knie nageln würden.

      Aber hoilen ist ja viel einfacher. Dabei steht die Lösung schon in dem Artikel, den Du oben verlinkt hast:
      weil das Recht hier so ist, dass sich zunächst jeder Kunde einzeln wehren muss
      Yup, exakt so isses. Nicht "zunächst" sondern generell. Hart, brutal und rücksichtslos.
      und kein Schadenersatzurteil mit hoher Strafkomponente für missbräuchliches Verhalten droht,
      Das ist nun allerdings nicht ganz richtig. Der Widerruf einer Lizenz als Bank oder Zahlungsdienstleister oder eine nationale Gewerbeuntersagung durch die Aufsichtsbehörde eines einzelnen EU-Lands verursacht zwar keinen Schadensersatz, aber als Strafkomponente ist es dennoch nicht zu verachten.

      Denn ein Zahlungsdienstleister, der lizenzpflichtige Zahlungsdienste erbringt, bekommt ein echtes Problem, wenn er für seine lizenzpflichtigen Zahlungsdienste plötzlich ohne Lizenz da steht. Das ist dann ungefähr der Zustand, der bei ebay am 6. Juni 2012 eingetreten ist.

      Also wie schon gesagt: Bei mir sind die handzahm. Alle. Ich weiss auch zuverlässig, dass ich nicht der Einzige bin, bei dem sie wissen, was sie dürfen und vor allem auch, was nicht. Der "Nachteil" dabei ist nur, dass ich nun natürlich weder einen Grund habe zu hoilen noch einen, gegen sie anzugehen. Aber mir reicht das.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Die machen ganz genau das, was sie zu machen haben. Sie nehmen die Kohle, für die sie einen Zahlungsauftrag haben und schieben sie mir innerhalb von 24 Stunden rüber. Nicht mehr und nicht weniger.


      Irgendwelche Käferschmutz-Vorbehalte oder sonst was haben in einem Zahlungstransfer rein rechtlich nichts zu suchen.
      Da haben ich und sehr viele PayPal-Nutzer aber ein Verständnisproblem. PayPal wirbt doch beim Einkauf materieller Produkte und dann dem Einsatz seines Zahlungssystems mit dem Ver- und Käuferschutz.

      PayPal schrieb:

      Für Käufer: Wenn ein berechtigter Artikel, den Sie mit PayPaI online bezahlt haben, zum Beispiel nicht ankommt oder nicht der Beschreibung des Verkäufers entspricht, können Sie den gesamten Kaufpreis des Artikels sowie die ursprünglichen Versandkosten bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erstattet bekommen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Bedingungen für den PayPal-Käuferschutz.

      Für Verkäufer: Wenn Sie zum Beispiel eine nicht autorisierte Zahlung erhalten haben oder der Käufer behauptet, dass er die bestellte Ware nicht erhalten hat, können Sie gemäß den Voraussetzungen unseres Verkäuferschutzprogramms einen Anspruch auf den gesamten Betrag der Zahlung haben.

      *Es gelten die Bedingungen für den PayPal-Käuferschutz und den PayPal-Verkäuferschutz.
      Bleiben wir beim Käuferschutz - immer wieder lese ich Beschwerden, nach denen PayPal eben einen Schutz leistet, eben weil der Betrag dem Verkäufer (unter Abzug der Provision) überwiesen wurde. Die Käufer werden auf den Händler verwiesen und sobald ein "Fall" bei PayPal eröffnet wird, zeigt sich PayPal (in Einzelfällen) wenig kulant. PayPal fragt dann bei dem Händler an und sobald der nachweislich bestätigt, dass geliefert wurde, beendet PayPal die Prüfung.

      Beispiel: ... ein deutscher Käufer hat ein billiges Haaröl aus England empfangen, statt der gekauften, hochwertigen Lederhandschuhe. Da original verpackt, handelte es sich vermutlich um einen Diebstahl beim Händler.
      Trotz Vorlage diverser Fotos, meinte der Händler, es tutet ihm leid und der Kunde möge sich an PayPal wenden. PayPal schrieb dann:

      PayPal Support schrieb:

      Wenn Sie dieses Problem nicht gemeinsam mit dem Verkäufer lösen können, können Sie Ihren Fall bis zum ... eskalieren. Andernfalls wird der Fall am ... automatisch geschlossen. Nachdem ein Fall geschlossen wurde, kann er nicht erneut eröffnet oder eskaliert werden.
      Da keine Einigung mit dem Händler zu Stande kam, wurde der "Fall" dann vom Käufer bei PayPal zu einem "Konflikt" eskaliert:

      PayPal Support schrieb:

      Sie haben den Fall zu einem Antrag auf Käuferschutz eskaliert.
      ...und der wurde dann zu Gunsten des Händlers entschieden, denn der hatte ja (irgendwas) nachweislich geliefert.
    • Reducal schrieb:

      Da haben ich und sehr viele PayPal-Nutzer aber ein Verständnisproblem.
      Naja, zunächst mal habe ich eines mit dem, was Du schreibst. Denn meine Geschäftsbeziehung zu Paypal (und auch zur ebay S.a.r.L. wie mir kürzlich ebay legal bestätigt hat) ist eine sehr spezielle, seit ich mal beinahe Paypals Banklizenz über die CSSF geknickt habe. Das war noch lange vor dem ersten Versuch eines eigenen Zahlungssystems von ebay. Anders gesagt: Für mich sind beide wirklich nur Geld-hnin-und-herschieber.

