Stundenlanges Verlassen des Arbeitsplatzes rechtfertigt Kündigung

    • Stundenlanges Verlassen des Arbeitsplatzes rechtfertigt Kündigung

      Ein Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsplatz ohne Betätigung der Stechuhr für drei Stunden verlässt, um seine Steuererklärung abzugeben, riskiert eine fristlose Kündigung. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main wertete ein derartiges Verhalten als Betrugsversuch. Da sich der Arbeitnehmer darüber im Klaren hätte sein müssen, dass dies vom Arbeitgeber nicht akzeptiert wird, bedurfte es vor Ausspruch der Kündigung auch keiner Abmahnung.


      Urteil des ArbG Frankfurt/Main vom 28.11.2006
      1 Ca 5687/06
      Pressemitteilung des ArbG Frankfurt/Main