Liebe Auktionshilfe Mitglieder,
ich habe mal eine Frage zum geltendem Recht in Deutschland. Leider konnte ich dazu online nichts finden.
Es geht um folgende Situation:
Gewerblicher Verkäufer verkauft Ware, die extra in Japan nach der Bezahlung, für den Kunden importiert werden muss, danach langwierig und kostenintensiv restauriert werden muss. Das alles dauert ca. 5-6 Wochen.
Der Artikel wird von Grund auf erneuert, Akkus repariert, Ware programmiert usw. Das alles extra für den Kunden, nach der Bezahlung. Das alles steht in dem Angebot und deshalb ist die Rückgabe/ Widerruf ausgeschlossen.
Das steht nicht nur 1 Mal im Angebot, sondern dreimal und in den AGBs der Firma.
Der reine Import hat keine Auswirkung auf Widerruf und Rückgabe. Alleinig § 312g Abs. 2 Satz 1 BGB fällt mir ein. Jedoch gibt es online nichts darüber zu lesen, für den Fall, wenn für den Kunden extra defekte Ware aufgekauft und über Wochen restauriert werden muss, also mehrere Menschen über Wochen daran arbeiten. Man kann die Arbeitszeit und die ersetzten Bauteile, Reparaturen und ggf. Lackierungen, sowie Akku Restauration und Programmierung ja nicht einfach rückgängig machen, oder wie seht ihr das, bzw. das deutsche Recht?
Ich ging bis jetzt immer davon aus, dass wenn man Wochen oder Monate für einen Kunden-Artikel arbeitet und diesen extra für den Kunden instandsetzt, kein Rückgaberecht besteht. Nur ein Recht auf Wiedergutmachung oder Austausch .
Denn man kann die Arbeit und Kosten nicht rückgängig machen und niemand weiß, ob jemand selben Artikel haben möchte.
Es würde also ein riesiger, finazieller Schaden entstehen.
Dann müssten ja alle Menschen, die ein Auto für 30-50.000 EUR restaurieren und aufkaufen lassen, einfach vor dem Gesetz sagen können: "Will ich nicht mehr haben!"
Ich frage explizit nach, weil eBay sagt: "Das Rückgabe- und Widerrufsrecht gilt nur für Waren, die nach den Wünschen des Kunden angefertigt werden. Mehr nicht. Nicht, wenn auf Wunsch Ware extra über Wochen restauriert wird und dafür sehr viel Geld investiert werden muss. Zwar wird nicht in der Wunschfarbe geliefert, sondern "wie abgebildet" aber das ändert doch nichts an der Arbeitszeit, Aufwand, Kosten und Folgen.
Kann das sein? Hat da jemand einen Link oder Idee?
Menschen, die über Wochen arbeiten, müssen doch bezahlt werden? Niemand hätte ohne den Kundenauftrag einen Finger gerührt.
Ich bin dankbar für Links und Infos dazu.
ich habe mal eine Frage zum geltendem Recht in Deutschland. Leider konnte ich dazu online nichts finden.
Es geht um folgende Situation:
Gewerblicher Verkäufer verkauft Ware, die extra in Japan nach der Bezahlung, für den Kunden importiert werden muss, danach langwierig und kostenintensiv restauriert werden muss. Das alles dauert ca. 5-6 Wochen.
Der Artikel wird von Grund auf erneuert, Akkus repariert, Ware programmiert usw. Das alles extra für den Kunden, nach der Bezahlung. Das alles steht in dem Angebot und deshalb ist die Rückgabe/ Widerruf ausgeschlossen.
Das steht nicht nur 1 Mal im Angebot, sondern dreimal und in den AGBs der Firma.
Der reine Import hat keine Auswirkung auf Widerruf und Rückgabe. Alleinig § 312g Abs. 2 Satz 1 BGB fällt mir ein. Jedoch gibt es online nichts darüber zu lesen, für den Fall, wenn für den Kunden extra defekte Ware aufgekauft und über Wochen restauriert werden muss, also mehrere Menschen über Wochen daran arbeiten. Man kann die Arbeitszeit und die ersetzten Bauteile, Reparaturen und ggf. Lackierungen, sowie Akku Restauration und Programmierung ja nicht einfach rückgängig machen, oder wie seht ihr das, bzw. das deutsche Recht?
Ich ging bis jetzt immer davon aus, dass wenn man Wochen oder Monate für einen Kunden-Artikel arbeitet und diesen extra für den Kunden instandsetzt, kein Rückgaberecht besteht. Nur ein Recht auf Wiedergutmachung oder Austausch .
Denn man kann die Arbeit und Kosten nicht rückgängig machen und niemand weiß, ob jemand selben Artikel haben möchte.
Es würde also ein riesiger, finazieller Schaden entstehen.
Dann müssten ja alle Menschen, die ein Auto für 30-50.000 EUR restaurieren und aufkaufen lassen, einfach vor dem Gesetz sagen können: "Will ich nicht mehr haben!"
Ich frage explizit nach, weil eBay sagt: "Das Rückgabe- und Widerrufsrecht gilt nur für Waren, die nach den Wünschen des Kunden angefertigt werden. Mehr nicht. Nicht, wenn auf Wunsch Ware extra über Wochen restauriert wird und dafür sehr viel Geld investiert werden muss. Zwar wird nicht in der Wunschfarbe geliefert, sondern "wie abgebildet" aber das ändert doch nichts an der Arbeitszeit, Aufwand, Kosten und Folgen.
Kann das sein? Hat da jemand einen Link oder Idee?
Menschen, die über Wochen arbeiten, müssen doch bezahlt werden? Niemand hätte ohne den Kundenauftrag einen Finger gerührt.
Ich bin dankbar für Links und Infos dazu.
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