      Man kann sich durchaus selbst in diese Position bringen. Kostet Arbeit und einiges an Mühe, aber zu schaffen ist das.

      Dann kommt man auch in den "Genuss" extremer Kulanz als Zahlungsempfänger. denn die wissen genau, was sie dürfen und auch was sie (eigentlich) nicht dürfen.

      Dass sie manches (wie zum Beispiel Guthaben ohne Gerichtsbeschluss in einem Strafverfahren einfrieren oder ordnungsgemäß autorisierte Zahlungen zurück holen) nicht dürfen, hält sie aber nicht davon ab, es trotzdem zu tun.

      Solange man sich das gefallen lässt, steht es ja so in den AGB. Und die paar Wenigen, die das nicht mitmachen sondern sich ernstlich wehren, bekommen dazu eine abweichende "einzelvertragliche Regelung" in Form eines Flags im Account. Lustigerweise aber nur für des Empfang von Zahlungen. Der Käuferschutz funktioniert bei mir "ganz normal". Vermutlich, weil sich die Verkäufer, bei denen ich so ein Problem habe, sich das gefallen lassen.

      Ich versuche also erst mal, dein Problem mit dem Käuferschutz zu lösen. Also so wie es sich aus den AGB von Paypal ergibt.

      Reducal schrieb:

      ...und der wurde dann zu Gunsten des Händlers entschieden, denn der hatte ja (irgendwas) nachweislich geliefert.
      Was für ein Fall wurde denn gemeldet?

      "Artikel nicht erhalten" bzw "Item Not Received" (INR) oder "Artikel nicht wie beschrieben" bzw "Significantly Not As Described" (SNAD)?

      Das ist ein oft gemachter Fehler, gerade wen statt des neuen iPhone was komplett anderes im Paket gewesen ist (Haar- und Altöl, Backstein, Hundehaufen, eine Dose Nichts bei der das Blech fehlt...)

      Ein leeres Paket ist ein SNAD. Kein INR. Beispiel aus der Bescheibung des KS: "Statt der fünf Golfbälle wurden nur zwei geliefert". Oder eben auch null.

      Bei einem INR eines Käufers in D-A-CH reicht es dem Verkäufer, den Versandnachweis zu erbringen. Also die Sendungsnummer hinterlegt zu haben. Bei Käufern ausserhalb dieser Region ist ausserdem der online einsehbare Zustellnachweis erforderlich. Das regelt sich tatsächlich nach dem Sitz des Käufers.

      Es sei denn, man hat dem Zahlungsdienst das als Privatverkäufer auch nachhaltig abgewöhnt indem man klarstellt, wo der Erfüllungsort ist und wie sich das jetzt gleich mal auf die Lizenz auswirken kann. Aber das dürfte, wie schon erwähnt, der Ausnahmefall sein.

      Sonst ist das Inhalt des Verkäuferschutzes. Du kannst den Käuferschutz nicht alleine betrachten. Denn Verkäuferschutz ist eines der Kriterien, warum der Käuferschutz nicht greift - er ist also Bestandteil des Käuferschutzes.

      Das liest natürlich kein Käufer. Warum sollte der sich auch für Verkäuferschutz interessieren? Er ist ja kein Verkäufer. Das führt dann eben zu "Überraschungen".

      Falls dein Haaröl-Beispiel aber ein SNAD gewesen ist, sollte die Entscheidung von Pypal noch nicht endgültig sein. Gegen diese Entscheidung kann man bei Paypal Widerspruch einlegen.

      Ist das passiert? Ich weiss jetzt gerade nicht, ob das dann in der Nachricht von Paypal steht oder sogar in der Transaktion selber auftaucht. Im Zweifel ist da ein Anruf(!) beim Support anzuraten.

      Ach ja... nur weil Paypal behauptet, die Entscheidung sei endgültig, heisst das nicht, dass sie das auch ist.

      Dein Lederhandschuhkäufer hat ja einen Vertrag mit Paypal. Nach den AGB wäre - Beweisfähigkeit vorausgesetzt - Käuferschutz wegen eines SNAD zu leisten. Natürlich sind die Entscheidungen dann endgültig, wenn sie korrekt sind. Sie sind es aber nicht, wenn Paypal sich nicht an seinen Vertrag gehalten hat. In dem Fall wäre der Käuferschutz bzw die Änderung der Entscheidung dann im Zweifel auch einklagbar, weil die Entscheidung an sich vertragswidrig war.

