Im Rahmen einer Betriebsveranstaltung an alle Arbeitnehmer überreichte Goldmünzen unterliegen nicht der günstigen Pauschalierungsmöglichkeit des § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG (25 Prozent). Der Bundesfinanzhof wendet den vergünstigten Pauschalsteuersatz nur für Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung an. Werden wie hier bei einer Weihnachtsfeier Goldmünzen überreicht, so erfolgt dies nicht aus Anlass, sondern lediglich bei Gelegenheit der Betriebsveranstaltung. Dies wird damit begründet, dass derartige Zuwendungen auch völlig unabhängig von der Weihnachtsfeier vorgenommen werden können.
Urteil des BFH vom 07.11.2006
VI R 58/04
AuA 2007, 49
Urteil des BFH vom 07.11.2006
VI R 58/04
AuA 2007, 49