OLG Frankfurt am Main: Wann ist ein eBay-Verkäufer ein Unternehmer?

    • OLG Frankfurt am Main: Wann ist ein eBay-Verkäufer ein Unternehmer?

      Ineinem aktuellen Fall hatte das OLG Frankfurt am Main (Az.: 6 W 27/07, Urteil vom 21.03.2007) wieder einmal zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Verkäufer bei Online-Auktionen wie eBay nicht mehr als Privatperson sondern rechtlich als Unternehmer tätig wird. Das Gericht hatte über die Unternehmer-Eigenschaft einer Person zu entscheiden, die als Verkäufer auf der Auktionsplattform eBay einen eigenen Online-Shop betreibt. Binnen eines Jahres wurden dabei 484 bewertete vollzogene Geschäfte aktenkundig.
    • RE: Wann ist ein eBay-Verkäufer ein Unternehmer?

      Besonders bedenklich finde ich hierbei den letzten Satz:

      Auch der Verkauf von privaten Gegenständen kann, wie die Frankfurter Richter dargelegt haben, zu einer Eigenschaft als Unternehmer führen.

      Dabei wäre es am Gesetzgeber hier eine einfache und eindeutige Grenze zu ziehen. Ich finde es erschreckend, wenn man sich beim Verkauf von Gegenständen aus dem privaten Besitz über Gewerblichkeit gedanken machen muß. Hier stimmt etwas mit der deutschen Gesetzgebung oder aber mit der Rechtsprechung nicht. :(
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Wann ist ein eBay-Verkäufer ein Unternehmer?

      Welche Grenze würdest Du denn da ziehen:
      Höhe der Umsätze pro Jahr, Anzahl der Geschäftsvorfälle ?

      Ich glaube, diese Grenzen sind auch willkürlich und deshalb tun sich wahrscheinlich auch der Gesetzgeber und die Gerichte schwer mit diesem Thema.

      Im Sinne des Verbraucherschutzes ist es aber ein grosser Unterschied, ob die Ware von einem Gewerbetreibenden oder vom Privatmann gekauft wurde. Während der Gewerbetreibende für Mängel der Ware gerade stehen muss, muss beim Privatverkauf keine Gewährleistung geleistet werden.

      Bei 484 vollzogenen Geschäften pro Jahr über einen Onlineshop geht wahrscheinlich jeder Verbraucher zu Recht davon aus, dass es sich bei dem Anbieter nicht um einen Privatmann sondern um einen Gewerbetreibenden handelt. Woher dessen Ware stammt (ob Privatgegenstände oder Handelsware ist für den Verbraucher i.d.R. ja gar nicht feststellbar).

      (Bitte nicht wieder beleidigt sein, wenn ich Dir schon wieder widersprechen muss.)
    • RE: Wann ist ein eBay-Verkäufer ein Unternehmer?

      Welche Grenze würdest Du denn da ziehen:
      Höhe der Umsätze pro Jahr, Anzahl der Geschäftsvorfälle ?


      Genau die Grenze, die bereits in diesem Urteil als Steilvorlage genannt wird. Wenn Dinge aus dem privaten Besitz verkauft werden, sollte dies immer privat bleiben. Ich empfinde es als paradox, wenn gerade dies zum gewerblichen Handeln werden kann. Erstens verstehe ich die Logik nicht, die dahintersteht, zweitens fördert es weiterhin die Unsicherheit, die selbst bei den Gerichten zu diesem Thema herrscht. Dabei wäre die Lösung so einfach.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Wann ist ein eBay-Verkäufer ein Unternehmer?

      Nach dieser Definition wäre jeder An- und Verkauf und Gebrauchtwarenhändler ein privater Verkäufer.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Wann ist ein eBay-Verkäufer ein Unternehmer?

      Nach dieser Definition wäre jeder An- und Verkauf und Gebrauchtwarenhändler ein privater Verkäufer.


      Dann hast du mich mißverstanden oder ich habe mich falsch ausgedrückt. Privatbesitz sind selbstverständlich Dinge, die für den eigenen Gebrauch angeschaft wurden, nicht um sie wieder mit Gewinn zu verkaufen.

      Nach dem obigen Urteil, kann aber selbst die Auflösung einer umfangreichen Sammlung gewerblich werden. Und das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Es ist absurd...

      Es geht niemanden etwas an, wenn man seinen Privatbesitz verkauft. Ich verfüge über eine vierstellige Summe an Büchern. Machmal verkaufe ich mehrere Hundert davon innerhalb von Wochen. Das hat nicht mit Gewerblichkeit zu tun.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Wann ist ein eBay-Verkäufer ein Unternehmer?

      Stattliche Sammlung :D

      Aber die Dinge, die in einem An- und Verkauf angeboten werden, wurden doch ursprünglich für den eigenen Gebrauch angeschafft. Und auf dem Flohmarkt ist es nicht anders. Trotzdem gilt der eine als gewerblicher Verkäufer, der Flohmarkthändler dagegen in der Regel nicht. Die Abgrenzung ist da sehr schwierig.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Wann ist ein eBay-Verkäufer ein Unternehmer?

      Die Abgrenzung ist da sehr schwierig.


      Eben, deshalb bin ich der Meinung, der Verkauf aus Privatbesitz sollte grundsätzlich als privat gehandhabt werden, egal obe es fünf Bücher sind oder eine halbe Privat-Bibliothek. Dann hätten diese Diskussionen und fragwürdigen Urteile endlich ein Ende.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Wann ist ein eBay-Verkäufer ein Unternehmer?

      Ich denke mal, egal wie man die grenze definiert, es wird immer schwarze Schafe geben, die versuchen, diese zu überschreiten, um scheinbare oder tatsächliche Vorteile daraus zu ziehen.

      Wie willst du zum Bleistift kontrollieren, ob das aus dem Privatbesitz stammt oder nicht, was ein anderer verkauft (außer natürlich, es werden unmengen gleichartiger Artikel angeboten)? Neu oder Gebraucht kann da sicher kein Kriterium sein, ich hab auch schon originalverpackte doppelgeschenke versteigert.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
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