      Allerdings mit den beiden Risiken, dass erstens der SNAD glaubhaft gemacht werden muss und sich zweitens der Richter daran erinnert, dass das gesamte Käuferschutzsystem eigentlich gegen geltendes Recht verstößt. Man selber sollte ihn jedenfalls nicht auf diese Idee bringen. Denn Paypal wird das Argument sicher auch nicht einbringen.

      Kleiner Nachteil an dieser zwar praktikablen, aber doch recht ruppigen Behandlung des ach so armen Zahlungsdienstleisters: Du brauchst einen Anwalt, der das zum Streitwert der Lederhandschuhe mitmacht. Oder Du kannst es selber, wenn ich mal davon ausgehe, dass der Kaufpreis (und damit der Streitwert) unter 5000 Euro liegt. Dann liegt es beim Amtsgericht und da darfst Du dich ja selbst vertreten.

      Du kannst natürlich auch den ach so armen Zahlungsdienstleister in Ruhe lassen. (Dann macht der auch weiterhin Hugoles mit dir) und gehst direkt auf den Verkäufer los.

      Nur ist da nun das Problem, dass der in Dingsbums sitzt. Jedenfalls nicht in der EU. Aber wenigstens nicht in China.

      Da hilft dir dann vielleicht diese Seite erst mal weiter: freshfields.de/our-thinking/kn…uk-bezug-zugestellt-4399/

      Da dürften die Kosten allerdings horrend sein. Auch wenn wir gerne über die deutschen Anwalts- und Gerichtskosten meckern, selbst in der tiefsten englischen Provinz würde dich so ein Rat nach der Tabelle des Msster of Rolls (Hat nix mit Rolls Royce zu tun, auch wenn die Preise ähnlich aussehen) mindestens 255 Pfund die Stunde kosten. Ich bin im falschen Land.... ^^
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Da dürften die Kosten allerdings horrend sein.
      Das ist wohl bei der Verteidigung das größte Problem - Beispiel Lederhandschuhe, die haben 130 € gekostet - dafür gibt es keine ernstzunehmende Rechtsvertretung, es sei denn man ist selbst juristisch sattelfest, so einen Kampf zu führen. Die meisten Leute, deren Beschwerden ich verfolge, können PayPal nicht mal unfallfrei schreiben.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Was für ein Fall wurde denn gemeldet?

      "Artikel nicht erhalten" bzw "Item Not Received" (INR) oder "Artikel nicht wie beschrieben" bzw "Significantly Not As Described" (SNAD)?
      Artikel nicht erhalten. Und ja, mit ist klar, dass das zwar vom Sinn her die richtige Meldung aber in der Betrachtung von PP die falsche Rubrik ist. SNAD wäre auch nicht korrekt, denn Handschuhe haben mit Probepackungen Haaröl nun gar nix zu tun. Da fehlt schlichtweg der Grund: ein anderer Artikel wurde geliefert.
    • Reducal schrieb:

      Die meisten Leute, deren Beschwerden ich verfolge...
      Das ist der Grund, warum ich das Thema hier aufgreife. PayPal kommt mit verwirrenden Nachrichten und weniger gutem Layout daher, das verwirrt den ohnehin zumeist aufgebrachten Käufer. Deshalb habe ich mir eine Strategie in solche Fällen überlegt, die aber nicht unbedingt zur Nachahmung geeignet ist, dazu aber später vielleicht mehr.

      Der Fall mit den Handschuhen wurde nachträglich geheilt, denn der britische Händler hat schlussendlich dann doch an PP zurückbezahlt, nachdem der deutsch Kunde den Vorfall nochmal sehr freundlich erklärt hatte. Der Vorteil war vermutlich auch der, dass der Kunde dort noch eine weitere Bestellung laufen hatte, bei der alles i. O. war.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      ...seit ich mal beinahe Paypals Banklizenz über die CSSF geknickt habe.
      Hatte ich auch mal versucht und damit für bisschen Ärger gesorgt:

      Reducal ./.. 1-Cent-Auktionen schrieb:

      PayPal stellt nach wie vor sein System diesem Anbieter zur Verfügung. Nach meinem Gusto ist das nicht nur leichtfertige sondern aktuell gar vorsätzliche Geldwäsche durch PayPal, zu Gunsten des Händlers. Da muss sich PayPal nicht wundern, wenn dahin gehend Beschwerden an die für PayPal in Luxemburg zuständige CSSF gerichtet werden und außerdem womöglich Staatsanwaltschaften sich nicht nur dem Händler sondern auch dem Zahlungssystembetreiber annehmen müssen.
      Hatte das damals durch- und mir einen Stachel eingezogen. Die Staatsanwaltschaft war nämlich not amused über die eigensinnigen Aktivitäten, da sich anscheinend (näheres ist nicht gewiss) plötzlich mein lokales Justizministerium eingeschaltet hatte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Reducal ()

    • Reducal schrieb:

      SNAD wäre auch nicht korrekt, denn Handschuhe haben mit Probepackungen Haaröl nun gar nix zu tun. Da fehlt schlichtweg der Grund: ein anderer Artikel wurde geliefert.
      Ich denke, das ist von der Logik her schon richtig angedacht.

