Einkäufe bei eBay dürfen beim Verkäufer abgeholt werden

    • Einkäufe bei eBay dürfen beim Verkäufer abgeholt werden

      Berlin – Wer Waren beim Internetauktionshaus eBay kauft, darf sie laut einem Gerichtsurteil auch persönlich beim Verkäufer abholen und so Versandkosten sparen. Anders ist es, wenn der Verkäufer in der Auktion das Abholen ausdrücklich ausgeschlossen hat. Das hat das Amtsgericht Koblenz entschieden, wie die Stiftung Warentest in der März-Ausgabe ihrer Zeitschrift „Test“ berichtet. Gibt er aber einfach nur die Versandkosten an, bedeutet das nicht, dass die Ware nur per Post zu beziehen ist. Auch wenn als Zahlungsweg nur die Überweisung genannt werde, reiche das nicht.

      In dem verhandelten Fall bekam ein Käufer Recht, der im Internet zwei Fahrradsättel für je einen Euro ersteigert hatte und sich die Versandkosten von neun Euro sparen wollte.

      (Aktenzeichen: Amtsgericht Koblenz 151 C 624/06)