Hanno Mussler schrieb:
Im Jahr 2007 wurden die Zahlungsdienstleister in der EU noch als willkommene Konkurrenz zu Banken mit einer neuen Richtlinie gefördert. Doch spätestens nach dem Skandalfall Wirecard, in dem auch die deutsche Finanzaufsicht Bafin keine gute Figur machte, geht die Behörde nun unter neuer Führung konsequenter auch gegen Zahlungsdienstleister vor. Schließlich gelten gerade die Abwickler von Onlinezahlungen als Werkzeug für Geldwäscher.
Die Bafin hat ein Arsenal, mit dem sie auch den lange gehätschelten jungen Finanzunternehmen („Fintechs“) ordentlich drohen kann. So bekamen die Neobanken N26 und Solaris sowie der bisher von KKR kontrollierte Zahlungsdienst Unzer in aufsichtsrechtlichen Sonderprüfungen schon Mängel in der Geldwäschebekämpfung nachgewiesen.
Diese Mängel werden von der Bafin inzwischen süffisant bekannt gegeben und wirken entsprechend rufschädigend. Oft verhängt sie zudem eine unangenehme Wachstumsbeschränkung, N26 etwa darf – immerhin schon seit November 2021 – nur 50.000 Kunden monatlich neu annehmen.
Weniger bekannt ist: Nach Paragraf 35 Absatz 2 Nr. 4b des Kreditwesengesetzes darf die Bafin sogar ein Finanzinstitut schließen, wenn es drei Jahre hintereinander jeweils 10 Prozent seines Eigenkapitals verliert und Geld von Gläubigern in Gefahr ist.
Gerade in auf Wachstum getrimmten Fintechs kann das passieren. Die Bafin muss dann nicht einschreiten, aber sie könnte eben. Die Aufseher sitzen hier an einem langen Hebel.