      SNAD heisst ja "signifikant von der Beschreibung abweichend".

      Beschrieben waren "Handschuhe".
      Im Paket waren "Probepackungen".
      "Probepackungen" sind keine "Handschuhe".
      Also weicht der gelieferte Artikel von der Beschreibung signifikant ab.

      Wäre ein leeres Paket gekommen, gebe ich zu, dass diese Logik dann ein wenig ins Schleudern kommt:

      Beschrieben waren "Handschuhe".
      Im Paket war "Nichts".
      "Nichts" sind keine "Handschuhe".
      Also weicht der gelieferte Artikel von der Beschreibung signifikant ab.

      Aber wenn man "Nichts" als eine Art von Artikel begreift, dann funktioniert diese Logik auch hier.

      Wobei... Wenn man nachweislich "Nichts" besitzt - egal wieviel - müsste man ja eigentlich offiziell als mittellos gelten. Wenn man das dann noch gegenüber dem Finanzamt vertreten könnte, wäre das ein super Steuersparmodell.
      :lach:

      Also ein wenig hinkt die Logik von Paypal in dem Moment schon. Aber "Item not received" bedeutet halt eigentlich "Ich habe kein Paket". Wäre vielleicht für den Normaluser besser verständlich, wenn er "Parcel not received" / "Paket nicht erhalten"(alsp einen "PNR") melden würde.

      Dann wäre klar, was damit tatsächlich gemeint ist.Und auch, wieso der Käuferschutz nicht greift, wenn die Sendung unterwegs abhanden kommt. Dass das so ist, muss man dann aber immer noch selbst in den AGB nachlesen.

      Reducal schrieb:

      Der Fall mit den Handschuhen wurde nachträglich geheilt, denn der britische Händler hat schlussendlich dann doch an PP zurückbezahlt, nachdem der deutsch Kunde den Vorfall nochmal sehr freundlich erklärt hatte. Der Vorteil war vermutlich auch der, dass der Kunde dort noch eine weitere Bestellung laufen hatte, bei der alles i. O. war.
      Netter wäre gewesen, wenn er die Handschuhe in die andere Bestellung mit reingelegt hätte. Oder kurzerhand nachgeliefert, falls die andere Bestellung auch schon verschickt ist. Also wenn er schon die eigentliche Reklamation anerkennt.

      Kaufmännisch sinnvoller wäre es wohl ausserdem. Denn bei der Rückerstattung hat er ja nur den Verkaufspreis als Kosten. Bei der Nachlieferung den Einkaufspreis plus Versand und auf der Haben-Seite einen zufriedenen Kunden. Naja, das muss er wissen. Ist seine Kalkulation.

      Reducal schrieb:

      Hatte ich auch mal versucht und damit für bisschen Ärger gesorgt:

      Dazu sollte man wissen, dass Paypal und die CSSF regelmäßig so etwa alle zwei bis vier Wochen über berechtigte Beschwerden konferieren. Je nachdem wie viele Beschwerden vorliegen und wie gravierend die sind.

      Wenn dabei Dinge auf den Tisch kommen, die klare Rechtsverstöße sind, dann muss Paypal Abhilfe schaffen. Sonst haut ihnen die CSSF ernsthaft auf die Finger. Das kann von einer Anordnung zur Änderung der AGB bis hin zum Entzug der Banklizenz reichen.

      Allerdings ist es für die CSSF auch ausreichend, wenn Papypal bei der Konkreten Beschwerde Abhilfe schafft. Alle anderen meckern ja nicht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Netter wäre gewesen, wenn er die Handschuhe in die andere Bestellung mit reingelegt hätte.
      Genau das ging ja nicht, da von England nach Deutschland der Warenwert auf 150 € zollfrei ist. Das wurde schon bei der Bestellung angezeigt, deshalb zwei Bestellungen. Beide wurden zugleich geliefert.

      Das Problem der Ersatzlieferung war auch keine Option, da die Bestellung am 23.11. - rechtzeitig vor Weihnachten war, die Lieferung von der Insel aber 3 Wochen gedauert hatte.

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    • Reducal schrieb:

      Das Problem der Ersatzlieferung war auch keine Option, da die Bestellung am 23.11. - rechtzeitig vor Weihnachten war, die Lieferung von der Insel aber 3 Wochen gedauert hatte.
      Das ist ja nun kein Argument. Das bedeutet nur, dass man entweder an Weihnachten ohne Geschenk dasteht oder dass man auch nächstes Weihnachten ohne Geschenk dasteht.

      Aber dieses heimtückische Weihnachten kommt ja auch immer so plötzlich. Verdammt, lernt endlich mal die Vorzeichen zu deuten. Wenn in den Supermärkten ab Mitte August die ersten umgepackten Schoko-Osterhasen in den Regalen erscheinen, ist täglich mit dem unvermittelten und unvermeidbaren Eintreten von Weihnachten zu rechnen.

