Nach einem Urteil des Münchner Amtsgerichts müssen Kosten für einen Dienst auf einer Webseite klar und ersichtlich erkennbar sein. Das Verstecken des Preises in den allgemeinen Geschäftsbedingungen mache diese unwirksam.
Quelle:
golem.de/0702/50613.html
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golem.de/0702/50613.html