Steuern auf geerbten Firmenwagen

    • Steuern auf geerbten Firmenwagen

      Erben müssen beim Verkauf eines Firmen-
      wagens Umsatzsteuer zahlen. Nach einem
      Urteil des Finanzgerichts Rheinland-
      Pfalz in Neustadt/Weinstraße würden sie
      in diesem Fall steuerrechtlich wie Un-
      ternehmer behandelt, obwohl sie letzt-
      lich Privatleute und keine Unternehmer
      seien (Az.: 6 K 1423/05).

      Da der Staat dem verstorbenen Unterneh-
      mer beim Kauf des Betriebswagens die
      Umsatzsteuer erstattet habe, sei es
      sachgerecht, dass die Erben sie beim
      Verkauf des Wagens wieder an den Staat
      zurückzahlten. Dies hätte der Gestorbe-
      ne zu Lebzeiten auch tun müssen.