      Experten betonen zwar, dass 2024 das am überraschendsten eingetretene Weihnachten seit Beginn der Weihnachtsaufzeichnungen gewesen ist. Aber einer weit verbreiteten Verschwörungstheorie zufolge soll Weihnachten fast immer im selben auf wenige Tage im Jahr eingrenzbaren Zeitraum stattfinden.
      :lach:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Jetzt tust mir aber Unrecht. Der 23.11 ist ein vorausschauendes Datum. So viel Flexibilität bis W. sollte man schon erwarten können. Paket kam ja auch rechtzeitig an, nur mit dem Trickdiebstahl konnten weder der Kunde, noch der Händler rechnen. Die Ersatzlieferung wäre erst im neuen Jahr eingetroffen, vielleicht.
    • Reducal schrieb:

      Die Ersatzlieferung wäre erst im neuen Jahr eingetroffen, vielleicht.
      Und das wäre dann ein Jahr ohne Weihnachten gewesen?
      :lach:

      Reducal schrieb:

      Der 23.11 ist ein vorausschauendes Datum.
      Wenn man in England kauft? Die fahren ja heute noch auf der Seite, auf der es beim Pferdekutschen-Verkehr mal sinnvoll gewesen ist. von anderen Abnormitäten z.B. in der Küche ganz zu schweigen :D

      Trag es mit Fassung. Wer den Schaden hat, spottet jeder Beschreibung oder so.... ^^

      Aber tatsächlich habe ich die meisten eigenen Erfahrungen mit Houdini-Sendungen (Inhalt verschwindet unterwegs) auch in England gemacht. Wäre da nicht ein Wassergraben aussen rum, wer weiss, was bei uns noch alles abhanden käme.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Reducal schrieb:

      Deshalb habe ich mir eine Strategie in solche Fällen überlegt, die aber nicht unbedingt zur Nachahmung geeignet ist...
      Nennst sich abgewandelt auch Lastschriftreiterei, außerdem riskiert man den PP-Account. Aber - wer das Geld hat, hat das Sagen!

      Die wenigsten nutzen PP wohl als Standardzahlungsmittel und ist ein Account erst ruiniert, lebt es sich mit dem nächsten ganz ungeniert. Die Hausnummer ist die eMailadresse, der Rest ist PP völlig schnuppe, da PP nicht accountübergreifend agiert. Freilich erkennt die Technik oder der Support anhand Name und Adresse denselben Nutzer aber Aktionen sind nur mit dem gegenständlichen, betroffenen Account zu erwarten.

      Man könnte also einfach der Lastschrift von PP für die ausgefallene Lieferung widersprechen. Der Account gerät ins Minus und danach muss man Anrufe vom Support, die Sperrung des Accounts und die Einschaltung des Inkassos aushalten. Auf diese Weise zwingt man PP den Schaden aus eigenem Risiko zu tragen und bringt sich in die komfortable Situation, den verlorenen Betrag zurück zu haben.

      Diese Strategie ist nur bedingt zum Nachmachen geeignet, denn dafür....

      Reducal schrieb:

      ....braucht der Widerspruchsführer auch ein dickes Fell.
    • Reducal schrieb:

      Diese Strategie ist nur bedingt zum Nachmachen geeignet, denn dafür....
      ...eben. Dickes Fell.

      Du sprichst aber gerade von der Seite des KS. Also wenn der Käufer seinen "Willen" nicht bekommt.

      Da ist aber eben der häufigste Fehler, einen INR zu melden, wenn es eiigentlich ein SNAD ist. Der Vorteil am INR ist aber, dass man den INR noch in einen SNAD abändern kann. Lässt sich also reparieren.

      Auch da ist die Logik von PP nachvollziehbar. Kann ja sein, dass ein Paket noch nicht da ist. Und man den INR meldet. Dann kommt es doch noch und er Inhalt stimmt nicht. Einen zweiten Fall öffnen geht nicht. Aber den ersten ändern geht.

      Reducal schrieb:

      Die wenigsten nutzen PP wohl als Standardzahlungsmittel
      Kommt drauf an, wo man kauft. Kauft man direkt bei einem deutschen Shop, magst Du recht haben. Aber da hat man dann auch das komplette Arsenal an Möglichkeiten, einem unbotmäßigen Händler die Hammelbeine lang zu ziehen.

      Beim Kauf im Ausland dürfte das eine der häufigeren Zahlungsmethoden sein und wenn der Kauf über ebay läuft auch.

      Wobei natürlich bei ebay dann erst mal das Zahlungssystem von ebay greift. Aber der Laden arbeitet ja im Prinzip auf die selbe Weise wie Paypal, so dass hier das oben Geschriebene analog ebenfalls gilt. Bis hin zu dem Flag im Account: "Der ist böse, der beisst uns in die Möse. Also nicht anfassen! Ist giftig!"
      ^^

      Ach ja... die Zahlungen der ebay S.a.r.L. für meine ebay-Verkäufe vom Sonntagabend stehen mit Wert gestern auf dem Kontoauszug. Versenden muss ich bis übermorgen. Wenn man sich die erst mal richtig erzogen hat, dann klappt das auch.

