Moin in die Community,
und da habe ich den Salat (oder noch nicht?). Beim Versuch meine alte DVD Sammlung zu verhökern, hat bei ebay eine Anwaltskanzlei erfolgreich ein paar Euros geboten. In Vorbereitung auf einen baldigen Umzug habe ich den Kram nur flott fotografiert, aus einer anderen Auktion einen Fetzen kopiert mit dem ich klar mache dass aufgrund enthaltener FSK18 DVDs eine DHL Alterssichtprüfung erforderlich ist.
Die genügt wohl den rechtlichen Anforderungen an den Jugendschutz längst nicht mehr, bzw. ich kann auch als privater Verkäufer ein Problem bekommen wenn Minderjährige Zugriff auf diese DVDs bekommen.
Die Auktion ist beendet, der Kaufvertrag ist demnach geschlossen aber ich sehe mich als Privatverkäufer mit der Tatsache konfrontiert dass es wohl keinen ausreichend sicheren Weg gibt, das Paket unter Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen an den Empfänger zu bringen. Ich habe den Karton demnach auch noch nicht losgeschickt. Da der Name des Empfängers in Verbindung mit "Abmahnung" bei Google einige Treffer bringt, vermute ich mal dass man darauf aus ist. Oder auf einen anderen Sachverhalt, den ich beim Einstellen der Auktion falsch gemacht habe.
Wie verhalte ich mich jetzt am schlausten? Rechtschutzversicherung ist vorhanden, ich will nachher auch mal einen Anwalt dazu befragen.
Solch eine Mühe, hätte ich kurz nachgedacht wäre die Sammlung gleich im großen gelben Container gelandet.
Danke und Grüße
und da habe ich den Salat (oder noch nicht?). Beim Versuch meine alte DVD Sammlung zu verhökern, hat bei ebay eine Anwaltskanzlei erfolgreich ein paar Euros geboten. In Vorbereitung auf einen baldigen Umzug habe ich den Kram nur flott fotografiert, aus einer anderen Auktion einen Fetzen kopiert mit dem ich klar mache dass aufgrund enthaltener FSK18 DVDs eine DHL Alterssichtprüfung erforderlich ist.
Die genügt wohl den rechtlichen Anforderungen an den Jugendschutz längst nicht mehr, bzw. ich kann auch als privater Verkäufer ein Problem bekommen wenn Minderjährige Zugriff auf diese DVDs bekommen.
Die Auktion ist beendet, der Kaufvertrag ist demnach geschlossen aber ich sehe mich als Privatverkäufer mit der Tatsache konfrontiert dass es wohl keinen ausreichend sicheren Weg gibt, das Paket unter Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen an den Empfänger zu bringen. Ich habe den Karton demnach auch noch nicht losgeschickt. Da der Name des Empfängers in Verbindung mit "Abmahnung" bei Google einige Treffer bringt, vermute ich mal dass man darauf aus ist. Oder auf einen anderen Sachverhalt, den ich beim Einstellen der Auktion falsch gemacht habe.
Wie verhalte ich mich jetzt am schlausten? Rechtschutzversicherung ist vorhanden, ich will nachher auch mal einen Anwalt dazu befragen.
Solch eine Mühe, hätte ich kurz nachgedacht wäre die Sammlung gleich im großen gelben Container gelandet.
Danke und Grüße