      Kleiner "Nachteil" der erzieherischen Maßnahmen: Ich kann die Versandlabel nicht mehr direkt über ebay erstellen, weil die GmbH den Betrag ja vom Guthaben abbuchen will. Das hat mir die S.a.r.L. aber schon komplett ausbezahlt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Danke du Held, hast wieder was lustig erhellt. Aber wenn wir schon mal dabei sind, das Zahlungssystem von eBay.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Wobei natürlich bei ebay dann erst mal das Zahlungssystem von ebay greift.
      Aktuell löse ich einen Nachlass auf und habe wertige Artikel bei eBay eingestellt. Läuft eigentlich ganz gut und mit dem Zahlungssystem von eBay bin ich auch zufrieden, zumal mein Konto für die Auszahlung freilich verifiziert ist.

      Das Zahlungssystem das von eBay ist voreingestellt. PayPal und Barzahlung bei Abholung sind alternativ nicht verfügbar. Ist das normal? @Löschbert Bastelhamster, @Schützin

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Reducal ()

    • Reducal schrieb:

      Aktuell löse ich einen Nachlass auf
      So was geschieht leider ab und zu.

      Reducal schrieb:

      und habe wertige Artikel bei eBay eingestellt
      Kann man machen. Ob's so praktisch ist...
      ^^

      Reducal schrieb:

      Das Zahlungssystem das von eBay ist voreingestellt. PayPal und Barzahlung bei Abholung sind alternativ nicht verfügbar. Ist das normal?
      Barzahlung bei Abholung müsste eigentlich trotz Zahlungssystem möglich sein. Zumindest war es das früher, wenn man Abholung angeboten hat. Aber ich habe darauf jetzt eigentlich gar nicht geachtet.

      Dass Du kein Paypal anbieten kannst, ist dagegen normal. Du bietest ja "Zahlungssystem" an.

      Nochmal kurz zur Funktionsweise des ebay-Zahlungssystens.

      Da ist zum einen die ebay Inc in den USA, die in Europa über die ebay AG in Bern Serverkapazitäten zur Verfügung stellt. Das ist sozusagen der Host- und Contentprovider, der für das ganze ebay-Dingens die Technik und die Seite stellt.

      Dann gibt es die ebay GmbH in Kleinmachnow. Die ist der Vertragspartner für die Leute, die sich in der EU und der Schweiz auf ebay registrieren.

      Dann haben wir die ebay S.a.r.L. in Luxemburg. Die hat ihr Büro (vermutlich) im selben Briefkasten in Luxemburg wie Paypal. Zumindest ist es die selbe Postanschrift. Wahrscheinlich ist das ein Großraumbriefkasten und die haben da inzwischen eine Trpckenbauwand reingesetzt.

      Diese ebay S.a.r.L. hat mit der ebay S.a.r.L. die früher die Verträge mit den Nutzern hatte (also das, was heute die ebay GmbH macht) nichts zu tu. Diese "alte" ebay S.a.r.L. wurde (meines Wisens) inzwischen liquidiert und existiert nicht mehr.

      Beim Zahlungsdienstleister ebay S.a.r.L. handelt es sich um die frühere Stughub Inc. die seit (ich meine) 2012 eine Lizenz als Zahlungsdienstleister durch die CSSF besitzt und inzwischen eben als ebay S.a.r.L. firmiert.

      So, nachdem die Konstellation klar ist, dröseln wir das Zahlungssystem auf.

      Die ebay S.a.r.L. hat ganz genau einen Kunden, der ein Konto bei ihr unterhält. Und zwar die ebay GmbH. Auf die Art sind sie auch um die verpflichtende Identifizierung der Nutzer herum gekommen, die 2011/2012 das erste Zahlungssystem geknickt hatte. Diese eine ebay GmbH, die da ein Konto unterhält, war ja recht einfach zu identifizieren.

      Der Käufer bezahlt seinen Kauf an die ebay GmbH auf deren Konto bei der ebay S.a.r.L. mit der Maßgabe der Weiterleitung der Zahlung an den Verkäufer.

      Die ebay S.a.r.L. führt den Zahlungsauftrag des Käufers dann aus, indem sie das Geld auf das Bankkonto überweist, das sie von der ebay GmbH dafür genannt bekommt.

      Das ist übrigens auch der Grund, warum das bei mir mit den 24 Stunden klappt. Denn die ebay GmbH betreibt da kein Factoring im weiteren Sinne, sie stellt mir nur ihr Konto bei der ebay S.a.r.L. zum Empfang der Zahlung zur Verfügung. Damit ist auch klar, dass die Zahlungsanweisung des Käufers auf das Konto bei der ebay S.a.r.L. nicht an die ebay GmbH geht sondern an mich direkt.

      Deshalb will die ebay GmbH aber von mir auch ein verifiziertes Konto. Würden sie das mit unverifizierten Konten machen, wäre das ja Geldwäsche. Und würden sie das Geld an sich überweisen lassen, bräuchten sie dafür eine eigene Lizenz und von mir trotzdem wieder ein Postident. Deshalb geht das eben an mich direkt.

      Also im Grunde ein ganz interessantes Konstrukt, das die sich da haben einfallen lassen. So richtig haarscharf durch alle Löcher im Gesetz. Aber eben legal. Solange die ebay S.a.r.L. dabei keinen Mist baut. Also zum Beispiel Zahlungsanweisungen an den Zahlungsempfänger verzögert.

      Da es nun aber egal ist, wie das Geld des Käufers auf das Konto der ebay GmbH bei der ebay S.a.r.L. gelangt, musst Du gar kein Paypal mehr anbieten. Das tut die ebay S.a.r.L. für dich. Auch Kreditkarte geht. Oder ein anderer Zahlungsdienstleister. Klarna, Sofotüberweisung oder so.

      Wichtig dabei ist, dass die ebay S.a.r.L. beim Empfang der Zahlung vom Käufer auf eine bereits von einem anderen Zahlungsdienstleister erfolgte Identifizierung verweisen können muss. Sonst müssten die den Zahlungsgeber nämlich doch wieder selber identifizieren.

      Aus dem Grund gibt es auch keine Kontonummer, auf die man der ebay GmbH mit einer normalen Überweisung Geld auf ihr Konto bei der ebay S.a.r.L. überweisen kann. Technisch möglich wäre das ja. Paypal macht's vor. Aber die müssen ja auch jeden Inhaber eines Paypal-Accounts identifizieren, wenn der Geld an Paypal überweisen will.

      Du als Verkäufer dagegen bietest bei der ebay GmbH einfach nur "Zahlungssystem" an. Und wenn der Käufer mit Paypal zahlen will, dann tut er das. Auf das Konto der ebay GmbH bei der ebay S.a.r.L. mit der Maßgabe der Weiterleitung der Zahlung an dich.

      Rein technisch wäre es natürlich auch möglich, dass Du als alternative Auszahlungsquelle Paypal anbietest.

      Dem stehen aber einige Dinge entgegen.

      Erstens haben die den Laden 2015 verkauft und inzwischen gar nichts mehr damit zu tun. Daher auch die baulichen Maßnahmen im Briefkasten.

      Zweitens bietet Paypal entweder eine Zahlung für einen Warenkauf an oder als Familie&Freunde. PP F&F kommt aus naheliegenden Gründen nicht in Frage. Bliebe also Warenkauf. Und dann? Wer kriegt den Käuferschutz aufs Haupt gedeckelt wenn die Ware nicht ankommt? Jup. Genau. Die ebay S.a.r.L. Denn die hat ja bezahlt. Könnte zwar theoretisch über die AGB anders geregelt werden, aber.... hab ich's schon erwähnt? Ebay hat Paypal 2015 verkauft und keinen Einfluss mehr darauf, was Paypal anstellt.

      Davon, dass die ebay S.a.r.L. dann für eine Rücksendung der Ware im Käuferschutzfall die Daten des Käufers an Paypal rausrücken müsste, (die sie dann erst mal bei der GmbH abholen müssten) und dass die Herausgabe dieser Daten an irgend einen dahergelaufenen Krethi- oder Plethi-Pal so ungefähr allen datenschutzrechtlichen Regeln zuwider läuft, gar nicht erst zu reden. Nicht mal, wenn der im selben Briefkasten hockt wie man selber.

      Und nicht zuletzt würde das dem nicht mit ebay verbundenen Konkurrenzunternehmen der ebay S.a.r.L. auch einigen Einblick in die eigenen Umsätze bzw Zahlungsbewegungen erlauben. Mehr jedenfalls als nur die Beobachtung Paypals, was denn an die ebay S.a.r.L. über Paypal bezahlt wird. Zum Beispiel die Tatsache, wie schnell die ebay S.a.r.L. erteilte Zahlungsaufträge tatsächlich an die Zahlungsempfänger auskehrt.

      Diese Information bei einem direkten Mitbewerber, der durch genau diese ebay S.a.r.L. mit Nachdruck von der Plattform geschmissen wurde? Da wäre beim Zahlungssystem von ebay bzw der ebay S.a.r.L. vermutlich ganz schnell das Licht aus, denn die 24 Stunden halten die wohl nur in ganz seltenen und gut begründeten Ausnahmefällen ein. Nehme ich zumindest mal an. Bei mir klappt das ja.

      Und für wen es von gesteigertem wirtschaftlichem Interesse sein könnte, wenn der ebay S.a.r.L. ihre Lizenz als Zahlungsdienstleister durch die CSSF entzogen würde, weil ein Mitbewerber mit Banklizenz dauerhaft verspätet ausgeführte Zahlungsaufträge reklamiert, überlasse ich jetzt einfach deiner Phantasie.

      Also schmink dir direkt den Gedanken ab, dass dir ebay irgendwann erlaubt, deine Zahlungen auf Payoal zu erhalten. Das wird nicht passieren.

      Falls ich noch was vergessen habe, frag ruhig nach.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Okay, wir sind beieinander! Als 3-2-1-meins-Veteran war ich beim eBay-Zahlungssystem zuerst skeptisch, nachdem ich bei Kleinanzeigen mit OPP sehr unzufrieden bei der Abwicklung war. Bei KA habe ich mich deshalb nun auch schlussendlich abgemeldet.

      Aber eine AW auf meine Frage hast du als Verkäufer vermutlich nicht auf dem Schirm.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Du als Verkäufer dagegen bietest bei der ebay GmbH einfach nur "Zahlungssystem" an. Und wenn der Käufer mit Paypal zahlen will, dann tut er das. Rein technisch wäre es natürlich auch möglich, dass Du als alternative Auszahlungsquelle Paypal anbietest.
      Beim Einstellen der Artikel wurde mir ausnahmslos das eBay-Zahlungssystem angeboten, keine Alternative - auch nicht Barzahlung, obwohl ich Abholung angeboten habe.

      Nach erfolgreicher Abholung durch den Käufer und gegenseitiger Bewertung hat die End-Abwicklung des Deals auch einen Schluckauf. Die steht nämlich nach wie vor auf Versand, der letzte Schritt ist offen, da ich kein Versandunternehmen und keine Sendungsnummer angeben kann.

      Zieht man den Deal als Käufer so durch, wie es eBay möchte (mit deren Zahlungssystem und versicherten Versand) schaut sich die portalseitige Abwicklung zum Schluss super an - aber wirklich nur dann.

      ich schrieb:

      Beim Einstellen der Artikel wurde mir ausnahmslos das eBay-Zahlungssystem angeboten, keine Alternative ....
      Könnte auch daran liegen, dass ich zuvor dem eBay-Zahlungssystem zugestimmt und es für mich eingerichtet habe. Bei anderen Mitgliedern könnte das anders aussehen. Vermutlich ist damit meine Frage beantwortet.
    • Reducal schrieb:

      Beim Einstellen der Artikel wurde mir ausnahmslos das eBay-Zahlungssystem angeboten, keine Alternative - auch nicht Barzahlung, obwohl ich Abholung angeboten habe.
      Das hast Du vermutlich überlesen.

      Ob es "Barzahlung bei Abholung" als Zahlungsmethode noch gibt, weiss ich nicht. Weil ich darauf nicht geachtet habe.

      Wenn ich aber so n meinen Erinnerungen grabe, dämmert mir sachte, dass ich meine, ebay hat das auch abgeschafft.

      Statt dessen zahlt der Käufer über das Zahlungssystem und bekommt, wenn er "Abholung" auswählt, einen Code, den dann der Verkäufer in der ebay-App eingeben muss, wenn der Käufer abholt.

      Setzt natürlich voraus, dass der Käufer weiss, dass er den Code mitbringen muss und dass der Verkäufer überhaupt die ebay-App nutzen kann. Soll ja Leute geben ,die gar kein Mäusekino haben.

      Reducal schrieb:

      Die steht nämlich nach wie vor auf Versand, der letzte Schritt ist offen, da ich kein Versandunternehmen und keine Sendungsnummer angeben kann.
      Jup. das wäre eine mögliche Konsequenz aus dem fehlenden Abhol-Code im System.

      Reducal schrieb:

      Könnte auch daran liegen, dass ich zuvor dem eBay-Zahlungssystem zugestimmt und es für mich eingerichtet habe. Bei anderen Mitgliedern könnte das anders aussehen.
      Wie sollte es? Ohne Zustimmung zum Zahlungssystem kann man nicht verkaufen.

      Aber theoretisch müsste bei Abholung nach beiderseitiger Bewertung die Zahlung auch freigegeben sein. soviel zu deinem "Schluckauf", Wenn da Versand steht und das System eine Sendungnummer haben will, musst du mal prüfen, ob der Käufer tatsächlich als Versandart "Abholung" ausgewählt hat.

      ohne das hat er natürlich auch keinen Abholcode bekommen, den Du irgendwo eintragen könntest.

      Falls er das doch hat, lass dir den Code mal noch geen und sorg für ein bisschen Beschäftigungstherapie bei ebay. Ruf den Support an und frag möglichst dämlich nach, wo Du den Code eintragen sollst.

      Wenn dir der Support dann erklärt, das Du das mit der App machst, frag zurück "Bin ich'n Depp, hab ich 'ne Äpp?" und wie man die Äpp auf einem Nokia 3410 (siehe unten) betreiben kann.


      Vielleicht erbarmt sich der Supporti ja und trägt den Abholcode selbst ins System ein.

      Wenn der Käufer aber eine Versandart ausgewählt hat, solltest Du das auch am Zahlungsbetrag sehen können, vorausgesetzt Du hast ausser Abholung keine weitere kostenlose Versandart.

      Aber auch das kann notfalls der Supporti für dich richten.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.